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    Vollkasko und Teilkasko:
    Was ist der Unterschied?

Sie besitzen ein Kraftfahrzeug und wollen damit am Straßenverkehr teilnehmen? Dann sind Sie dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das gilt übrigens nicht nur für Halter von Autos, sondern zum Beispiel auch für: E-Scooter, Mofas, Motorräder, Motorroller, Quads, S-Pedelecs, Wohnmobile.

Bedenken Sie also: Eine Fahrzeugzulassung ist in Deutschland ohne Kfz-Haftpflichtversicherung nicht möglich. Hier finden Sie weitere Informationen, wie Sie die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Ihr Kfz telefonisch oder online anfordern. Dagegen ist der Abschluss einer Kaskoversicherung (Vollkasko oder Teilkasko) freiwillig. Mit dieser können Sie die Versicherungsleistungen für Ihr Fahrzeug bei Bedarf erweitern.

Welche Schäden werden von welcher Versicherung übernommen?

Fügen Sie mit Ihrem Fahrzeug Personen und anderen Fahrzeugen Schäden zu, sind die dadurch entstehenden finanziellen Folgen durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Darüber hinaus übernehmen wir im Rahmen der Kfz-Haftpflicht der Versicherungskammer Bayern für Sie auch die Klärung der Schuldfrage und blocken Forderungen gegen Sie ab, die unberechtigt sind.
Haben Sie zusätzlich auch eine Kaskoversicherung abgeschlossen, zahlt diese auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Wo liegen die Unterschiede der Leistungen von Teilkasko und Vollkasko?

Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für am eigenen Fahrzeug entstandene Schäden. Dazu zählen unter anderem:
  • Diebstahl
  • Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art (z.B. Wildunfälle)
  • Glasbruch und -reparatur
  • Tierbisse
  • Schäden durch Kurzschlüsse
Darüber hinaus sind auch weitere Bereiche abgedeckt, detaillierte Informationen dazu können Sie in unserer Leistungsübersicht nachlesen.
Durch einen von Ihnen selbst verschuldeten Unfall oder Vandalismus sind Schäden an Ihrem Kfz entstanden? Die Kosten dafür sind über die Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Ist die Teilkasko in der Vollkaskoversicherung enthalten?

Ja, alle Leistungen der Teilkasko sind immer auch in der Vollkasko enthalten.

Diese Leistungen bietet die Kfz-Versicherung der Versicherungskammer Bayern

Kfz-Haftpflicht

  • 100 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal für Sach- und Vermögensschäden
  • 15 Mio. Euro Versicherungssumme je geschädigter Person
  • Mallorca-Police
  • Schäden durch versagende oder fehlerhafte Systeme zum automatisierten oder autonomen Fahren
  • Diebstahl des Fahrzeugs oder einzelner Teile
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Glasbruch & Glasreparatur
  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen
  • Vandalismus, z.B. Zerkratzen der Lackierung
  • 24 Monate Neuwert und Kaufwertentschädigung bei Diebstahl oder Totalschaden
  • Bis 100.000 Euro für Schäden an eigenen Fahrzeugen oder Gebäuden

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Kfz-Haftpflicht

mit TeilkaskoPLUS

  • 100 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal für Sach- und Vermögensschäden
  • 15 Mio. Euro Versicherungssumme je geschädigter Person
  • Mallorca-Police
  • Schäden durch versagende oder fehlerhafte Systeme zum automatisierten oder autonomen Fahren
  • Diebstahl des Fahrzeugs oder einzelner Teile
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Glasbruch & Glasreparatur
  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen
  • Vandalismus, z.B. Zerkratzen der Lackierung
  • 24 Monate Neuwert und Kaufwertentschädigung bei Diebstahl oder Totalschaden
  • Bis 100.000 Euro für Schäden an eigenen Fahrzeugen oder Gebäuden

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Unsere Empfehlung

Kfz-Haftpflicht

mit VollkaskoPLUS

  • 100 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal für Sach- und Vermögensschäden
  • 15 Mio. Euro Versicherungssumme je geschädigter Person
  • Mallorca-Police
  • Schäden durch versagende oder fehlerhafte Systeme zum automatisierten oder autonomen Fahren
  • Diebstahl des Fahrzeugs oder einzelner Teile
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Glasbruch & Glasreparatur
  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen
  • Vandalismus, z.B. Zerkratzen der Lackierung
  • 24 Monate Neuwert und Kaufwertentschädigung bei Diebstahl oder Totalschaden
  • Bis 100.000 Euro für Schäden an eigenen Fahrzeugen oder Gebäuden

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Wann brauche ich eine Teilkasko und wann Vollkasko?

