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    Alles über die amtsärztliche Untersuchung

    Was es mit der Untersuchung beim Amtsarzt im Öffentlichen Dienst auf sich hat

Wann muss ich zum Amtsarzt?

Wer im Öffentlichen Dienst arbeiten möchte, muss in der Regel eine Einstellungsuntersuchung beim Gesundheitsamt, genauer gesagt beim Amtsarzt vornehmen lassen. Für die Verbeamtung ist die amtsärztliche Untersuchung in jedem Fall Pflicht. Das amtsärztliche Gesundheitszeugnis muss schon für die Verbeamtung auf Widerruf beziehungsweise Verbeamtung auf Probe vorliegen.
Mit dieser Untersuchung vergewissern sich die Arbeitgeber – im Öffentlichen Dienst also die Dienstherren – dass Sie als Anwärter für die von Ihnen angestrebte Tätigkeit auch gesundheitlich geeignet sind. „Geeignet“ bedeutet: Sie sind dauerhaft und ohne Einschränkung gesundheitlich in der Lage, Ihre übertragene Aufgabe zu erfüllen.
Viele Anwärter fürchten die amtsärztliche Untersuchung – oft ohne Grund: Die Untersuchung dient schließlich nur der Vergewisserung, dass Sie dienstfähig sind. Damit Sie entspannt in die Untersuchung gehen können, zeigen wir Ihnen, was bei der Gesundheitsprüfung untersucht wird und welche Fragen Sie beantworten müssen.

Welcher Amtsarzt ist für mich zuständig?

Welcher Amtsarzt für Sie zuständig ist, regelt das Landesrecht der jeweiligen Bundesländer. Das Gesundheitsamt in Ihrem Wohnort vermittelt Sie meist an den für Sie zuständigen Amtsarzt. Erfordert eine bestimmte Erkrankung eine spezielle Untersuchung, zieht dieser in manchen Fällen weitere Ärzte hinzu.

Wie lange dauert die Untersuchung beim Amtsarzt?

Da der genaue Ablauf je nach angestrebter Tätigkeit und je nach Anwärter variiert, kann auch die Dauer der amtsärztlichen Untersuchung variieren. Planen Sie für die Einstellungsuntersuchung beim Amtsarzt ungefähr eine Stunde ein.

Wie läuft die amtsärztliche Untersuchung ab?

Der genaue Ablauf der amtsärztlichen Untersuchung variiert. Fast immer läuft sie aber in zwei Schritten ab:
  1. Fragebogen ausfüllen und besprechen
  2. Körperliche Untersuchung und Aufklärung

1. Der Fragebogen bei der amtsärztlichen Untersuchung

In der Regel müssen Sie zu Beginn der Untersuchung einen Fragebogen ausfüllen – ähnlich der Anamnese, die Sie als Neupatient auch von herkömmlichen Ärzten kennen. Mit dem Fragebogen kann sich der Amtsarzt einen Überblick über Ihre persönliche Krankheitsgeschichte und Ihren gesundheitlichen Zustand verschaffen. Im Anschluss besprechen Sie Ihre Antworten mit dem Arzt in einem persönlichen Gespräch.

Welche Fragen stellt der Amtsarzt?

Der Fragebogen bei der Einstellungsuntersuchung im Öffentlichen Dienst beinhaltet meist Fragen zu folgenden Aspekten:
  • Akute Beschwerden
  • Persönliche Krankheitsgeschichte (Krankenhausaufenthalte, vergangene Operationen usw.),
  • Medikamenteneinnahme
  • Drogenkonsum (Nikotin, Alkohol usw.),
  • Sportliche Aktivitäten

Dürfen Fragen zu Vorerkrankungen gestellt werden?

Grundsätzlich darf der Amtsarzt auch nach Vorerkrankungen fragen, die die Ausübung der Tätigkeit beeinträchtigen. Anwärter sind dazu verpflichtet, folgende Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten:
  • Leiden Sie unter einer Krankheit oder ist Ihr Gesundheitszustand beeinträchtigt? Ist Ihre Eignung langfristig oder in wiederkehrenden Zeitabständen einschränkt?
  • Besteht eine ansteckende Krankheit, die Ihre Kollegen gefährden können?
  • Steht eine Operation oder Reha-Maßnahme bevor, die eine Dienstunfähigkeit nach sich zieht?
Achtung: (Chronische) Vorerkrankungen bedeuten nicht zwangsläufig, dass der Arzt Sie als „nicht geeignet“ einstuft. Lassen Sie sich überstandene Vorerkrankungen am besten durch Ihren behandelnden Arzt bescheinigen.

