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    Pflegetagegeld online beantragen

    Leistungen erhalten

    Bei Ihnen oder einem Angehörigen wurde ein Pflegegrad festgestellt? Um Leistungen aus Ihrer Pflegetagegeldversicherung zu beantragen, füllen Sie bitte unser Online-Formular aus.

Wenn Sie bei uns eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen haben, stehen Ihnen Leistungen im Pflegefall zu. Voraussetzung ist, dass bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen ein Pflegegrad festgestellt wurde. Bitte füllen Sie jetzt das Online-Formular aus, um Leistungen zu erhalten.

Antrag auf Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingabe.

Nur die mit * gekennzeichneten Angaben sind Pflichtangaben.

Persönliche Angaben des Antragstellers, bzw. der Einrichtung

Zur Leistungsprüfung benötigen wir das vollständige Gutachten der Pflegeeinstufung sowie die Leistungszusage der Pflegeversicherung.

Zur Leistungsprüfung benötigen wir das vollständige Gutachten der Pflegeeinstufung sowie die Leistungszusage der Pflegeversicherung für den geänderten Pflegegrad.

Aus welchem Tarif werden die Leistungen beantragt?

Um eine eingeschränkte Alltagskompetenz prüfen zu können, benötigen wir den „Fragebogen zur Prüfung einer eingeschränkten Alltagskompetenz“ ebenfalls zurück. Dieser muss vom behandelnden Arzt (i. d. R. der Hausarzt oder der Arzt der am besten über die gesundheitlichen Verhältnisse informiert ist) vollständig ausgefüllt, unterschrieben und abgestempelt werden. Bitte reichen Sie uns diesen Fragebogen schnellstmöglich nach.

Bitte beachten Sie: Besteht die Pflegepflichtversicherung nicht in Deutschland und die Pflege findet im Ausland statt, ist eine Online-Antragstellung nicht möglich. Bitte rufen Sie uns an, damit wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zuschicken können.

Weitere Angaben:

Bitte laden Sie hier das medizinische Gutachten hoch. Bitte beachten Sie die gültigen Dateiformate (JPEG, PDF, GIF, TIFF).

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Bitte laden Sie hier Ihre Leistungszusage hoch. Bitte beachten Sie die gültigen Dateiformate (JPEG, PDF, GIF, TIFF).

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Bitte laden Sie hier Ihre Unterlagen hoch. Bitte beachten Sie die gültigen Dateiformate (JPEG, PDF, GIF, TIFF).

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Hinweise und Erklärungen

Wann werden die Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung fällig?
  • Je nachdem, welcher Tarif abgeschlossen wurde, können Wartezeiten (Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und erstmaligen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung) bestehen. Leistungen sind dann frühestens nach Ablauf der Wartezeit möglich. Besteht die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls, entfällt die Wartezeit und wir erbringen die Leistungen sofort.

    Bestehen keine Wartezeiten oder sind diese bereits abgelaufen, werden die Leistungen ab der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit fällig.

    Weitere Voraussetzungen sind dem jeweiligen Tarif zu entnehmen.

    Je nachdem, welcher Tarif abgeschlossen wurde, können Wartezeiten (Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und erstmaligen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung) bestehen. Leistungen sind dann frühestens nach Ablauf der Wartezeit möglich. Besteht die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls, entfällt die Wartezeit und wir erbringen die Leistungen sofort.

    Bestehen keine Wartezeiten oder sind diese bereits abgelaufen, werden die Leistungen ab der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit fällig.

    Weitere Voraussetzungen sind dem jeweiligen Tarif zu entnehmen.

Vollmacht
  • Auskunftsberechtigt sind wir nur gegenüber dem Versicherungsnehmer bzw. der pflegebedürftigen Person. Damit ggf. auch andere Personen die Angelegenheiten regeln können, legen Sie uns eine Kopie des Betreuungsbeschlusses/-ausweises bzw. der Vollmacht für den Vertreter vor. Hierfür können Sie bei Bedarf auch unser  Formblatt verwenden.

    Auskunftsberechtigt sind wir nur gegenüber dem Versicherungsnehmer bzw. der pflegebedürftigen Person. Damit ggf. auch andere Personen die Angelegenheiten regeln können, legen Sie uns eine Kopie des Betreuungsbeschlusses/-ausweises bzw. der Vollmacht für den Vertreter vor. Hierfür können Sie bei Bedarf auch unser  Formblatt verwenden.