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VERSICHERUNGEN > Betriebliche Altersversorgung > bAV von A - Z
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BaFin
 
Barwert
 
Basel II
 
Beitragsbemessungsgrenze
 
Beitragsorientierte Leistungszusage
 
Beitragszusage mit Mindestleistung
 
Berufsunfähigkeitsrente
 
Betriebsrentengesetz
 
Besteuerung, nachgelagerte
 
Betriebsausgaben
 
Betriebsrentengesetz
 
Betriebliche Altersversorgung
 
Bezugsrecht, unwiderrufliches
 
Biometrische Risiken
 

 

BaFin
Abkürzung für: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Strasse 108, 53117 Bonn, www.bafin.de

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Barwert
Bei Pensionsrückstellungen wird für jeden einzelnen Mitarbeiter der Barwert seiner Versorgung ermittelt. Dies ist der abgezinste Betrag, der bei Erreichen der Altersgrenze zur Verfügung stehen muss, um die Versorgungsleistungen unter Berücksichtigung der weiteren Verzinsung erbringen zu können. Der Barwert wird nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet und berücksichtigt die biometrischen Risiken (Invalidität, Tod, Langlebigkeit).

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Basel II
Die Bonität der Unternehmen wird verstärkt anhand der Bilanzstruktur ermittelt, dabei sollten den Verpflichtungen auf der Passivseite stets adäquate Vermögenswerte auf der Aktivseite gegenüberstehen. Konsequenz: Unternehmen mit schlechter Bonität werden deutlich höhere Zinsen für Fremdkapital aufwenden müssen, dagegen werden Unternehmen mit sehr guter Bonität von günstigeren Konditionen profitieren können.

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Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Diese wird für jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgesetzt. Sie zeigt an, bis zu welchem Betrag Beiträge, z.B. zur Rentenversicherung, vom Bruttogehalt abgezogen werden.

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Beitragsorientierte Leistungszusage (§1 BetrAVG)
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Bei dieser Leistungsart orientiert man also die Höhe der Leistung am Beitrag.

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Beitragszusage mit Mindestleistung (§1 BetrAVG)
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung zu zahlen. Er muss für Leistungen zur Altersversorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahlten Beiträge (Beiträge und die daraus erzielenden Erträge), mindestens jedoch die Summe der zugesagten Beiträge (soweit diese nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden) hierfür zur Verfügung zu stellen.

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Berufsunfähigkeitsrente
Rente, die bei Abschluss einer entsprechenden Versicherung für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der Versicherung, gezahlt wird.

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Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Die Vorschriften des BetrAVG enthalten Mindestnormen zum Schutz der begünstigten Arbeitnehmer. Eine vertragliche Besserstellung der Arbeitnehmer über die gesetzlichen Normen hinaus ist möglich.

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Besteuerung, nachgelagerte
Die Besteuerung der Versorgungsleistungen wird vom aktiven Berufsleben ins Rentenalter verlagert. Im Gegensatz zur Ertragsanteilbesteuerung sind hier die Leistungen in voller Höhe mit dem dann gültigen, in der Regel niedrigeren Steuersatz zu versteuern.

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Betriebsausgaben
Beiträge, die der Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge leistet, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

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Betriebsrentengesetz
Gebräuchliche Kurzform für "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)" von 1974. In diesem Gesetz sind die Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung niedergelegt. Auch die laufende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist zu beachten.

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Betriebliche Altersversorgung
Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden.

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Bezugsrecht, unwiderrufliches
Bei arbeitnehmerfinanzierter betrieblicher Altersversorgung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sofort ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart (§1b Abs. 5 BetrAVG).

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Biometrische Risiken
Risiken, die direkt an das Leben und die biologische Entwicklung einer Person geknüpft sind, z.B. deren vorzeitiger Tod, extreme Langlebigkeit oder Invalidität. Diese Risikoteile des Versicherungsbeitrags verbrauchen sich, sie stehen bei Ablauf der Versicherung nicht zur Verfügung.

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