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    Drohnenversicherung – wer muss sich wann versichern?

Drohnenversicherung – wer muss sich wann versichern?

Noch vor gar nicht langer Zeit war von Drohnen ausschließlich im militärischen Kontext die Rede. Die unbemannten Flugobjekte waren teuer und vor allem Spezialisten vorbehalten. Das hat sich heute geändert: Schon für einen erschwinglichen Preis ab 50 Euro können sich auch private Hobby-Flieger ihre eigene Drohne anschaffen. In ganz Deutschland gibt es zurzeit weit mehr als 400.000 Exemplare.

Doch nicht nur der günstige Preis macht sie so beliebt. Die Quadrokopter, Hexakopter oder Multikopter – abhängig von der Anzahl der Propeller – sind heutzutage einfach zu steuern. Dafür muss man kein Profi mehr sein. Auch die Möglichkeit, Fotos und Videos aus der Luft aufzunehmen, macht die Drohne attraktiv, für Privatpersonen und Gewerbe gleichermaßen. Die Technik hat sich in den letzten Jahren so weit entwickelt, dass eine Flughöhe von über 100 m sowie eine Reichweite von 2 bis 3 km möglich ist.
Doch was ist, wenn es zu einer Bruchlandung kommt und die Drohne einen Schaden verursacht? Wir zeigen Ihnen, welche Vorschriften für Drohnen aktuell gelten, wer im Schadenfall haftet und welche Versicherung Sie brauchen.

Ist die Drohnenversicherung Pflicht?

Ja, in Deutschland ist eine Drohnenversicherung Pflicht. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihre Drohne privat oder gewerblich verwenden. Auch Größe und Gewicht der Drohne haben keinen Einfluss auf die Versicherungspflicht. Schon vor dem ersten Testflug muss Ihre Drohne haftpflichtversichert sein. Dadurch sichern Sie sich als Halter ab, wenn es durch die Drohne zum Schadenfall kommt.

EU-Drohnenverordnung – was sagt das Drohnen-Gesetz?

Die EU-Drohnenverordnung listet eindeutige Vorschriften für die Nutzung unbemannter Flugobjekte auf. Das Drohnen-Gesetz soll den Luftverkehr mit diesen Geräten regeln. Das ist in etwa vergleichbar mit der Straßenverkehrsordnung (StVO), die den Verkehr mit Autos regelt. Eine Drohne kann nämlich, ähnlich wie ein Fahrzeug, im Falle eines Unfalls immense Schäden anrichten.
Im Zuge dessen werden ab 2024 alle neuen Drohnen auf dem Markt in Risikoklassen eingeteilt. In welcher Klasse eine Drohne landet, hängt von Faktoren wie ihrem Gewicht, ihrer Bauform oder ihrer Bewegungsenergie ab. Die Hersteller müssen ihre Objekte dann den Risikoklassen C0 bis C4 zuordnen. Der Käufer sieht auf diese Weise sofort, zu welcher Drohnenklasse seine Drohne gehört.
Für Bestandsdrohnen, die vor 2024 hergestellt wurden und demnach nicht vom Hersteller eingestuft werden, gelten Übergangsregelungen. So dürfen Drohnen mit einem Gewicht von unter 250 g in der Klasse Open A1 geflogen werden. Schwerere Objekte gehören zur Klasse Open A3.
Aber warum ist die Klassifizierung so wichtig? Die Drohnenklasse zeigt an, in welcher Betriebskategorie eine Drohne geflogen werden darf. Es gibt die Kategorien Open (Offen), Specific (Spezifisch) und Certified (zertifiziert):

Open (Offen)

  • Gewicht unter 25 kg
  • Sichtverbindung zur Drohne muss immer gegeben sein (max. Sichtweite: 120 m)
  • Kein Transport von Gefahrengütern
  • Mindestalter Pilot: 16 Jahre (außer Drohnenklasse C0, wenn das Objekt als Spielzeug genutzt wird)
  • Kein Abwurf von Objekten
  • Einhaltung der Verhaltensregeln (siehe unten)
  • Registrierungspflicht

Specific (Spezifisch)

  • Gewicht über 25 kg
  • Einsätze, die die Vorgaben der Open-Kategorie übersteigen (z. B. beim Überschreiten der Sichtweite von 120 m)

Certified (Zertifiziert)

  • Spezialanwendungen für Industrie / Transport
  • Große und schwere Drohnen, die für den Transport von Personen oder Gefahrengütern eingesetzt werden

Drohne registrieren – Pflicht oder nicht?

