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    Verhinderungspflege beantragen

    Wenn die reguläre Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen kann, beteiligen wir uns an den Kosten der Ersatzpflege. Dazu muss mindestens Pflegegrad 2 bestehen und vor der ersten Verhinderung muss der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt worden sein.

Höhe der Kosten

Die Kosten können bis zu 1.685 Euro für maximal 42 Tage je Kalenderjahr übernommen werden. Diese Tage müssen nicht in einem zusammenhängenden Zeitraum erfolgen.
Ist der Betrag für die Verhinderungspflege ausgeschöpft, können zusätzlich bis zu 843 Euro (für längstens 56 Tage) aus dem Budget der Kurzzeitpflege (sofern noch nicht verbraucht) zur Verfügung gestellt werden.

Was ändert sich ab dem 01.07.2025 wegen des Pflegeunterstützungs- und -ent­lastungs­ge­setzes (PUEG)?

Ab dem 01.Juli 2025 bringt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) einige wesentliche Änderungen mit sich:
  • Vorpflegezeit entfällt: Die sechsmonatige Vorpflegezeit ist nicht mehr erforderlich. Das bedeutet, Sie können die Unterstützung sofort nutzen, wenn es notwendig ist, ohne eine bestimmte Zeit vorher gepflegt haben zu müssen.
  • Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Es gibt einen Gesamtleistungsbetrag, den Sie jährlich für beide Pflegearten verwenden können. Dieser beträgt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Sie können frei entscheiden, wie Sie diesen Betrag zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilen, je nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer persönlichen Lebenssituation.
    Die vor dem 01.Juli 2025 bereits in Anspruch genommenen Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden auf den gemeinsamen Jahresbetrag 2025 angerechnet.
  • Erhöhung der Anspruchstage: Die Anspruchstage für Verhinderungspflege werden von 42 Tagen auf 56 Tage pro Kalenderjahr erhöht.
Tageweise Verhinderungspflege
  • Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt, sofern die reguläre Pflegeperson täglich mindestens 8 Stunden an mehreren zusammenhängenden Tagen an der Pflege gehindert ist.
Stundeweise Verhinderungspflege
  • Ist die reguläre Pflegeperson weniger als 8 Stunden an der Pflege gehindert, dann wird das Pflegegeld nicht gekürzt. In diesen Fällen wird nur der Höchstsatz belastet und nicht die 42 Tage bzw. ab 01.Juli 2025 die 56 Tage der Höchstanspruchsdauer.
Ersatzpflege durch Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad oder in häuslicher Gemeinschaft lebend
  • Wird die Ersatzpflege von bis zum 2. Grad Verwandten oder Verschwägerten oder in häuslicher Gemeinschaft lebender übernommen, geschieht dies meist nicht erwerbsmäßig. In diesen Fällen zahlen wir den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des entsprechenden Pflegegrades. Zusätzliche Auf­wen­dungen, wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall, können wir ebenfalls im Rahmen des Höchstsatzes erstatten. Dazu benötigen wir einen entsprechenden Nachweis. Ab 01. Juli 2025 erhöht sich der Betrag auf das doppelte Pflegegeld des festgestellten Pflegegrades.

Beantragen Sie Verhinderungspflege bei uns: So einfach geht's!

Wenn Sie Leistungen für die Verhinderungspflege beantragen möchten, helfen wir Ihnen gerne weiter. Alles was Sie tun müssen, ist den Antrag für Verhinderungspflege auszufüllen und ihn zusammen mit der Rechnung oder einer Kostenaufstellung an uns zu schicken.
Den Antrag können Sie ganz bequem von unserer Webseite herunterladen. Sobald Sie alles vorbereitet haben, senden Sie die Unterlagen einfach per E-Mail an pflege-leistung@vkb.de – das geht schnell und unkompliziert.
Falls Sie noch mehr Informationen brauchen, werfen Sie einen Blick in unser Merkblatt, das Ihnen alle wichtigen Details liefert.