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Sicherheit für eigene Waren auf Transporten

Die Warentransportversicherung der Versicherungskammer Bayern leistet zuverlässig bei Schäden an Handelswaren und Produkten, die mit Schiff, Flugzeug, Bahn oder Kraftfahrzeug transportiert werden.

Die Vorteile unserer Warentransportversicherung

  • Entschädigung bei Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen der Güter
  • Versicherungsschutz für alle Transporte innerhalb Europas möglich (Ausnahme: ehem. GUS-Staaten
  • Versicherungsschutz auch bei transportbedingter Lagerungen innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs.
Ob vom Lieferanten in die Firma oder von Ihrem Betrieb zum Kunden – unterwegs kann jede Menge passieren und die Ware oder Ladung beschädigt, zerstört oder gestohlen werden. Genau dafür bietet die Warentransport Versicherung der Versicherungskammer Bayern den richtigen Versicherungsschutz. Wie Ihre Fahrzeuge und Transporte optimal versichert werden können, zeigt Ihnen gerne unser Berater in Ihrer Nähe.

Fragen und Antworten zur Warentransportversicherung

Welche Sachen sind mit der Warentransportversicherung versichert?
  • Versichert sind alle im Versicherungsschein genannten legalen Güter einschließlich Verpackung, während der Beförderung. Zusätzlich versichern wir mit unserer Optimal-Variante:

    • Mitgeführtes Reisegepäck des Fahrers
    • Ausstellungs- und Messegut, das während Ausstellungen und Messen ausgestellt wird, einschließlich der dazugehörenden Standeinrichtungen und Verbrauchsgüter (3 Stück p.a.) sind

    Versichert sind alle im Versicherungsschein genannten legalen Güter einschließlich Verpackung, während der Beförderung. Zusätzlich versichern wir mit unserer Optimal-Variante:

    • Mitgeführtes Reisegepäck des Fahrers
    • Ausstellungs- und Messegut, das während Ausstellungen und Messen ausgestellt wird, einschließlich der dazugehörenden Standeinrichtungen und Verbrauchsgüter (3 Stück p.a.) sind
Welchen Versicherungsschutz bietet die Warentransportversicherung?
  • Die Warentransportversicherung der Versicherungskammer Bayern ist eine Allgefahrenversicherung. Das bedeutet, dass wir von A wie Abhandenkommen bis Z wie Zerstörung Versicherungsschutz bieten. Und zwar für Transporte mit einem geeigneten Transportmittel, sowie für transportbedingte Lagerungen, innerhalb des im Versicherungsschein genannten Geltungsbereichs.

    Zusätzlich bieten wir in der Optimal-Variante Versicherungsschutz für disponierte Lagerungen bis 60 Tage.

    Die Warentransportversicherung der Versicherungskammer Bayern ist eine Allgefahrenversicherung. Das bedeutet, dass wir von A wie Abhandenkommen bis Z wie Zerstörung Versicherungsschutz bieten. Und zwar für Transporte mit einem geeigneten Transportmittel, sowie für transportbedingte Lagerungen, innerhalb des im Versicherungsschein genannten Geltungsbereichs.

    Zusätzlich bieten wir in der Optimal-Variante Versicherungsschutz für disponierte Lagerungen bis 60 Tage.

Welche Kosten sind mit der Warentransportversicherung versichert?
  • Die Warentransportversicherung der Versicherungskammer Bayern übernimmt diese Kosten im Schadenfall:

    • Schadenabwendungs-, Minderungs- und Feststellungskosten
    • Umladungs- und Weiterbeförderungskosten
    • Bergungs- und Beseitigungskosten
    • Bewegungs- und Schutzkosten
    • Havarie Grosse

    Die Warentransportversicherung der Versicherungskammer Bayern übernimmt diese Kosten im Schadenfall:

    • Schadenabwendungs-, Minderungs- und Feststellungskosten
    • Umladungs- und Weiterbeförderungskosten
    • Bergungs- und Beseitigungskosten
    • Bewegungs- und Schutzkosten
    • Havarie Grosse
Was ist der Unterschied zwischen Warentransportversicherung und Werkverkehr Versicherung?
  • Während in der Werkverkehrsversicherung nur Transport mit eigenen/geleasten Fahrzeugen versichert sind, fallen in der Warentransportversicherung zusätzlich auch Transporte, die durch Dritte durchgeführt werden (Spediteure, Frachtführer) unter den Versicherungsschutz.

    Außerdem besteht in der Werkverkehrsversicherung nur Versicherungsschutz gegen benannte Gefahren (z.B. Unfall, Brand, Blitzschlag etc.) während in der Warentransportversicherung eine Allgefahrendeckung besteht. Das bedeutet: Jegliche Schadenursache ist versichert, es sei denn sie ist ausdrücklich ausgeschlossen (z.B. innerer Verderb, nicht beanspruchungsgerechte Verpackung).

    Während in der Werkverkehrsversicherung nur Transport mit eigenen/geleasten Fahrzeugen versichert sind, fallen in der Warentransportversicherung zusätzlich auch Transporte, die durch Dritte durchgeführt werden (Spediteure, Frachtführer) unter den Versicherungsschutz.

    Außerdem besteht in der Werkverkehrsversicherung nur Versicherungsschutz gegen benannte Gefahren (z.B. Unfall, Brand, Blitzschlag etc.) während in der Warentransportversicherung eine Allgefahrendeckung besteht. Das bedeutet: Jegliche Schadenursache ist versichert, es sei denn sie ist ausdrücklich ausgeschlossen (z.B. innerer Verderb, nicht beanspruchungsgerechte Verpackung).

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