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  • BeihilfeCOMFORT W – Die PKV für Beamtenanwärter

    Private Kranken­versicherung für Beamten­anwärter

    Starten Sie in Ihre Beamten­laufbahn – mit der richtigen Absicherung

    • Günstige Tarife mit und ohne Selbstbehalt
    • Hohe Beitragsrückerstattung

Starten Sie durch – mit unseren PKV-Tarifen für Beamtenanwärter

Als Beamtenanwärter haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung (PKV). Zudem profitieren Sie von der sogenannten Beihilfeberechnung: Ihr Dienstherr übernimmt zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden Arztkosten. Die Beihilfeleistung deckt somit nicht die gesamten Kosten ab, sondern nur einen Teil. Aus diesem Grund bieten private Krankenversicherungen ergänzende Tarife, die genau darauf abgestimmt sind, diese Lücke zu schließen.

Mit unserem Tarif BeihilfeCOMFORT W und den individuell wählbaren Ergänzungsbausteinen sorgen Sie für beihilfekonformen Versicherungsschutz für Ihre Gesundheit. Profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen und sichern Sie sich schon zum Start Ihrer Karriere rundum ab!

PKV für Beamtenanwärter: Unser Leistungsumfang

Günstige Tarife mit und ohne Selbstbehalt
Hohe Beitragsrückerstattung (BRE)
Umfangreiche Leistungen beim Arzt, Zahnarzt sowie im Krankenhaus
Zusatzleistungen die individuell gewählt werden können
Beihilfekonforme Produkte
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Unsere Empfehlung
Kompakt
Optimal
Premium
Monatsbeitrag
Haupttarif
BeihilfeCOMFORT W
Selbstbehalt
BeihilfeCOMFORT W
Selbstbehalt
BeihilfeCOMFORT W
Selbstbehalt
Zusatzbausteine
Icon nein
BeihilfeKlinikPlus W
BeihilfeZahnPlus W
BeihilfeKlinikPlus W
BeihilfeErgänzungPlus W
Krankenhaustagegeld (KHT)
Pflegepflichtversicherung
Icon Ja
Icon Ja
Icon Ja
Ambulante Absicherung
Ambulante ärztliche Leistungen, Medikamente und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel
Icon Ja
Icon Ja
Icon Ja
+ Ausgleich Beihilfekürzungen
bei nicht verschreibungs­pflichtigen Medikamenten
+ zusätzliche Leistungen bei Beihilfekürzungen von Hilfsmitteln
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € in zwei Kalenderjahren
bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € in zwei Kalenderjahren
bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 €
+ zusätzliche Bonusleistungen bis zu 100 € in jeweils zwei Kalenderjahren
Alternative Heilbehandlung durch Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte
Icon Ja
Icon Ja
Icon Ja
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen
Schutzimpfungen
Icon Ja
Icon Ja
Icon Ja
+ zusätzliche Reiseschutz-Impfungen und Malaria-Prophylaxe
Psychotherapie
Icon Ja
Icon Ja
Icon Ja
Kuren
Ambulant & Stationär
Icon Ja
Icon Ja
Icon Ja
+ 40 € Kur-Tagegeld
Stationäre Absicherung
Stationärer Krankenhausaufenthalt
Mehrbettzimmer
+ Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder Belegarzt
Zweibettzimmer
+ Chefarzt-Behandlung
+ gesonderte Zuschläge
Einzelzimmer
+ Chefarzt-Behandlung über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus
+ gesonderte Zuschläge
Zahnärztliche Absicherung
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnvorsorge
Icon Ja
Icon Ja
+ zusätzliche Leistungen bei Beihilfekürzung und Material- und Laborkosten
Icon Ja
+ zusätzliche Leistungen bei Beihilfekürzung und Material- und Laborkosten
Absicherung im Ausland
Versicherungsschutz im Ausland
Icon Ja
+ Krankenrücktransport
Icon Ja
+ Krankenrücktransport
+ zusätzliche Leistungen bei Beihilfekürzungen (bei Reisen bis max. 56 Tage)
Icon Ja
+ Krankenrücktransport
+ zusätzliche Leistungen bei Beihilfekürzungen (bei Reisen bis max. 56 Tage)
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE)
Beitragsrückerstattung
Icon Ja
Icon Ja
Icon Ja
Tarifkombination
Kompakt
Optimal
Premium
Monatsbeitrag

Grundlage für den Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife (Tarifauszüge: Stand 04.2018)

Unser Service für Beamtenanwärter

Screenshots Smartphone App Mein GesundheitsManager

„Mein GesundheitsManager“

Mit unserer App „Mein GesundheitsManager" können Sie Ihre Gesundheit von überall und zu jeder Zeit aus managen. Reichen Sie Ihre Rechnungen ganz bequem über Ihr Smartphone ein.

