Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung ergänzt die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und verringert so die Versorgungslücke.
Eine Direktversicherung erfüllt den Rechtsanspruch Ihrer Arbeitnehmer auf betriebliche Alterversorgung auf Entgeldumwandlung.
Die Pensionskasse ermöglicht eine flexible Beitragszahlung - und das staatlich gefördert!
Bei der Pensionszusage erteilen Sie als Arbeitsgeber Ihren Mitarbeitern die Zusage, ihnen Versorgungsleistungen zu zahlen.
Die Unterstützungskasse eignet sich besonders für die Versorgung von Führungskräften.
Der Pensionsfonds eignet sich hervorragend, um Pensionszusagen zu übertragen.
Die Dynamik der Arbeitswelt sowie wachsende Ansprüche von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an effiziente, attraktive Vergütungsstrukturen stellen moderne Entgeltsysteme vor beständig neue Herausforderungen.
Wichtige Fachbegriffe zur betrieblichen Altersversorgung alphabetisch für Sie aufgelistet - stöbern Sie in unserem Glossar.
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