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    Häufige Fragen und Antworten

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Häufige Fragen rund um die PrivatRente WachstumGarant

„Eine lebenslang garantierte Rente, mit der es nur aufwärts gehen kann.“ Was heißt das denn?
  • In der Regel sind zum Rentenbeginn alle eingezahlten Beiträge zu 90 Prozent sicher. Zusätzlich profitieren Sie durch ein modernes Anlagekonzept von den dividendenstärksten Unternehmen der Welt.

    Bei einer günstigen Entwicklung der indexorientierten Kapitalanlage (IOK) legen wir Monat für Monat einen Teil der Gewinne für Ihre Rente zurück – mit Hilfe eines automatischen Lock-in. Und sollte es einmal nicht so gut laufen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen: Die einmal gesicherten Erträge können Sie nicht mehr verlieren.

    Zum Ende der Laufzeit, wenn Sie in Rente gehen, haben Sie die Wahl zwischen dem dann aktuellen, performanceabhängigen Guthaben und der garantierten Kapitalleistung. Unser Versprechen: Ihnen steht immer das höhere Guthaben zur Verfügung.

    Selbst wenn Ihr Guthaben zu Rentenbeginn gefallen ist, weil Flaute an den Aktienmärkten herrschen sollte, haben Sie am Ende auf jeden Fall mehr als zu Beginn: Denn Sie können mindestens mit der erreichten Garantiesumme rechnen – also den von Ihnen gezahlten Beiträgen zu 90 Prozent, plus Überschüsse, plus die Erträge, die wir jeden Monat für Sie gesichert haben.

Ist meine Altersvorsorge sicher, obwohl ich am Kapitalmarkt partizipiere?
  • Die Versicherung PrivatRente WachstumGarant sichert Ihnen zum Rentenbeginn mindestens 90 % Ihrer eingezahlten Beiträge zu. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kapitalleistung zu erhöhen, da ein Teil der Beiträge in unsere indexorientierte Kapitalanlage (IOK) investiert wird. Unsere Anlagespezialisten kümmern sich um die Verteilung der Gelder und orientieren sich an Aktien von weltweit dividendenstarken Unternehmen. Ihre Erträge werden anteilig jeden Monat gesichert (Lock-in) und erhöhen so Ihre garantierte Kapitalleistung zum Rentenbeginn.

Wie flexibel bleibe ich mit dieser privaten Rentenversicherung?
  • Es gibt viele Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Doch wer will sich so früh auf feste Einzahlungen festlegen? Oder kann sein Leben heute schon exakt planen? Die PrivatRente WachstumGarant richtet sich nach Ihrem Leben. So bleiben Sie immer flexibel.

    • In der Ansparphase mehrfach Kapital entnehmen.
    • Während der Rentenzahlung Geldbeträge entnehmen.
    • Die Beitragszahlung aussetzen – bis zu zwei Jahre, bei Elternzeit sogar bis zu drei Jahre. Ihren Beitrag nachträglich erhöhen und neben den laufenden Beitragszahlungen bequem zuzahlen.
    • Bis zu 20 Prozent Dynamisierung einschließen.
    • Zusatzversicherungen wie den Schutz bei Berufsunfähigkeit oder die Risikovorsorge für Ihre Lieben auch nachträglich einschließen.
    • Den Beginn der Rente flexibel wählen (zehn Jahre Abruf- und Verlängerungsphase).
    • Lebenslange, monatlich garantierte Rente, einmalige Kapitalzahlung oder eine Kombination aus beidem wählen.
Kann ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließen?
  • Mit unserer flexiblen Rentenversicherung PrivatRente WachstumGarant ist auch der Einschluss zusätzlicher Vorsorge für alle Lebenslagen möglich – sowohl zum Beginn als auch nachträglich. Zum Beispiel, wenn es um den Schutz Ihrer Altersvorsorge vor Berufsunfähigkeit geht. Im Ernstfall zahlen wir die Beiträge Ihrer Altersvorsorge für die Zeit, in der Sie berufsunfähig sind, weiter.

    Für Ihre Familie:
    Mit dem Einschluss einer Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Kinder, Ihre Partnerin oder Ihren Partner für den Fall Ihres Todes finanziell ab.

Bietet die PrivatRente WachstumGarant steuerliche Vorteile?
  • Ja, durch die exklusiven Steuervorteile der privaten Rentenversicherung bleibt viel von Ihrer Rente oder vom Kapital für Sie übrig.

    • Während der Ansparphase sind alle Erträge steuerfrei.
    • Bei der lebenslangen Rente ist ein Großteil der Rente steuerfrei. Nur die Ertragsanteile sind einkommensteuerpflichtig und sinken mit dem Renteneintrittsalter.

      Beispiel:
      Sie sind zu Beginn der Rentenzahlung 63 Jahre alt, so gilt ein Ertragsanteil von 20 Prozent. Das heißt, bei einer monatlichen Leibrente von 500 Euro sind nur 1.200 Euro als Einkünfte in der Steuererklärung zu erfassen (12 x 500 x 20%).
    • Bei Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit des Vertrags und nach dem 62. Geburtstag ist die Hälfte der Erträge steuerfrei und es fällt keine Abgeltungssteuer an.
Was passiert mit den eingezahlten Beträgen im Todesfall?
  • Sie bestimmen, wer im Todesfall welche Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Bei Tod während der Ansparphase zahlen wir das aktuelle Guthaben, mindestens jedoch die bisher eingezahlten Beiträge aus. Auch bei Tod in der Rentenphase können Sie vereinbaren, wer das verbleibende Kapital bekommt.

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