Laden Sie unsere App herunter und registrieren Sie sich am besten direkt heute.

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Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Eignet sich die PKV für Beamtenanwärter auch als private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter?
  • Ja! Unser Tarif BeihilfeCOMFORT W ist nicht nur die optimale Ergänzung zu Ihrer Beihilfe. Dank der individuell wählbaren Tarife können Sie den Schutz auch individuell auf Ihre Bedürfnisse ausrichten.

    Übrigens: Bei unserer Privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter profitieren Sie neben einer hohen Beitragsrückerstattung auch von Prämien mit unserer Fitness-App.

    Ja! Unser Tarif BeihilfeCOMFORT W ist nicht nur die optimale Ergänzung zu Ihrer Beihilfe. Dank der individuell wählbaren Tarife können Sie den Schutz auch individuell auf Ihre Bedürfnisse ausrichten.

    Übrigens: Bei unserer Privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter profitieren Sie neben einer hohen Beitragsrückerstattung auch von Prämien mit unserer Fitness-App.

Ab wann bin ich Beamtenanwärter? Ab wann kann ich die PKV für Beamtenanwärter nutzen?
  • Als Beamtenanwärter absolvieren Sie gerade eine Ausbildung und haben den Status „Beamter auf Widerruf“. Das bedeutet, dass auch Lehramtsreferendare während ihres Referendariats den Beamtenstatus als Anwärter innehaben. Ist das Referendariat abgeschlossen, bestehen zwei Möglichkeiten:

    1. Sie werden Beamter auf Probe. In dem Fall wird der Tarif automatisch auf die private Krankenversicherung für Beamte umgestellt.
    2. Sie werden als Angestellter übernommen.

    Als Beamtenanwärter absolvieren Sie gerade eine Ausbildung und haben den Status „Beamter auf Widerruf“. Das bedeutet, dass auch Lehramtsreferendare während ihres Referendariats den Beamtenstatus als Anwärter innehaben. Ist das Referendariat abgeschlossen, bestehen zwei Möglichkeiten:

    1. Sie werden Beamter auf Probe. In dem Fall wird der Tarif automatisch auf die private Krankenversicherung für Beamte umgestellt.
    2. Sie werden als Angestellter übernommen.
Wie hoch ist meine Beitragsrückerstattung (BRE)?
  • Mit der Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe werden nicht angerechnet – Sie haben also weiter Anspruch auf eine Rückerstattung.

    Die BRE wird immer im folgenden Jahr ausgezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar erhalten Sie einen anteiligen Betrag erstattet. Welche Tarife in welcher Höhe an der BRE teilnehmen, wird jährlich neu festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie im Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (BRE).

    Mit der Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe werden nicht angerechnet – Sie haben also weiter Anspruch auf eine Rückerstattung.

    Die BRE wird immer im folgenden Jahr ausgezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar erhalten Sie einen anteiligen Betrag erstattet. Welche Tarife in welcher Höhe an der BRE teilnehmen, wird jährlich neu festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie im Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (BRE).

Was ist Beihilfe und wie muss ich mich zusätzlich versichern?
  • In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger.

    Beamtenanwärter und Beamte haben die Besonderheit, dass sie im Krankheitsfall eine Fürsorgeleistung ihres Dienstherrn in Form einer prozentualen Beteiligung an den Krankheitskosten erhalten, die sogenannte Beihilfe. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wieviel Prozent das sind, abhängig von der zugrundeliegenden Beihilfevorordnung. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder sind das in der Regel 50 Prozent.

    Das bedeutet, dass sich Beamtenanwärter und Beamte – anders als z. B. Arbeitnehmer oder Selbständige – nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern müssen, sondern nur für den verbleibenden prozentualen Anteil (bei 50 Prozent Beihilfe muss sich der Beamtenanwärter also selbst um eine private Absicherung der restlichen 50 Prozent kümmern). Hierfür bieten wir als privater Krankenversicherer passgenaue Tarife für jede Beihilfe an.

    In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger.

    Beamtenanwärter und Beamte haben die Besonderheit, dass sie im Krankheitsfall eine Fürsorgeleistung ihres Dienstherrn in Form einer prozentualen Beteiligung an den Krankheitskosten erhalten, die sogenannte Beihilfe. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wieviel Prozent das sind, abhängig von der zugrundeliegenden Beihilfevorordnung. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder sind das in der Regel 50 Prozent.

