Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Allgemeine Fragen

Was leistet der Staat bei Berufsunfähigkeit?
  • Selbstständige haben bei Berufs­unfähig­keit keinen Anspruch auf gesetz­liche Leistungen. Auch Ange­stellte bekommen in den ersten fünf Jahren der Berufs­tätig­keit keine gesetz­liche Ab­sicher­ung. Und auch danach er­halten Ange­stellte die gesetz­liche Erwerbs­minder­ungs­rente nur, wenn sie in keinem Beruf mehr arbeiten können. Fakt ist, ohne private Ab­sicher­ung droht bei Berufs­un­fähig­keit eine ekla­tante Ver­sorg­ungs­lücke.

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischen Erkrankungen?
  • Psychische Erkrankungen wie das Burnout-Syndrom sind im Vormarsch und immer häufiger der Grund für eine Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass Sie finanziell unabhängig bleiben.

Kann ich meinen Versicherungsschutz erhöhen?
  • Wenn sich Ihre persönliche Situation ändert (zum Beispiel, weil Sie sich mit einem Handwerksbetrieb selbstständig machen oder Sie heiraten), können Sie den Versicherungsschutz erhöhen, ohne nochmal eine Gesundheitsprüfung machen zu müssen.

Was kann ich tun, wenn ich einen finanziellen Engpass habe?
  • Sollte es zu einem vorübergehenden finanziellen Engpass kommen, dann ist auch eine Stundung der Beiträge möglich, sofern der Vertrag bereits seit mehr als drei Jahren besteht.

Muss ich die Versicherung informieren, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert?
  • Sie sind nicht verpflichtet, von sich aus im Leistungsfall eine gesundheitliche Verbesserung zu melden.

Bekomme ich neben der Berufsunfähigkeitsrente weitere Unterstützung?
  • Bei uns bekommen Sie die notwendige finanzielle Hilfe und mehr: Wir helfen Ihnen zum Beispiel bei der Wahl der richtigen Reha-Maßnahmen oder bei einer Umorganisation Ihres Betriebes.

Was bringt mir als Beamter die Dienstunfähigkeitsklausel?
  • Sie erhalten die vereinbarte BU-Rente, wenn Sie berufsunfähig oder dienstunfähig werden. Sie sind dienstunfähig, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden

EinkommensSicherung Beruf

Welche Leistung bekomme ich?
  • Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben? Dann erhalten Sie Ihre vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit. Dabei haben Sie schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit 100-prozentigen Schutz.

Wann bekomme ich eine Berufsunfähigkeits-Rente?
  • Sie erhalten die vereinbarte Rente und müssen keine Beiträge mehr bezahlen, wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate berufsunfähig sein werden.

Wie lange wird die Berufsunfähigkeits-Rente bezahlt?
  • Wenn Sie berufsunfähig werden, bekommen Sie Ihre Leistung unbefristet, also während der vereinbarten Leistungsdauer so lange, wie die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Kann ich meinen Versicherungsschutz erhöhen?
  • Wenn sich Ihre Situation ändert, zum Beispiel, weil Sie sich mit einem Handwerksbetrieb selbstständig machen oder Sie heiraten, können Sie den Versicherungsschutz ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen.

Was kann ich tun, wenn ich einen finanziellen Engpass habe?
  • Sollte es zu einem vorübergehenden finanziellen Engpass kommen, dann ist auch eine Stundung (die Fälligkeit der Forderung wird hinausgeschoben) der Beiträge möglich, wenn der Vertrag bereits seit mehr als drei Jahren besteht.

Bekomme ich auch eine Berufsunfähigkeits-Rente, wenn ich theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte?
  • Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, dann sollen Sie auch nicht mehr arbeiten müssen. Wir verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie mit Ihrer Erkrankung/Beeinträchtigung noch ausüben könnten.

Muss ich die Versicherung informieren, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert hat?
  • Sie sind nicht verpflichtet, von sich aus eine gesundheitliche Verbesserung im Leistungsfall zu melden.

Bekomme ich neben der Berufsunfähigkeits-Rente weitere Unterstützung?
  • Wenn Sie berufsunfähig werden, kümmern wir uns weiter um Sie und sind mit Rat und Tat für Sie da: Wir helfen Ihnen zum Beispiel bei der Wahl der richtigen Reha-Maßnahmen. Denn bei uns bekommen Sie weit mehr als nur finanzielle Hilfe.

EinkommensSicherung Startschutz

Brauche ich als junger Mensch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
  • Es empfiehlt sich bereits in jungen Jahren an seinen Berufsunfähigkeits-Schutz zu denken und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Mit den reduzierten Beiträgen in den ersten Jahren nach Beginn des Vertrages können sich Berufsanfänger mit geringem Einstiegsgehalt die Versicherung leisten – und müssen dabei auf nichts verzichten. Unsere EinkommensSicherung StartSchutz bietet Ihnen vollen Schutz von Anfang an.

Für wen eignet sich dieser Tarif?
  • Diese Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Schüler, Studenten, Auszubildende sowie Berufseinsteiger geeignet, die sich mit einem günstigen Startbeitrag absichern und trotzdem vollen Berufsunfähigkeits-Schutz genießen wollen. Unser Angebot gilt für alle jungen Leute von 15 bis 30 Jahren.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
  • Ein Arzt muss feststellen, dass Sie Ihren Beruf für mindestens sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben können. Dann tritt eine Berufsunfähigkeit ein und Sie erhalten jeden Monat den vereinbarten Betrag als Ersatz für Ihr Einkommen. Von der monatlichen Rente können Sie laufende Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom oder die laufenden Kosten für Ihr Auto bezahlen. Ihre Beitragszahlungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung entfallen dann.

    Gut zu wissen: Ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit erhalten Sie bereits 100 Prozent Ihrer vereinbarten Leistung.

Zahlt der Staat, wenn ich berufsunfähig werde?
  • Als Berufseinsteiger sind Sie gesetzlich nicht gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit geschützt. Nur eine staatliche Erwerbsminderungsrente könnte für Sie infrage kommen. Diese wird jedoch nur in Abhängigkeit davon gezahlt, wie viele Stunden am Tag man noch arbeiten kann: Egal in welchem Beruf, selbst wenn er unter Ihrer Qualifizierung liegt. Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen Sie außerdem auch Auflagen erfüllen:

    • Eine Wartezeit von fünf Jahren muss eingehalten werden.
    • Sie müssen bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit nachweisen, dass Sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben.
Wozu gibt es die Gesundheitsfragen?
  • Ihr Gesundheitszustand ist bares Geld wert. Wenn Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, fragen wir nach Ihrem Gesundheitszustand, da bestimmte Krankheiten ein höheres Berufsunfähigkeits-Risiko mit sich bringen. Gesunde Menschen erhalten deshalb einen günstigeren Beitrag. Je früher Sie also mit Ihrer Vorsorge beginnen, desto mehr profitieren Sie von Ihrem guten Gesundheitszustand.

    Mehr Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung: Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über die Jahre ausbauen, zum Beispiel wenn Ihr Einkommen steigt.