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03.12.2016

Zukunftsfähig?

Das Vorhaben ist enorm: Durch zwei neue Gesetze will die Große Koalition bis zum Jahr 2017 die Pflegeversorgung in Deutschland stärken. Die erste Stufe dieser Pflegereform tritt bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft und soll die Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörige verbessern. Wir zeigen die wichtigsten Änderungen – und loten aus, wo die Grenzen der Pflegestärkungsgesetze liegen.

Hintergrund: Warum die Politik handeln muss

Aktuell gibt es in Deutschland rund 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen. Laut Statistischem Bundesamt werden es bis 2030 bereits eine Million mehr sein – schon heute ist jeder Dritte über 80 Jahre pflegebedürftig. Der demografische Wandel ist nicht aufzuhalten: Unsere Gesellschaft wird älter, weil die Lebenserwartung aufgrund der guten medizinische Versorgung steigt. Deshalb beziehen immer mehr Menschen immer länger Pflegeleistungen.
Das ist eigentlich positiv, führt aber zu einem Ungleichgewicht: Weil die Geburtenrate rückläufig ist und die Zahl der Beitragszahler sinkt, sind die Pflegekassen der Belastung auf Dauer nicht gewachsen. Um eine Grundsicherung zu gewährleisten, wurde daher 1995 eine gesetzliche Pflegepflichtversicherung eingeführt. Privat Krankenversicherte sind seitdem in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) abgesichert, gesetzlich Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung (SPV).
Beide decken im Pflegefall aber nur einen Teil der Kosten. Durch die Pflegereform werden die Leistungen für alle Versicherten erhöht und flexibler. Außerdem soll das umlagefinanzierte System der SPV gesichert werden. Privatversicherte sind davon nicht betroffen, da für sie von Anfang an Altersrückstellungen gebildet werden – aktuell in Höhe von 26 Milliarden Euro.

Zeit & Zahlen: Was, wann, wie viel?

Die Reform umfasst zwei Stufen: In einem ersten Schritt werden ab 2015 die Pflegeleistungen ausgeweitet, in einem zweiten ab 2017 die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Basis dafür ist eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, die noch in der Praxis getestet wird.
Stufe eins der Reform steht jedoch unmittelbar bevor: Ab Januar 2015 erhalten Pflegebedürftige Leistungsverbesserungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro. Alle Leistungen der Pflegeversicherung werden pauschal um meist vier Prozent erhöht. Außerdem wird ein von der Bundesbank verwalteter Pflegevorsorgefonds eingerichtet, in den jährlich 1,2 Milliarden Euro fließen sollen. Dieser ist allerdings nur für Versicherte der SPV relevant, da mit dem Fonds der Beitragssatz in 20 Jahren stabilisiert werden soll. Dann werden die geburtenstarken Jahrgänge das Pflegealter erreichen.
Von den Leistungsverbesserungen profitieren alle – allerdings gibt es sie nicht zum Nulltarif: Für gesetzlich Versicherte ist eine schrittweise Beitragserhöhung um 0,5 Prozentpunkte bis 2017 vorgesehen. Privatversicherte müssen mit Beitragsanpassungen rechnen, da für die privaten Versicherer durch die Reform Mehrkosten in Höhe von 70 Millionen Euro anfallen.

Inhalte: Was ändert sich ab 2015?

Mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause betreut. Ab Januar bekommen sie höhere Zuschüssen für Umbaumaßnahmen (bis zu 4.000 Euro). Wer Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen erhält, kann künftig außerdem Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen, ohne dass die Leistungen miteinander verrechnet werden.
Weitreichende Verbesserungen gibt es für Demenzkranke in Pflegestufe „0“. Für sie besteht ab sofort derselbe Anspruch auf ambulante Leistungen wie Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege wie für Personen einer höheren Pflegestufe. Außerdem werden ambulant betreute Wohngemeinschaften für Demenzkranke gefördert.
Neuerungen gibt es auch für pflegende Angehörige: Sie können künftig Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege flexibel kombinieren. Notwendige Erholungs- und Auszeiten sind dann leichter zu realisieren. Durch das neue Gesetz wird es außerdem einfacher, Betreuungs- und Entlastungsangebote vor Ort zu nutzen, etwa eine Haushaltshilfe, einen Alltagsbegleiter oder ehrenamtliche Helfer. Und: Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Unfall oder Schlaganfall, kann beruflich eine zehntägige bezahlte Auszeit nehmen. Dafür sorgt ein separates Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

Fazit: Pflege bleibt eine Herausforderung

Die Pflegestärkungsgesetze sind ein Schritt in die richtige Richtung, lösen aber nicht alle Probleme. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bleibt auch nach der Reform eine Teilabsicherung – und das kann für Betroffene sehr teuer werden. Stationäre Pflege kostet heute durchschnittlich 3.050 Euro monatlich, nach Abzug der gesetzlichen Leistungen verbleibt ein Eigenanteil von mindestens 1.500 Euro. Eine Summe, die der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen Monat für Monat selbst aufbringen müssen.
Weil nur eine zusätzliche Eigenvorsorge vor solchen Belastungen schützt, sind sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte damit gut beraten. Eine solche freiwillige private Pflegezusatzversicherung schließt im Pflegefall die Versorgungslücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und den tatsächlich anfallenden Kosten.
 
Pflegezusatzversicherung

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FAQ zur Pflegereform

Eine Sammlung der wichtigsten Fragen zur Pflegereform finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

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