2. Die körperliche Untersuchung beim Amtsarzt

Wurde der Fragebogen besprochen, folgt die körperliche Untersuchung durch den Amtsarzt. Zur Prüfung der gesundheitlichen Eignung führt der Arzt einige Untersuchungen und Tests durch.

Was wird untersucht?

Es werden nicht immer alle Untersuchungen und Tests durchgeführt, sodass die körperliche Untersuchung variiert. Mögliche Checks sind:
  • Bluttest
  • Urintest
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Puls- und Blutdruckmessung
  • Berechnung des BMI durch Messung von Größe und Gewicht
  • Lungenfunktionstest
  • Ruhe-EKG
Daneben führt der Amtsarzt eine Ganzkörperuntersuchung durch:
  • Abhören und Abklopfen verschiedener Körperregionen
  • Blick in den Mund und Rachen
  • Testen von Reflexen
  • Prüfung von Koordination und Gleichgewichtssinn
Nach Abschluss der körperlichen Untersuchung klärt der Amtsarzt Sie in der Regel über den positiven Einfluss einer gesunden Lebensweise, zum Beispiel durch gesunde Ernährung und sportliche Aktivität, auf.

Spielen psychische Erkrankungen eine Rolle bei der Einstellungsuntersuchung?

Sind Sie aktuell in psychotherapeutischer Behandlung oder haben Sie sich in der Vergangenheit psychotherapeutisch behandeln lassen, kann das bei der Einstellungsuntersuchung für den Öffentlichen Dienst relevant sein.
Ob eine Depression oder andere psychische Erkrankungen für Ihre berufliche Eignung und damit Ihre Verbeamtung eine Rolle spielen, wird im Einzelfall betrachtet.

Ich bin schwerbehindert, habe ich trotzdem Chancen?

Generell gilt: Auch mit einer Schwerbehinderung können Sie verbeamtet werden. Sie müssen dazu nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung mitbringen.

Was erfährt die Behörde vom Amtsarzt und wie geht sie mit der Einschätzung des Arztes um?

Ihr Amtsarzt teilt Ihrem Dienstherrn nur das Ergebnis der Untersuchung mit, das der jeweiligen Behörde als Entscheidungshilfe dienen soll. Ob Sie eingestellt werden oder nicht, entscheidet also nicht der Amtsarzt, sondern die Behörde.
Der Amtsarzt übermittelt der Behörde nur folgende Ergebnisse:
  • Die Einschätzung des Arztes darüber, ob Sie dienstfähig bzw. „geeignet“, „nicht geeignet“ oder „unter bestimmten Voraussetzungen geeignet“ sind.
  • Die Art der erhobenen Befunde, also die festgestellten Risikofaktoren, die Ihre Dienstfähigkeit beeinträchtigen.
Einzelne detaillierte Befunde unterliegen der Schweigepflicht des Arztes und werden nicht an die Behörde übermittelt. Einzige Ausnahme: Benötigt der Arbeitgeber zur Entscheidungsfindung Gründe für die Einschätzung des Arztes, darf der Amtsarzt die relevanten Informationen weitergeben.
Schon gewusst? Der Begriff„Gesundheitliche Eignung“ ist nicht klar definiert und daher immer abhängig von der Tätigkeit – schließlich unterscheiden sich die körperlichen und psychischen Belastungen je Tätigkeit. So bringt eine Lehrtätigkeit andere Belastungen mit sich als eine Verwaltungstätigkeit.

Fazit: Gelassen in die amtsärztliche Untersuchung

Es existieren viele Gerüchte rund um die Untersuchung beim Amtsarzt im Öffentlichen Dienst. Eine ernsthafte Angst vor der Einstellungsuntersuchung ist in den meisten Fällen unbegründet.
Haben Sie die Untersuchung bestanden und sind für die Tätigkeit im Öffentlichen Dienst geeignet. Lesen Sie am besten direkt mehr über die Vorteile einer privaten Krankenversicherung. Als Beamtenanwärter haben Sie sogar Anspruch auf Beihilfe. Informieren Sie sich schon jetzt bequem online über die Beihilfeergänzungstarife der Versicherungskammer Bayern.
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