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VERSICHERUNGEN > Transport > Warentransport > Detailinformationen
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Detailinformationen
 
Vorteile
 
Abgesicherte Risiken
 
Erstattung im Schadenfall
 


Vorteile

Vorteile der Absicherung:

  • Schäden und Verluste an den Gütern, die auf Bahn-, Post-, Kfz-, Schiff- oder Lufttransporten entstehen, werden Ihnen ersetzt – unabhängig davon, ob eine Ersatzpflicht des Beförderungsunternehmens besteht.
  • Der Schadenbetrag wird umgehend ausbezahlt. Sie vermeiden langwierige und zeitraubende Verfahren gegen das Beförderungsunternehmen. Die Ersatzpflicht der Beförderungsunternehmen ist dem Grunde und der Höhe nach teilweise erheblich eingeschränkt.
  • Bei entsprechendem Versicherungsschutz ersparen Sie sich als Verkäufer unerfreuliche Auseinandersetzungen mit Ihrem Kunden, da wir für die transportierten Güter unabhängig von den geltenden Lieferkonditionen leisten.
  • Die Beiträge zur Transportversicherung können Sie steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Bei Versendungen können Sie Ihrem Kunden den Beitrag in Rechnung stellen.
 
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Abgesicherte Risiken

Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich alle Gefahren, denen das Gut und die Verpackung während des Transports von Haus zu Haus einschließlich der transportbedingten Lagerung ausgesetzt sind, wenn die "volle Deckung" versichert wurde.

Je nach Art der Güter und Transportmittel kann der Versicherungsschutz auch auf bestimmte Gefahren (eingeschränkte Deckung) wie z.B. Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion und höhere Gewalt begrenzt werden.

Gefahrenbeispiele für die "volle Deckung":

  • Unfall des Transportmittels
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Höhere Gewalt
  • Einbruchdiebstahl und Diebstahl
  • Beraubung, Abhandenkommen
  • Regen, Schnee, Hagel
  • Bruch, Verbiegen, Verbeulen, Leckage
  • Rost und Oxydation
 
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Erstattung im Schadenfall

Was im Schadenfall erstattet wird

Sie erhalten Ersatz für die Güter auf Basis des Rechnungsbetrages bzw. des Handelswertes einschließlich Verpackung, Fracht-, Zoll- und Versicherungskosten. In der Regel wird auch ein imaginärer (d.h. entgangener) Gewinn mit eingeschlossen. Höchstgrenze für die Entschädigung ist die mit Ihnen vereinbarte Versicherungssumme.

Gerne berät Sie unser Betreuer vor Ort und stellt Ihnen ein individuelles Angebot zusammen.

 
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