Notruf absetzen
So rufen Sie im Ernstfall schnell und problemlos Hilfe
Plötzlich zählt jede Minute: Schnell muss Hilfe her. Notfälle können immer und überall auftreten. In diesen Momenten ist es wichtig, besonnen und zügig zu agieren. Viele sind jedoch verunsichert: Ist ein Notruf in diesem Fall angebracht? Welche Nummer muss ich wählen? Kann ich für einen Fehlalarm belangt werden? Damit Sie sich im Ernstfall richtig verhalten können, klären wir diese und andere Fragen für Sie.
Sie passieren zu Hause, im Straßenverkehr oder mitten in der Fußgängerzone: Notfälle. Braucht jemand Hilfe, etwa medizinischer Art, muss es schnell gehen. Wer jetzt zögert, riskiert wertvolle Minuten, die über Leben und Tod entscheiden können. Angehörige oder Passanten wissen sich in solchen Momenten aber häufig selbst nicht zu helfen: Ist das schon ein Notfall? Was kann oder darf ich tun? Welche Notrufnummer wähle ich? Der Grund für diese Unsicherheiten liegt in den zahlreichen Mythen, die rund um Notfälle und Erste Hilfe kursieren. Dazu gehört zum Beispiel die Legende, man müsse bei einem Fehlalarm die anfallenden Kosten tragen. Stimmt das wirklich? Wir haben für Sie zehn Mythen zusammengetragen, die jeder schon einmal über Notrufe gehört hat – und klären auf, welche davon wahr sind. So sind Sie für den Notfall bestens vorbereitet.
10 Notruf-Mythen im Check: Was wirklich stimmt und worauf Sie achten sollten
- Unnötige Notarzteinsätze müssen immer bezahlt werden. Stimmt nicht. Für Laien ist die Notwendigkeit eines Notarzteinsatzes häufig schwierig zu beurteilen. Stellt sich dieser im Nachhinein als unnötig heraus, wird Ihnen das nicht zur Last gelegt. Eine Ausnahme gibt es allerdings: den absichtlichen oder wissentlichen Missbrauch von Notrufen. Wer also nur zum Spaß die 112 wählt, macht sich nach § 145 StGB strafbar.
- Der Notarzt bringt seine Patienten immer direkt ins Krankenhaus. Stimmt nicht. Ob eine Einweisung ins Krankenhaus erforderlich ist, entscheidet der Rettungsdienst beziehungsweise der Notarzt vor Ort. Reicht die Erstbehandlung aus, muss der Patient nicht zwingend ins Krankenhaus.
- Wer nicht reanimiert, macht sich strafbar. Stimmt. Bei Unglücksfällen oder allgemeiner Not ist jeder verpflichtet, Hilfe zu leisten – außer, man bringt sich damit selbst in Gefahr oder verletzt dadurch andere wichtige Pflichten. In jedem anderen Fall ist eine unterlassene Hilfeleistung aber nach § 323c StGB strafbar. Den Notruf zu wählen, ist meist der erste richtige Schritt. Ist eine Reanimation erforderlich, muss die anschließend auch durchgeführt werden.
- Für Notärzte im Einsatz gelten keine Verkehrsregeln. Stimmt nicht. Ist besondere Eile geboten, weil etwa Lebensgefahr besteht oder schwere gesundheitliche Schäden beim Patienten drohen, dürfen Notärzte zwar bestimmte Verkehrsregeln missachten. Diese Alarmfahrten (mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn) sind jedoch eine Ausnahme und erfordern größte Vorsicht der Einsatzkräfte. In der Regel müssen sich auch der Rettungsdienst und Notärzte an die Verkehrsregeln halten.
- Die Notrufzentrale ist rund um die Uhr erreichbar. Stimmt. Unter der 112 (ohne Vorwahl) können Sie europaweit die Notrufzentrale Tag und Nacht gebührenfrei erreichen.
- Es ist egal, welche Notrufnummer ich wähle. Stimmt nicht. Denn mit einem gezielten Anruf bei der richtigen Stelle lässt sich wichtige Zeit sparen. Brauchen Sie in dringenden Fällen Hilfe vom Rettungsdienst oder der Feuerwehr, wählen Sie die 112. Diese Nummer gilt mittlerweile einheitlich für ganz Europa, damit es keine Verwirrung mehr um die richtige Notrufnummer gibt. Die integrierte Leitstelle alarmiert daraufhin die örtlichen Einsatzkräfte – gegebenenfalls auch die Polizei. Wollen Sie diese direkt erreichen, wählen Sie die 110. Die frühere Notfallnummer 19 222 dient inzwischen der Organisation von Krankentransporten und funktioniert in vielen Orten nur noch mit Vorwahl.
- Wer seine Versichertenkarte nicht bei sich trägt, wird vom Sanitäter nicht versorgt. Stimmt nicht. Die Pflicht zur Hilfeleistung (siehe Punkt 3) gilt natürlich auch für Sanitäter. Die Versichertenkarte erleichtert zwar die administrativen Prozesse, wird aber nicht für eine Behandlung vorausgesetzt. Alle wichtigen Daten kann der Sanitäter nach der Erstbehandlung notieren und, falls nötig, an das Krankenhaus weiterreichen.
- Wer einen Notruf nicht korrekt absetzt, wird nicht behandelt. Stimmt nicht. Um den Leitstellen aber die Koordination der Rettungseinsätze zu erleichtern, sollte man den Vorfall und die Umstände möglichst präzise beschreiben. Dabei helfen Ihnen die „fünf Ws“:
- Wo wird Hilfe gebraucht?
- Wer ruft an?
- Was ist passiert?
- Wie viele sind betroffen?
- Warten Sie auf Rückfragen. Die Mitarbeiter in der Notrufzentrale benötigen womöglich weitere Informationen. - Beim Notruf werden immer zuerst die Personalien aufgenommen. Stimmt nicht. In erster Linie ist es wichtig, Ort und Art des Notfalls möglichst genau wiederzugeben, damit sich die Einsatzkräfte zeitnah auf den Weg machen können. Für mögliche Rückfragen werden danach die Personalien aufgenommen.
- Man sollte den Notruf nur im äußersten Notfall wählen, nicht bei unklaren Fällen. Stimmt nicht. Denn prinzipiell gilt: Im Zweifel lieber den Notruf wählen. Die Mitarbeiter in der Leitstelle können auch telefonisch Hilfestellung geben und Sie unterstützend anleiten (etwa für die Erste Hilfe). Lässt sich aber absehen, dass die Situation nicht lebensbedrohlich ist und keinen Rettungsdienst erfordert, sollte man auf einen Notruf verzichten und die Leitung für wirklich dringende Fälle freihalten. Alternativ steht Ihnen zum Beispiel bei gesundheitlichen Problemen der ärztliche Bereitschaftsdienst auch außerhalb regulärer Sprechzeiten unter der 116 117 zur Seite.
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