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Private Krankenversicherung für Beamte
Ihr Rundum-Schutz passgenau zu Ihrer Beihilfe
- Günstige Tarife mit und ohne Selbstbehalt
- Hohe Beitragsrückerstattung
Finanziell abgesichert im Krankheitsfall?
Werden Sie durch eine Krankheit oder die Folgen eines Unfalls beruflich ausgebremst, hat das nicht nur gesundheitliche Konsequenzen. Denn hohe Krankheits- bzw. Behandlungskosten können Sie zusätzlich auch finanziell belasten.
Gut zu wissen: Beamte sind nicht versicherungspflichtig. Sie können sich aber privat oder gesetzlich krankenversichern.
Außerdem sind Beamte beihilfeberechtigt: D.h. der Dienstherr unterstützt Sie im Falle einer Krankheit finanziell im Rahmen der Beihilfeleistung. Diese wird Ihre Krankheitskosten aber vermutlich nicht ganzheitlich decken. Private Krankenversicherungen bieten daher speziell abgestimmte Beihilfeergänzungstarife.
Der Tarif BeihilfeCOMFORT und seine individuell wählbaren Ergänzungsbausteine helfen Ihnen dabei Ihre Beihilfelücke zu schließen. Sichern Sie Ihre Krankheitskosten beihilfekonform ab – so sind Sie rundum sicher und können ganz unbesorgt durchstarten.
Außerdem sind Beamte beihilfeberechtigt: D.h. der Dienstherr unterstützt Sie im Falle einer Krankheit finanziell im Rahmen der Beihilfeleistung. Diese wird Ihre Krankheitskosten aber vermutlich nicht ganzheitlich decken. Private Krankenversicherungen bieten daher speziell abgestimmte Beihilfeergänzungstarife.
Der Tarif BeihilfeCOMFORT und seine individuell wählbaren Ergänzungsbausteine helfen Ihnen dabei Ihre Beihilfelücke zu schließen. Sichern Sie Ihre Krankheitskosten beihilfekonform ab – so sind Sie rundum sicher und können ganz unbesorgt durchstarten.
Beihilfekonforme Produkte
Günstige Tarife mit und ohne Selbstbehalt
Hohe Beitragsrückerstattung (BRE)
Individuell wählbare Zusatzleistungen
Als Privatpatient von modernen Therapien und neuesten medizinischen Erkenntnissen profitieren
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Unsere Empfehlung
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Haupttarif
BeihilfeCOMFORT
Selbstbehalt
Selbstbehalt
BeihilfeCOMFORT
Selbstbehalt
Selbstbehalt
BeihilfeCOMFORT
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Ergänzungsbausteine
BeihilfeKlinikPlus
BeihilfeZahnPlus
BeihilfeZahnPlus
BeihilfeKlinikPlus
BeihilfeErgänzungPlus
BeihilfeErgänzungPlus
Krankenhaustagegeld
InfoBei einem stationären Krankenhausaufenthalt wird für jeden Tag der vollstationären Behandlung ein Tagegeld gezahlt, über das Sie frei verfügen können. Das Geld kann für den Eigenanteil genutzt werden, der je nach Beihilferecht bei einem stationären Aufenthalt entstehen kann (z.B. Eigenanteil pro Tag für den stationären Aufenthalt oder Eigenanteil für die Nutzung von Wahlleistungen). Wir haben die Höhe des Krankenhaustagegeldes so gewählt, dass Sie diesen Eigenanteil absichern.
Pflegepflichtversicherung
InfoIn Deutschland besteht Versicherungspflicht in der Pflegepflichtversicherung.
Ambulante Absicherung
Ambulante ärztliche Leistungen, Medikamente und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel
InfoHeilmittel helfen Krankheiten zu heilen oder eine Verschlimmerung bestehender oder chronischer Krankheiten zu verhindern. Typische Beispiele für Heilmittel sind Physiotherapie inkl. Krankengymnastik oder Ergotherapie.
Hilfsmittel gleichen gesundheitliche Handicaps aus. Beispiele für Hilfsmittel sind Rollstühle oder Gehhilfen (Krücken).