    Das bedeutet, dass sich Beamtenanwärter und Beamte – anders als z. B. Arbeitnehmer oder Selbständige – nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern müssen, sondern nur für den verbleibenden prozentualen Anteil (bei 50 Prozent Beihilfe muss sich der Beamtenanwärter also selbst um eine private Absicherung der restlichen 50 Prozent kümmern). Hierfür bieten wir als privater Krankenversicherer passgenaue Tarife für jede Beihilfe an.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
  • Anspruch auf Beihilfe haben unter anderem folgende Personen:

    • Beamte (auch Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
    • Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter)
    • Beamte im Ruhestand
    • Soldaten im Ruhestand
    • Richter
    • Pastoren
    • Berücksichtigungsfähige Angehörige dieser Personengruppen (unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder)

    Anspruch auf Beihilfe haben unter anderem folgende Personen:

    • Beamte (auch Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
    • Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter)
    • Beamte im Ruhestand
    • Soldaten im Ruhestand
    • Richter
    • Pastoren
    • Berücksichtigungsfähige Angehörige dieser Personengruppen (unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder)
Welche unterschiedlichen Beihilfebemessungssätze und -regelungen gibt es?
  • Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Beamtenanwärter des Bundes und der meisten Bundesländer gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe, d. h. die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamtenanwärter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl. Sprechen Sie uns an, unsere Spezialisten helfen Ihnen bezüglich der unterschiedlichen Beihilferegelungen gerne weiter.

    Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Beamtenanwärter des Bundes und der meisten Bundesländer gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe, d. h. die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamtenanwärter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl. Sprechen Sie uns an, unsere Spezialisten helfen Ihnen bezüglich der unterschiedlichen Beihilferegelungen gerne weiter.

Versorgungslücken der Beihilfe: Wie kann ich sie schließen?
  • Da die Beihilfe in der Vergangenheit im Rahmen von Gesundheitsreformen Kürzungen von verschiedenen Leistungen vorgenommen hat, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet (in unserem Beispiel 50 Prozent). Die größte Versorgungslücke in der Beihilfe gibt es speziell bei Beamtenanwärtern im Bereich Zahnersatz. Hier erhalten Sie je nach Beihilferegelung keine Beihilfeleistung. Weitere Versorgungslücken gibt es z. B. bei Sehhilfen oder im Krankenhaus. Das kann schnell sehr teuer werden.

    Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, haben wir zusätzlich zu unseren prozentualen Tarifen spezielle Restkostentarife entwickelt, welche viele der Krankheitskosten, für die die Beihilfe keine Leistungen vorsieht, für Sie übernehmen. Mit diesen Tarifen sichern Sie sich eine hochwertige Absicherung schon während Ihrer Ausbildung.

    Da die Beihilfe in der Vergangenheit im Rahmen von Gesundheitsreformen Kürzungen von verschiedenen Leistungen vorgenommen hat, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet (in unserem Beispiel 50 Prozent). Die größte Versorgungslücke in der Beihilfe gibt es speziell bei Beamtenanwärtern im Bereich Zahnersatz. Hier erhalten Sie je nach Beihilferegelung keine Beihilfeleistung. Weitere Versorgungslücken gibt es z. B. bei Sehhilfen oder im Krankenhaus. Das kann schnell sehr teuer werden.

    Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, haben wir zusätzlich zu unseren prozentualen Tarifen spezielle Restkostentarife entwickelt, welche viele der Krankheitskosten, für die die Beihilfe keine Leistungen vorsieht, für Sie übernehmen. Mit diesen Tarifen sichern Sie sich eine hochwertige Absicherung schon während Ihrer Ausbildung.

Welche Vorteile habe ich als Beamtenanwärter mit der PKV der Versicherungskammer Bayern?
  • Als Beamtenanwärter zahlt man einen vergünstigten Beitrag – und das für den gleichhohen Versicherungsschutz wie Beamte. Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Rechnungen einreichen, erhalten Sie als Belohnung sogar eine besonders hohe Beitragsrückerstattung!

    Als Beamtenanwärter zahlt man einen vergünstigten Beitrag – und das für den gleichhohen Versicherungsschutz wie Beamte. Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Rechnungen einreichen, erhalten Sie als Belohnung sogar eine besonders hohe Beitragsrückerstattung!

Was passiert, wenn ich verbeamtet werde?
  • Wenn Sie verbeamtet werden, stellen wir Ihre Tarife automatisch ohne erneute Gesundheitsprüfung bedarfsgerecht um. So haben Sie kein Risiko.

    Wenn Sie verbeamtet werden, stellen wir Ihre Tarife automatisch ohne erneute Gesundheitsprüfung bedarfsgerecht um. So haben Sie kein Risiko.

