• Tipps bei einem Autounfall

    Ein Autounfall, was nun?

    Wir sind für Sie da!

Kfz-Schaden Tipps

Zuallererst heißt es:
Gefahren minimieren! Schützen Sie sich selbst.

Sichern Sie die Unfallstelle ab, das heißt:

So sichern Sie die Unfallstelle ab
Kfz-Schaden melden
Wenn Personen verletzt wurden:
  • Rufen Sie sofort den Notruf 112 und die Polizei 110.
  • Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe (Notfall­­koffer im Koffer­­raum, unter dem Sitz oder im Hand­­schuh­­fach).
 
Kfz-Schaden melden

Wenn Personen verletzt wurden:

  • Rufen Sie sofort den Notruf 112 und die Polizei 110.
  • Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe (Notfall­­koffer im Koffer­­raum, unter dem Sitz oder im Hand­­schuh­­fach).
Kfz-Schaden melden
Sind weitere Personen am Unfall beteiligt? Gibt es Unfall­­zeugen?
Notieren Sie folgende Daten der Unfall­­beteil­­ig­­ten und der­­jenigen Personen, die den Unfall gesehen haben:
  • Vor- und Nachname
  • Telefon­­nummern und E-Mail-Adressen
  • Kennzeichen der am Unfall beteilig­­ten Fahr­­zeuge
 
Kfz-Schaden melden

Sind weitere Personen am Unfall beteiligt? Gibt es Unfall­­zeugen?

Notieren Sie folgende Daten der Unfall­­beteil­­ig­­ten und der­­jenigen Personen, die den Unfall gesehen haben:

  • Vor- und Nachname
  • Telefon­­nummern und E-Mail-Adressen
  • Kennzeichen der am Unfall beteilig­­ten Fahr­­zeuge
Polizei 24/7

Brauche ich die Polizei?

  • Bei Personen­schäden kommt die Polizei immer, bei kleineren Blech­schäden häufig nicht.
  • Sollte es Uneinig­keiten am Unfall­ort geben, melden Sie sich bitte bei der Polizei.
  • Wenn die Polizei am Unfall­­­ort war, teilen Sie uns bitte die Polizei­­­inspek­­tion und deren Akten­­­zeichen mit.

 

Polizei 24/7

Brauche ich die Polizei?

  • Bei Personen­schäden kommt die Polizei immer, bei kleineren Blech­schäden häufig nicht.
  • Sollte es Uneinig­keiten am Unfall­ort geben, melden Sie sich bitte bei der Polizei.
  • Wenn die Polizei am Unfall­­­ort war, teilen Sie uns bitte die Polizei­­­inspek­­tion und deren Akten­­­zeichen mit.
KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

  • Übersichts­­auf­­nahmen der gesamten Unfall­­situation.
  • Aufnahmen der Unfall­­örtlich­­keit in der Über­­sicht mit Verkehrs­­zeichen, Fahr­­bahn­­markier­­ungen und gege­­ben­­en­­falls Unfall­­spuren.
  • Fotos der Beschädi­­gungen aller Fahr­­zeuge (Über­­sicht und Details).
 
KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:
  • Übersichts­­auf­­nahmen der gesamten Unfall­­situation.
  • Aufnahmen der Unfall­­örtlich­­keit in der Über­­sicht mit Verkehrs­­zeichen, Fahr­­bahn­­markier­­ungen und gege­­ben­­en­­falls Unfall­­spuren.
  • Fotos der Beschädi­­gungen aller Fahr­­zeuge (Über­­sicht und Details).
Auto

Fahren Sie anschließ­­end an den Straßen­­rand und sorgen Sie so für freien Verkehrs­­fluss. Sie müssen nicht bis zum Ein­­treffen der Polizei in der Unfall­­situation ver­­harren.

 

AutoAn den Straßenrand fahren:

Fahren Sie anschließ­­end an den Straßen­­rand und sorgen Sie so für freien Verkehrs­­fluss. Sie müssen nicht bis zum Ein­­treffen der Polizei in der Unfall­­situation ver­­harren.

Beschädigung KFZSie haben ein parken­­des Auto oder andere Sachen beschädigt?

  • Ist der Eigentümer vor Ort, tauschen Sie Perso­­nalien aus und machen Fotos.
  • Ist er nicht vor Ort, warten Sie ca. 30 Minu­­ten. Falls er bis dahin nicht kommt, rufen Sie die Polizei 110.
  • Liegt ein Wild­­schaden vor, rufen Sie den Jagd­­pächter oder die Poli­­zei 110, um eine Wild­­be­­scheini­­gung zu er­­halten, und senden Sie uns diese zu. Machen Sie Fotos von der Unfall­­situation.