Hilfsmittel gleichen gesundheitliche Handicaps aus. Beispiele für Hilfsmittel sind Rollstühle oder Gehhilfen (Krücken).
+ Ausgleich Beihilfekürzungen
bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen von Hilfsmitteln
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € in zwei Kalenderjahren
bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € in zwei Kalenderjahren
bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 €
+ zusätzliche Bonusleistungen bis zu 100 € in jeweils zwei Kalenderjahren
+ zusätzliche Bonusleistungen bis zu 100 € in jeweils zwei Kalenderjahren
Alternative Heilbehandlung durch Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte
InfoNicht erstattungsfähig sind psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker.
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen
Schutzimpfungen
InfoEine Erstattung erfolgt für Schutzimpfungen, die aktuell von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht empfohlen werden. Ausgenommen sind Impfungen aufgrund einer Auslandsreise oder aus beruflichen Gründen.
+ zusätzliche Reiseschutz-Impfungen und Malaria-Prophylaxe
Psychotherapie
InfoErstattet werden bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen je versicherte Person im Kalenderjahr. Wenn die Beihilfe leistet, auch darüber hinaus.
Kuren
Ambulant und stationär
InfoÄrztliche Leistungen, Medikamente (Arzneimittel) und Heilmittel sind mitversichert. Nicht erstattet werden Aufwände für Unterbringung und Verpflegung und Kosten für wahlärztliche Leistungen bei stationärer Kur. Das Kurtagegeld aus BeihilfeErgänzungsPlus W wird max. 28 Tage in drei Kalenderjahren bezahlt.
+ 40 € Kur-Tagegeld
Stationäre Absicherung
Stationärer Krankenhausaufenthalt
InfoGesonderte Zuschläge sind z.B. Kosten für Telefon, Fernseher oder Internet
Mehrbettzimmer
+ Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder Belegarzt
+ Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder Belegarzt
Zweibettzimmer
+ Chefarzt-Behandlung
+ gesonderte Zuschläge
+ Chefarzt-Behandlung
+ gesonderte Zuschläge
Einzelzimmer
+ Chefarzt-Behandlung über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus
+ gesonderte Zuschläge
+ Chefarzt-Behandlung über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus
+ gesonderte Zuschläge
Zahnärztliche Absicherung
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnvorsorge
Zahnersatz
Zahnvorsorge
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen und Material- und Laborkosten
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen und Material- und Laborkosten
Absicherung im Ausland
Versicherungsschutz im Ausland
InfoIn Europa besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz; weltweit bis zu 12 Monate bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
Erstattet werden alle Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland. Da die Beihilfe hierfür keine Leistung übernimmt, erstatten wir unabhängig von der vereinbarten Tarifstufe 100 %.
Erstattet werden alle Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland. Da die Beihilfe hierfür keine Leistung übernimmt, erstatten wir unabhängig von der vereinbarten Tarifstufe 100 %.
+ Krankenrücktransport
+ Krankenrücktransport
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen (bei Reisen bis max. 56 Tage)
+ Krankenrücktransport
+ zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen (bei Reisen bis max. 56 Tage)
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE)
Beitragsrückerstattung
InfoWelche Tarife in welcher Höhe an der Beitragsrückerstattung teilnehmen, legt der Vorstand jährlich neu fest.
Tarifkombination
Kompakt
Optimal
Premium
Unser Service für Beamte
- Wie können Beamte sich krankenversichern?
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- Was ist Beihilfe und wie muss ich mich zusätzlich versichern?
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- Welcher Tarif passt zu mir?
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- Eignet sich der Tarif BeihilfeCOMFORT auch als private Krankenversicherung für Lehrer?
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- Wie hoch ist meine Beitragsrückerstattung (BRE)?
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- Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
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- Welche unterschiedlichen Beihilfebemessungssätze und -regelungen gibt es?
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- Versorgungslücken der Beihilfe und wie kann ich diese schließen?
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- Wie erhalte ich meine Erstattung im Krankheitsfall?
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