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Sicher unterwegs dank eCall

eCall – der zuverlässige Begleiter für den Ernstfall

Für Neuwagen schreibt die Europäische Union nun ein sogenanntes eCall-System vor. Was das für Autofahrer bedeutet und welche Vorteile der automatische Notruf bringen soll, erfahren Sie hier.

Schnelle Hilfe kann nach einem Autounfall Leben retten. Sind Fahrer und Insassen selbst nicht in der Lage, den Notruf abzusetzen, geht jedoch wertvolle Zeit verloren. Zudem kann es auf wenig befahrenen Landstraßen lange dauern, bis Passanten den Unfall bemerken und die Rettungskräfte alarmieren. Ein automatisches Notrufsystem namens eCall (emergency call) soll das nun ändern.

Was ist eCall und wie funktioniert es?

eCall ist ein elektronisches Notrufsystem, das bei einem Unfall europaweit automatisch Hilfe anfordert. Entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge verfügen über Crash-Sensoren, die einen heftigen Aufprall erkennen können. Nach einem Unfall stellt das System über Mobilfunk und Satellitenortung eine Telefonverbindung zur nächstgelegenen Leitstelle her – das Auto wählt sozusagen die 112. Die Notrufzentrale kann so mit den Insassen Kontakt aufnehmen. Für den Fall, dass diese nicht ansprechbar sind, ist ebenfalls vorgesorgt. Denn das eCall-System überträgt gleichzeitig die Standortdaten einschließlich der Fahrtrichtung (wichtig für Autobahnen oder Tunnel) an die Leitstelle des Rettungsdienstes. Übermittelt werden zudem die Fahrzeugdaten sowie Informationen zum Unfallzeitpunkt und zur Unfallart. Auf diese Weise lässt sich EU-Experten zufolge die Reaktionszeit nach Verkehrsunfällen um bis zu 50 Prozent in ländlichen Gebieten und um bis zu 40 Prozent in Städten verringern. Diese Zeitersparnis könnte europaweit etwa 2.500 Menschen pro Jahr das Leben retten.
Autofahrer können das eCall-System auch manuell bedienen. Bei einem dringenden medizinischen Problem, etwa einer Herzattacke, können sie per Knopfdruck Kontakt mit der Notrufzentrale aufnehmen und so Hilfe rufen. Die eCall-Einheit funktioniert übrigens unabhängig vom Rest des Fahrzeugs – auch wenn Autobatterie, Lautsprecher oder Mikrofone kaputt sind.

Was bedeutet die eCall-Pflicht für Fahrzeughalter?

Laut EU-Verordnung 2015/758 müssen ab dem 31. März 2018 alle neuen Fahrzeugmodelle – Pkw und leichte Nutzfahrzeuge – serienmäßig mit einem eCall-Notrufsystem ausgestattet sein. Diese Vorschrift richtet sich an die Autohersteller. Für Fahrzeughalter besteht indes keine Pflicht, ihren Wagen nachträglich mit einem automatischen Notfallsystem auszustatten.
Autofahrer müssen allerdings weiterhin Erste Hilfe leisten. Diese Pflicht bleibt von der eCall-Einführung unberührt. Sind Sie also Ersthelfer an einer Unfallstelle und unsicher, ob der Wagen schon Hilfe angefordert hat, wählen Sie im Zweifel lieber den Notruf.

eCall und Datenschutz: Erstellt das System Bewegungsprofile?

Gemäß gesetzlicher Vorschrift ist eCall ein schlafendes Notrufsystem. Das bedeutet, dass Positionsdaten nur im Notfall übermittelt werden dürfen. Erst wenn das Auto einen verletzungsrelevanten Unfall registriert, wählt die SIM-Karte des Systems über das vor Ort stärkste Mobilfunknetz die 112. Ungenutzte Informationen werden kontinuierlich gelöscht. Somit kann eCall keine Bewegungsprofile erstellen.
Bei den neuen Connected Cars – Autos, deren SIM-Karte dauerhaft aktiv und mit dem Internet verbunden ist – kann das allerdings anders aussehen. Bei diesen Fahrzeugen lassen sich zum Beispiel im Falle eines Diebstahls jederzeit Informationen zur aktuellen Position ermitteln.
Hier zieht die eCall-Verordnung der EU eine klare Grenze, indem sie den Datenaustausch zwischen dem gesetzlich vorgeschriebenen eCall-System und herstellerspezifischen Connected-Services verbietet.

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