 

Beschädigung KFZSie haben ein parken­­des Auto oder andere Sachen beschädigt?
  • Ist der Eigentümer vor Ort, tauschen Sie Perso­­nalien aus und machen Fotos.
  • Ist er nicht vor Ort, warten Sie ca. 30 Minu­­ten. Falls er bis dahin nicht kommt, rufen Sie die Polizei 110.
  • Liegt ein Wild­­schaden vor, rufen Sie den Jagd­­pächter oder die Poli­­zei 110, um eine Wild­­be­­scheini­­gung zu er­­halten, und senden Sie uns diese zu. Machen Sie Fotos von der Unfall­­situation.
Beschädigung KFZ


Übergeben Sie Ihre Schaden­service­karte an den Unfall­beteilig­ten. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, teilen Sie dem Unfall­gegner Ihre Kontakt­daten mit.

Die Schaden­service­karte erhalten Sie über Ihren Vertriebs­partner oder im Kunden­portal – Mein Premiumservice.

 

Beschädigung KFZ

Schadenservicekarte übergeben:

Übergeben Sie Ihre Schaden­service­karte an den Unfall­beteilig­ten. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, teilen Sie dem Unfall­gegner Ihre Kontakt­daten mit.

Die Schaden­service­karte erhalten Sie über Ihren Vertriebs­partner oder im Kunden­portal – Mein Premiumservice.

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen:

Schaden telefonisch melden

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich: Schaden­tag, Uhrzeit, Ort, Unfall­situation, Verkehrs­regel­ung. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebspartner wenden.

+49 800 6236-6236

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar

+49 89 6236-6236

International

Schaden online melden

Gerne können Sie uns Ihren Schaden auch über unsere Online-Schaden­meldung melden. Schildern Sie uns den Schaden so genau wie möglich. Vor­lie­gende Angaben und Unter­lagen können Sie der Schaden­meldung an­hängen oder an schaden@vkb.de mit Angabe der Schaden- oder Versicher­­ungs­nummer senden.

Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet – wie geht es weiter und was benötigen wir noch von Ihnen?

Prüfung des Schadens

Ist Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt?
Dann benö­tigen wir folgende Angaben und Unter­lagen:

  • den Fahrzeug­schein (Zulassungs­bescheini­gung Teil I) in Kopie,
  • die Kenn­zeichen der am Unfall beteiligten Fahr­zeuge,
  • den aktuellen Kilometer­stand,
  • die Schaden­fotos,
  • Kontaktdaten der eventuellen Unfall­zeugen,
  • den Namen und das Alter des Fahrers.

Sie möchten den Schaden reparieren lassen?

  • Teilen Sie uns dies bitte mit, wir beauf­tragen den Werk­statt­service und dieser kümmert sich um alles!

Haben Sie jemanden geschädigt?
Teilen Sie uns bitte folgen­de Informa­tionen mit:

  • die Kontaktdaten (Name, Telefon­nummer, E-Mail, An­schrift) der geschä­digten Person/en und even­tueller Unfall­zeugen,
  • die Kennzeichen der am Unfall beteilig­ten Fahr­zeuge,
  • gegebenen­falls das polizei­liche Akten­zeichen.
  • Wir kontaktieren die geschädigte/n Person/en und kümmern uns um alles.
Schicken Sie uns die Fotos, Angaben und Unter­lagen am besten online an schaden@vkb.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.

 

KameraWir benötigen folgende Informationen:

Ist Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt?
Dann benö­tigen wir folgende Angaben und Unter­lagen:

  • den Fahrzeug­schein (Zulassungs­bescheini­gung Teil I) in Kopie,
  • die Kenn­zeichen der am Unfall beteiligten Fahr­zeuge,
  • den aktuellen Kilometer­stand,
  • die Schaden­fotos,
  • Kontaktdaten der eventuellen Unfall­zeugen,
  • den Namen und das Alter des Fahrers.

Sie möchten den Schaden reparieren lassen?

  • Teilen Sie uns dies bitte mit, wir beauf­tragen den Werk­statt­service und dieser kümmert sich um alles!

Haben Sie jemanden geschädigt?
Teilen Sie uns bitte folgen­de Informa­tionen mit:

  • die Kontaktdaten (Name, Telefon­nummer, E-Mail, An­schrift) der geschä­digten Person/en und even­tueller Unfall­zeugen,
  • die Kennzeichen der am Unfall beteilig­ten Fahr­zeuge,
  • gegebenen­falls das polizei­liche Akten­zeichen.
  • Wir kontaktieren die geschädigte/n Person/en und kümmern uns um alles.

Schicken Sie uns die Fotos, Angaben und Unter­lagen am besten online an schaden@vkb.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.

Prüfung des Schadens

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie gerne bei der SchadenSoforthilfe an:

+49 800 6236-6236

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar

International: +49 89 6236-6236

Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebspartner wenden.

 

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern.

Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute Fahrt!
Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Info Rechtshinweis

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahrheitsgemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Umfangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen. Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungsschutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.

Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten