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Medizinisches Gutachten der Pflegegradeinstufung

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Leistungszusage der Pflegepflichtversicherung

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Sonstige Unterlagen, wie z. B. Vollmacht, Fragebogen PflegePlus

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Wann werden die Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung fällig?
  • Je nachdem, welcher Tarif abgeschlossen wurde, können Wartezeiten (Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und erstmaligen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung) bestehen. Leistungen sind dann frühestens nach Ablauf der Wartezeit möglich. Besteht die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls, entfällt die Wartezeit und wir erbringen die Leistungen sofort.

    Bestehen keine Wartezeiten oder sind diese bereits abgelaufen, werden die Leistungen ab der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit fällig.

    Weitere Voraussetzungen sind dem jeweiligen Tarif zu entnehmen.

    Je nachdem, welcher Tarif abgeschlossen wurde, können Wartezeiten (Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und erstmaligen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung) bestehen. Leistungen sind dann frühestens nach Ablauf der Wartezeit möglich. Besteht die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls, entfällt die Wartezeit und wir erbringen die Leistungen sofort.

    Bestehen keine Wartezeiten oder sind diese bereits abgelaufen, werden die Leistungen ab der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit fällig.

    Weitere Voraussetzungen sind dem jeweiligen Tarif zu entnehmen.

Vollmacht
  • Auskunftsberechtigt sind wir nur gegenüber dem Versicherungsnehmer bzw. der pflegebedürftigen Person. Damit ggf. auch andere Personen die Angelegenheiten regeln können, legen Sie uns eine Kopie des Betreuungsbeschlusses/-ausweises bzw. der Vollmacht für den Vertreter vor. Hierfür können Sie bei Bedarf auch unser  Formblatt verwenden.

    Auskunftsberechtigt sind wir nur gegenüber dem Versicherungsnehmer bzw. der pflegebedürftigen Person. Damit ggf. auch andere Personen die Angelegenheiten regeln können, legen Sie uns eine Kopie des Betreuungsbeschlusses/-ausweises bzw. der Vollmacht für den Vertreter vor. Hierfür können Sie bei Bedarf auch unser  Formblatt verwenden.