Ob Sie sich für eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung entscheiden, ist zum Beispiel abhängig vom Alter und Wert Ihres Fahrzeugs. Haben Sie ein wertvolles und/oder neues Fahrzeug bzw. einen relativ jungen Gebrauchtwagen, dann bietet eine Vollkasko in der Regel den optimalen Schutz. Bei älteren Fahrzeugen von geringerem Wert wäre eine Vollkasko verhältnismäßig zu teuer.
Gut zu wissen: Bei geleasten Fahrzeugen besteht die Leasinggesellschaft meist auf den Abschluss einer Vollkaskoversicherung, bei finanzierten Fahrzeugen das Kreditinstitut.
Darüber hinaus ist aufgrund des erhöhten Unfallrisikos auch für junge und unerfahrene Fahranfänger der Abschluss eines Vollkaskotarifs empfehlenswert.

Ab wann sollte man von Vollkasko auf Teilkasko wechseln?

Eine alte Faustregel besagt, dass man ab einem 5 Jahre alten Auto der Wechsel von Vollkasko auf Teilkasko durchführen kann. Allerdings ist die Entscheidung zu wechseln auch immer vom Fahrzeugwert abhängig. Luxuslimousinen sollte man eher länger kaskoversichern als einen Kleinwagen.

Wann lohnt sich auch eine Teilkasko nicht mehr?

Für sehr alte Autos, die fast keinen Verkaufswert mehr haben, benötigen Sie auch keine Teilkaskoversicherung mehr. Bei sehr alten Fahrzeugen reicht in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung aus.
Generell muss man aber selbst entscheiden, welchen Versicherungsschutz man für sein Fahrzeug haben möchte und benötigt. Ein Kfz hat oft auch einen emotionalen Wert, den man auch bestens nach seinen Bedürfnissen absichern will. Alter und Wert spielen hierbei oft nur eine untergeordnete Rolle

Wie viel kostet eine Teilkasko?

Wie hoch die Prämie in der Teilkaskoversicherung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem:
  • Wohnort des Halters (Regionalklasse)
  • Typ des Fahrzeugs (Typklasse)
  • Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung (je höher die Selbstbeteiligung desto niedriger die Prämie)

Wie viel kostet Vollkasko?

Die Kostenfaktoren einer Vollkaskoversicherung sind denen einer Teilkasko ähnlich. Allerdings kommt bei der Vollkasko mit der Schadenfreiheitsklasse ein weiteres Kriterium hinzu.
Je länger Sie im Straßenverkehr schadenfrei fahren, desto weniger zahlen Sie auch für Ihre Kfz-Versicherung. Verursachen Sie hingegen einen Unfall, dann werden Sie einer niedrigeren und folglich auch teureren Schadenfreiheitsklasse zugeordnet. Die Folge: Der Versicherungsbeitrag wird teurer. Unfallfreies und umsichtiges Fahren kann sich für Sie also auszahlen.

Wie groß ist der Kosten-Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?

In der Regel ist eine Teilkasko günstiger als Vollkasko. Bei der Vollkaskoversicherung reduziert sich der Betrag allerdings mit dem steigenden Schadenfreiheitsrabatt.
Gut zu wissen: Wer lange Auto fährt, ohne einen Schaden durch die Versicherung regulieren zu lassen, erwirbt einen persönlichen Schadenfreiheitsrabatt. Dieser führt zu einem Nachlass bei der Prämie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung (je höher der Schadenfreiheitsrabatt desto günstiger die Prämie).
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Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten