• Rettungsgasse bilden

Bei einem Unfall kommt es auf jede Minute an. Dennoch wissen viele unbeteiligte Autofahrer nicht, wie man richtig Platz für den Rettungsdienst macht. Sie ordnen sich oft spät ein und sind unsicher, zwischen welchen Spuren die Rettungsgasse verlaufen muss.

Bei einem Stau, der sich über mehrere Kilometer erstreckt, ist Geduld gefragt – und richtiges Handeln. Denn nähert sich von hinten ein Rettungswagen, bricht oftmals Hektik aus: Wie soll man bei der Enge nur zur Seite fahren? Und welche Spur muss jetzt frei bleiben?

Diese und andere Fragen können viele Autofahrer nicht richtig beantworten. So glauben zum Beispiel 40 Prozent von ihnen, dass sie eine Rettungsgasse erst dann bilden müssen, wenn sich die Einsatzkräfte nähern – so das Ergebnis einer repräsentativen Befragung, die im Auftrag des deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) vom Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführt wurde. Doch das ist falsch: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer dazu verpflichtet.

Wie bildet man eine Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse wird grundsätzlich zwischen der linken und den übrigen Spuren gebildet. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Straße zwei, drei oder noch mehr Spuren hat. Grundsätzlich gilt: Wer links unterwegs ist, weicht nach links aus. Alle anderen Verkehrsteilnehmer orientieren sich nach rechts.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug nicht in die enge Rettungsgasse ragt und die Einsatzfahrzeuge behindert. Darüber hinaus sollten alle Verkehrsteilnehmer möglichst eine Wagenlänge Abstand zu den vorausfahrenden Autos halten. Dadurch bleiben Sie manövrierfähig und auch weniger aufmerksame Fahrer können sich noch rechtzeitig vor dem Heranfahren eines Rettungswagens einreihen.
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Über die Rettungsgasse erreichen die Einsatzkräfte schneller den Unfallort.

Wann muss man eine Rettungsgasse bilden?

Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, sollten Autofahrer den Weg für einen möglichen Rettungseinsatz frei machen. Kann man sich nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen, ist es allerhöchste Zeit. So gibt es im Übrigen auch die Straßenverkehrsordnung vor. Denn hat sich der Stau bereits verdichtet und kommt es zum Stillstand, bleibt kaum noch Platz zum Rangieren. Es kann passieren, dass Fahrzeuge die Gasse blockieren. Wollen Rettungskräfte und Polizei zum Unfallort, kommen sie im schlimmsten Fall nicht durch und bleiben stecken.
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Vorbild sein: Lenken Sie Ihr Auto schon bei stockendem Verkehr zur Seite und machen Sie es so anderen Verkehrsteilnehmern vor.
Tipp: Wer unsicher ist, ob vor ihm eine Unfall- oder doch nur eine Baustelle liegt, sollte im Zweifel immer eine Gasse bilden.

Gesetzliche Regelungen zur Rettungsgasse

Die Rettungsgasse ist keineswegs nur eine Frage der Hilfsbereitschaft. Sie wird darüber hinaus in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Im Klartext: Autofahrer in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Weg für Polizei und Hilfsfahrzeuge freizumachen (Paragraf 11 Abs. 2 StVO). Das gilt auf allen „Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen“ in einer Richtung.
Übrigens: Nähert sich von hinten ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn und ist weder links noch rechts Platz zum Ausweichen, darf eine rote Ampel vorsichtig überfahren werden. Eine Strafe müssen Autofahrer in diesem Fall meist nicht fürchten.

Warum wird die Rettungsgasse links gebildet?

Die Rettungsgasse bildet sich aus gutem Grund auf der linken Seite der Fahrbahn. Denn auf der rechten Spur fahren üblicherweise vor allem Lastkraftwagen (LKW). Sie sind wesentlich schwerer und breiter als ein gewöhnliches PKW. Somit können sie schlechter rangieren und Platz schaffen.
Auf der mittleren sowie linken Spur fahren dagegen überwiegend PKW. Sie können schneller und besser ausweichen bzw. eine Rettungsgasse bilden. Hinzu kommt: Wenn Einsatzfahrzeuge an PKW vorbeifahren, haben die Fahrer eine wesentlich bessere Übersicht. Doch auch die rechte Seite bietet einen Vorteil: Hier würden die Ein- und Ausfahrten möglichst frei bleiben.
Gut zu wissen: Bis 2017 war für Straßen mit vier oder mehr Fahrspuren eine Rettungsgasse in der Fahrbahnmitte vorgesehen. Bei nur zwei bis drei Spuren musste zwischen der linken und den übrigen Streifen Platz gemacht werden. Diese Regel hat bei den Autofahrern jedoch für Verwirrung gesorgt, weshalb sie schließlich vereinfacht wurde.

Merkhilfe: Die Rechte-Hand-Regel

Die Rechte-Hand-Regel kann dabei helfen, die Vorgabe richtig einzuhalten: Beim Blick auf den Handrücken der rechten Hand wird die Rettungsgasse durch die Lücke zwischen Daumen und Zeigefinger dargestellt. Der Daumen steht für die linke Spur, die anderen Finger für alle weiteren Spuren.

Warum nutzt man nicht den Standstreifen als Rettungsgasse?

Der Standstreifen muss grundsätzlich frei bleiben. Das liegt daran, dass der Standstreifen durch liegengebliebene Fahrzeuge blockiert sein kann. Für besonders große und breite Einsatzfahrzeuge, wie beispielsweise ein Feuerwehrwagen, ist der Standstreifen zudem äußerst schmal. Es gibt nur wenige Ausnahmen: Die Polizei fordert zum Befahren des Standstreifens auf oder es ist überhaupt nicht möglich, Platz zu schaffen. In diesen Fällen darf der Standstreifen zumindest bis zur Hälfte befahren werden.

Autobahnauffahrten nicht blockieren

Auch Verkehrspunkte, an denen sich Fahrspuren entweder treffen oder teilen, sollten befahrbar bleiben. Sie bilden wichtige Zufahrten für die Rettungskräfte, die im Ernstfall schnell vor Ort sein müssen.

Muss man auch im Ausland die Rettungsgasse bilden?

In vielen europäischen Ländern gelten ähnliche Regeln wie in Deutschland: Schweiz, Österreich, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Luxemburg. In Ungarn und Luxemburg darf zudem auf den Seitenstreifen ausgewichen werden. In Frankeich gilt: Einsatzfahrzeuge müssen vorbeifahren können. Wie genau das passieren soll, ist nicht festgelegt. Und in Italien existieren keine speziellen Vorschriften, was die Bildung einer Rettungsgasse angeht. 

Strafen und Bußgelder beim Missachten einer Rettungsgasse

Bei den Strafen und Bußgeldern wird zwischen zwei Fällen unterschieden:
  1. Rettungsgasse wird nicht gebildet
Hier drohen 200 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und  zwei Punkte in Flensburg. Handelt es sich um Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, erhöht sich die Geldbuße je nach genauer Sachlage auf bis zu 320 Euro.
  1. Rettungsgasse wird befahren
Wer sich unberechtigterweise auf der Rettungsgasse bewegt, muss mit 240 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Auch hier steigt das Bußgeld je nach Schweregrad des Vergehens auf bis zu 320 Euro.
Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Einsatzfahrzeuge vorgesehen. Auto- und Motorradfahrer dürfen sie zu keinem Zeitpunkt benutzen. Fährt also ein Krankenwagen an Ihnen vorbei, halten Sie die Gasse weiter frei, bis sich der Stau vor Ihnen auflöst. Es können durchaus weitere Fahrzeuge folgen.
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