• FAQ-Portal der Versicherungskammer Bayern

    Häufige Fragen und Antworten

    Was möchten Sie gerne wissen?

Für was steht das Kürzel „D&O“?
  • Das Kürzel „D&O“ steht für „Directors and Officers“. Gemeint sind Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und leitende Angestellte. In Deutschland wird die D&O-Versicherung deshalb auch Managerversicherung, Manager-Haftpflichtversicherung oder Berufs-Haftpflichtversicherung für Manager genannt.

Hafte ich als Manager auch mit meinem Privatvermögen?
  • Ähnlich wie bei der Privat-Haftpflichtversicherung können Sie als Führungskraft bei Schäden durch Pflichtverletzungen mit Ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe haften. Dies wiegt umso schwerer, da die Fülle der unternehmerischen Pflichten heute kaum noch überschaubar ist und Sie als Entscheidungsträger auch für die Fehler Ihrer Kollegen in Anspruch genommen werden können.

Welche Haftungsrisiken bestehen?
    • Fehler in der Unternehmensführung, zum Beispiel mangelnde Kontrolle im Finanz- und Personalwesen
    • Versäumen von Fristen
    • Nichtbeantragung sowie Rückforderung falsch verwendeter Fördermittel
    • Einkauf überteuerter Beratungsleistungen
    • Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte
    • Compliance-Verstöße, zum Beispiel Datenschutzverletzung
    • Sorgfaltspflichtverletzungen bei unternehmerischen Entscheidungen, zum Beispiel ungenügende Vorbereitung und Dokumentation der Entscheidung
Wen schützt die D&O-Versicherung und wer schließt sie ab?
  • Der Schutz der D&O-Versicherung kommt den Entscheidungsträgern des jeweiligen Unternehmens zugute, also dem Vorstand einer AG, dem Geschäftsführer einer GmbH, dem Vereinsvorstand, den leitenden Angestellten sowie etlichen weiteren Personen mit unternehmerischer Verantwortung. Abgeschlossen wird der Versicherungsvertrag vom Unternehmen für seine Entscheidungsträger, denen ausschließlich die Rechte aus dem Vertrag zustehen.

Schützt die D&O-Versicherung auch vor Ansprüchen des Unternehmens selbst (sogenannte Innenhaftung)?
  • Versicherungsschutz besteht, wenn Sie wegen einer Pflichtverletzung für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden: So können Sie vom Unternehmen, also Ihrem Arbeitgeber selbst (sogenannte Innenhaftung) oder von einem außenstehenden Dritten (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Banken) direkt in Anspruch genommen werden, wenn Sie durch eine Pflichtverletzung einen Vermögensschaden verursacht haben. Natürlich prüfen wir als Ihr Versicherer dann die Ansprüche des Geschädigten – und wehren sie ab, wenn sie unberechtigt sind. Oder zahlen, wenn sie berechtigt sind.

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