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Das Klima verändert sich – wir passen Ihren Versicherungsschutz an!
Zunehmende Unwetter, mehr Schnee, häufige Stürme oder Orkane, unerwartete Trockenheiten – das Klima verändert sich und wird nachweislich zu einer Bedrohung für unsere Sicherheit.
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Die Naturgewalten sind nicht abwendbar. Die Menschen können sich aber durch Selbstvorsorge – wie z. B. durch eine Versicherung des Wohngebäudes auch gegen Elementargefahren – vor den möglichen Schäden schützen.
Mit Ihrem unermüdlichen Einsatz geben Sie viel – und sollten auch dafür etwas zurück bekommen. Als aktives Mitglied sowie Mitglied der Alters- und Ehrenabteilung einer Feuerwehr erhalten Sie von der Versicherungskammer Bayern ein besonderes Angebot.
Sonderkonditionen für Feuerwehrdienstleistende
(im aktiven Dienst beziehungsweise ehemaliger aktiver Dienst)
Als Sonderkondition und auch als Anerkennung der Leistungen der Feuerwehrleute im vorbeugenden und abwehrenden Brand- und Katastrophenschutz gewährt die Versicherungskammer Bayern 20% Sondernachlass* auf den aktuellen Tarif für den Rundumschutz für Ihr Gebäude und Ihr Zuhause.
Der Rundumschutz für Ihr Hab und Gut umfasst folgende Versicherungsbausteine:
| Versicherung für das Wohngebäude
Feuer
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Elementar
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Versicherung für den Hausrat
Feuer
Einbruch/Diebstahl
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Elementar
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Falls Sie Interesse an einem Vorschlag für eine Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung mit Schutz vor Elementargefahren haben, laden Sie sich bitte den Flyer „Partner der Feuerwehr“ mit Coupon von dieser Seite herunter, füllen diesen aus und senden ihn per Post oder Telefax an:
Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.
Geschäftsstelle
Carl-von-Linde-Str. 42
85716 Unterschleißheim
per Fax an: (0 89) 38 83 72 18
Flyer "Partner der Feuerwehr" (Download PDF, ca. 301 KB)
*Für private Wohngebäude; nicht für gewerbliche Gebäudeverträge. Diese Sonderkonditionen gelten auch für die landwirtschaftlichen Gebäudeversicherungen, sofern sämtliche Gebäude gegen Feuer, Sturm/Hagel und Elementargefahren versichert sind. Die im Vertrag versicherten Wohngebäude müssen zusätzlich noch gegen die Leitungswassergefahr versichert sein. Der Nachlass ist nicht zusätzlich zum Finanzdienstleistertarif möglich. Der Versicherungnehmer muss auch Gebäudeeigentümer sein. Bei Vorschäden behalten wir uns eine eine Einzelfallprüfung vor.
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