Wie erhalte ich meine Erstattung im Krankheitsfall?
  • Beim Arzt:

    Waren Sie z. B. ambulant beim Arzt oder haben verordnete Medikamente bezogen, erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept hierüber. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns einzureichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, sondern nimmt Kürzungen vor (siehe „Versorgungslücken der Beihilfe“), erhalten Sie von uns – sofern Sie den passenden Restkostentarif bei uns abgesichert haben – eine weitere Erstattung. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

    Beim Zahnarzt:

    Hier gilt das gleiche Prozedere wie „Beim Arzt“ (siehe oben).

    Steht eine umfangreichere Maßnahme an (z. B. Zahnersatz), empfehlen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei uns und Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einzureichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können und können nochmals mit Ihrem Zahnarzt rücksprechen.

    Im Krankenhaus:

    Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Damit Sie im Krankenhaus nicht in Vorleistung treten müssen, geben Sie bei der Aufnahme bitte an, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind.

    In vielen Fällen kann das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit uns abrechnen. Haben Sie als Absicherung bei uns auch das Ein- oder Zweibettzimmer gewählt, ist auch hier eine Direktabrechnung möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert, den Rest erledigen wir für Sie. Ein evtl. versichertes Krankenhaustagegeld wird selbstverständlich ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.

    Für den Anteil Ihrer Beihilfe an den allgemeinen Krankenhausleistungen und – sofern die Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht – an den Kosten für ein Zweibettzimmer, erhalten Sie die Rechnung vom Krankenhaus, die sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.

    Wählen Sie zusätzlich eine Chefarztbehandlung, erhalten Sie die Rechnungen direkt von den behandelnden Ärzten. Haben Sie bei uns eine entsprechende Absicherung gewählt, können Sie die Rechnungen auf dem gewohnten Weg bei uns einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfe, sofern diese Leistungen hierfür vorsieht.

    Beim Arzt:

    Waren Sie z. B. ambulant beim Arzt oder haben verordnete Medikamente bezogen, erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept hierüber. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns einzureichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, sondern nimmt Kürzungen vor (siehe „Versorgungslücken der Beihilfe“), erhalten Sie von uns – sofern Sie den passenden Restkostentarif bei uns abgesichert haben – eine weitere Erstattung. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

    Beim Zahnarzt:

    Hier gilt das gleiche Prozedere wie „Beim Arzt“ (siehe oben).

    Steht eine umfangreichere Maßnahme an (z. B. Zahnersatz), empfehlen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei uns und Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einzureichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können und können nochmals mit Ihrem Zahnarzt rücksprechen.

    Im Krankenhaus:

    Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Damit Sie im Krankenhaus nicht in Vorleistung treten müssen, geben Sie bei der Aufnahme bitte an, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind.

    In vielen Fällen kann das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit uns abrechnen. Haben Sie als Absicherung bei uns auch das Ein- oder Zweibettzimmer gewählt, ist auch hier eine Direktabrechnung möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert, den Rest erledigen wir für Sie. Ein evtl. versichertes Krankenhaustagegeld wird selbstverständlich ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.

    Für den Anteil Ihrer Beihilfe an den allgemeinen Krankenhausleistungen und – sofern die Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht – an den Kosten für ein Zweibettzimmer, erhalten Sie die Rechnung vom Krankenhaus, die sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.

    Wählen Sie zusätzlich eine Chefarztbehandlung, erhalten Sie die Rechnungen direkt von den behandelnden Ärzten. Haben Sie bei uns eine entsprechende Absicherung gewählt, können Sie die Rechnungen auf dem gewohnten Weg bei uns einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfe, sofern diese Leistungen hierfür vorsieht.

Das finden Sie in den Tarifdetails und Tarifbedingungen

Wenn Sie sich einen umfassenden Überblick über den Leistungsumfang unserer Beamtentarife verschaffen wollen, finden Sie hier alle wichtigen Tarifdetails, die Tarifbedingungen, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen als PDF-Dokumente. So können Sie sich zum Beispiel auf ein persönliches Beratungsgespräch vorbereiten.

Tarifdetails BeihilfeCOMFORT W

Ergänzungsbausteine

Tarifbedingungen BeihilfeCOMFORT W

BeihilfeKlinikPlus W

BeihilfeZahnPlus W

BeihilfeErgänzungPlus W

Krankenhaustagegeld KHT/SKH

Pflegepflichtversicherung (PVB)

AVB Beihilfetarife

AVB Krankenhaustagegeld

Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (BRE)

Zertifikat Beitrags- und Geldzurückgarantie

Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten