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Nur noch in Grün-Weiß!

14. Februar 2013: Ab 1. März gelten neue Kennzeichen für Mofas, Roller und Speed-Pedelecs

Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für Mofa- und Rollerfahrer. Die blau-weißen Nummernschilder sind dann nicht mehr gültig. Mofas und Roller dürfen nur noch mit den neuen grün-weißen Versicherungskennzeichen auf die Straße. Darauf weist die Versicherungskammer Bayern hin.

„Das Nummernschild ist der Nachweis für die Haftpflichtversicherung. Und die ist gesetzliche Pflicht“, sagt Christian Kaffenberger, Leiter der Kraftfahrt- und Unfallversicherung bei der Versicherungskammer Bayern. Ohne das neue gültige Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometer nicht mehr in den Straßenverkehr. Wer nach dem 1. März trotzdem weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, macht sich strafbar. „Außerdem besteht dann kein Versicherungsschutz mehr. Kommt es zu einem Unfall, muss der Fahrer den Schaden aus eigener Tasche bezahlen“, erklärt Kaffenberger. Das bedeutet für alle Besitzer dieser Zweiräder: Altes blau-weißes Kennzeichen abschrauben und neues grün-weißes montieren. Auch bestimmte Pedelecs und Krankenfahrstühle brauchen ein Kennzeichen.
Spezialfall Pedelecs „Nicht jedes Pedelec benötigt ein Versicherungskennzeichen“, erläutert Kaffenberger. Fahrräder mit Hilfsmotor bis 250 Watt, die den Fahrer beim Treten bis 25 Stundenkilometer unterstützen, gelten als Fahrräder – auch dann wenn sie über eine Anfahrhilfe verfügen. „Dafür braucht der Fahrer weder ein Mopedschild noch einen Führerschein. Er darf außerdem auch auf Radwegen fahren und eine Helmpflicht gibt es auch nicht“, so der Versicherungsexperte. Und weiter: „Bei einem Unfall schützt die private Haftpflichtversicherung.“ Anders liegt der Fall bei den sogenannten Speed-Pedelecs. Diese fahren ohne Treten des Fahrers bis zu 20 Stundenkilometer und mit sogar bis zu 45. Speed-Pedelecs stuft der Gesetzgeber als Kleinkrafträder ein. Genau wie Mopeds darf sie der Fahrer nur mit gültigem Kennzeichen, gültigem Führerschein der Klasse M und mit Helm auf die Straße bringen. Und Radwege sind für ihn tabu.
Rundum sicher
Die neuen Nummernschilder gelten ab dem 1. März für ein Jahr und kosten bei der Versicherungskammer Bayern 63,90 Euro für Fahrer über 23 Jahre. Jüngere Fahrer zahlen etwas mehr. „Wer erst später startet, zahlt natürlich entsprechend weniger“, so Kaffenberger. Er empfiehlt, sich mit einer Teilkaskoversicherung auch gegen Diebstahl und Schäden am Fahrzeug abzusichern. "Die ist bei uns schon ab 32,70 Euro zu haben."
Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. Im Geschäftsjahr 2012 erzielte er Beitragseinnahmen von 6,80 Mrd. Euro (vorläufig). Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit. Der Konzern Versicherungskammer ist mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet und beschäftigt rund 6.800 Mitarbeiter.
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