Unseren Fußabdruck
im eigenen Geschäftsbetrieb messen
Die Versicherungskammer hat das Ziel der Branche, die Klimaneutralität ihrer eigenen Geschäftsprozesse bis spätestens Ende 2025 zu erreichen, in ihrer Nachhaltigkeits-Strategie konkret verankert. Als Voraussetzung wurde hierfür eine Basismessung des CO2-Fußabdrucks des Konzerns durchgeführt. Damit erhalten wir die notwendige Transparenz über das Volumen und die Verteilung der verursachten CO2-Emissionen. Der Konzern ist sich im Klaren darüber, dass die Messung durch die Corona-Pandemie unter Umständen nicht den „Realbetrieb“ widerspiegelt, da z. B. der Pendelverkehr durch eine Homeoffice-Quote von rund 70 Prozent deutlich unter dem Niveau der Vorjahre liegt.
Die CO2-Messung orientiert sich am weltweit anerkannten Greenhouse Gas Protocol, welches die CO2-Emissionen von Unternehmen in drei sogenannte Scopes unterteilt. Scope 1 beschreibt alle durch Verbrennung in eigenen Anlagen erzeugten Emissionen, Scope 2 fasst alle Ausstöße, die mit fremderzeugter Energie (z. B. Fernwärme, Elektrizität) verbunden sind, zusammen. Scope 3 beinhaltet alle indirekten Treibhausgas-Emissionen. Dazu zählen bei den Own Operations der Pendelverkehr, Dienstreisen, Elektronikausstattung, Dienstleistungen wie das Rechenzentrum sowie Abfall.
Unser Ziel ist, mit einem möglichst transparenten und umfassenden Ergebnis größtmögliche Glaubwürdigkeit in den Bemühungen zur Erreichung der Klimaneutralität zu gewährleisten. Deshalb haben wir in der Messung des CO2-Fußabdrucks die Branchenempfehlung des GDV, der eine Beschränkung auf Scope 1 und 2 vorsieht, bewusst um Kategorien, die dem Scope 3 zuzuordnen sind, wie beispielsweise Pendelverkehr der Mitarbeitenden, Elektronik und Hardware, Papier und Drucksachen, erweitert. Das damit verbundene Ambitionsniveau bildet die Grundlage zur Entwicklung wirksamer CO2-Reduktionsmaßnahmen.