Als Drohnenbesitzer ist es seit 2021 Pflicht, sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online zu registrieren. Bei der Registrierung erhalten Sie dann eine Registrierungsnummer, die Sie sichtbar an Ihrer Drohne anbringen müssen. Sollte es zu einem Absturz kommen, kann darüber der Halter ausfindig gemacht werden.
Die Registrierungspflicht gilt in der Kategorie „Offen“ dann, wenn Sie eine Drohne betreiben, die 250 g oder mehr wiegt bzw. wenn sie auch Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten hat, z. B. eine Kamera. Alle Halter, die eine Drohne in der Klasse „Spezifisch“ betreiben, müssen sich ebenfalls online registrieren. Wer eine Drohne in der Kategorie „Zertifiziert“ fliegt, muss nicht nur sich selbst als Halter, sondern auch das Gerät registrieren.

Drohnenführerschein: Wer braucht ihn?

Es wird zwischen zwei Drohnenführerscheinen unterschieden:
  1. EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein)
  2. EU-Fernpiloten-Zeugnis (großer EU-Drohnenführerschein)
Wer eine Drohne mit einem Gewicht von unter 250 g fliegen möchte, braucht dafür keinen Führerschein. Die Verhaltensregeln gelten natürlich trotzdem. Drohnenhalter mit einem Objekt, das über 500 g wiegt, brauchen einen EU-Kompetenznachweis. Dafür müssen Sie einen theoretischen Onlinetest, den Sie auf der Website des LBA finden, absolvieren. Ab 2024 brauchen Sie diesen Nachweis bereits für Drohnen, die mehr als 250 g wiegen und demnach der Unterkategorie A1 und A3 zugeteilt sind. Bei Objekten in dieser Kategorie geht man von einer geringen Gefährdung aus. Den kleinen Drohnenführerschein können Sie also mit wenig Aufwand erwerben – dennoch ist er Pflicht.
Drohnen, die der Unterklasse A2 in der Kategorie „Offen“ zugeordnet sind, erfordern ein zusätzliches EU-Fernpiloten-Zeugnis. Um das zu erhalten, muss ein praktisches Training sowie ein zusätzlicher Theorietest bei der LBA absolviert werden. Beide Drohnenführerscheine sind jeweils 5 Jahre lang gültig.

Braucht man für Drohnen eine Erlaubnis?

Wer eine Drohne der Risikoklassen A1, A2 oder A3 in der Betriebskategorie „Offen“ fliegt, braucht keine Betriebserlaubnis. Drohnenhalter der Betriebskategorie „Spezifisch“ brauchen eine Betriebserlaubnis oder eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörden.
Jeder Drohnenhalter muss allerdings die gesetzlichen Einschränkungen des Fluggebietes beachten. Untersagt ist z. B. das Fliegen über diesen sensiblen Orten:
  • Einsatzorte von Feuerwehr oder Polizei
  • Naturschutzgebiete
  • Flughöhe von über 120 m (Ausnahme: Modellflugplätze, die für diesen Zweck genutzt werden)
  • Flughafennähe
  • Über Wohngrundstücken, wenn die Drohne schwerer als 250 g ist oder Sensoren für Fotos bzw. Videos hat.
Sie können allerdings eine Ausnahmegenehmigung bei der Landesluftfahrtbehörde beantragen. Auch das Verbot, Drohnen außerhalb der Sichtweite zu betreiben, kann aufgehoben werden, wenn die Drohne weniger als 250 g wiegt und/oder eine Videobrille eingesetzt wird.

Gefährdungshaftung für Drohnen

Alle, die ihre Drohne im öffentlichen Luftraum nutzen, haften für Schäden, die durch die Drohne verursacht wurden – und zwar unabhängig der Schuldfrage. Das heißt, auch wenn Sie als Drohnenhalter unschuldig sind, können Sie für verursachte Schäden haftbar gemacht werden - sogar, wenn andere Ihre Drohne fliegen.
Stellen Sie sich vor, dass Ihre Drohne z. B. von einer Windböe erfasst wird und auf ein Auto stürzt. Der Schaden fällt auf Sie zurück – und so auch die Schadenersatzforderung.

Drohnenversicherung: Wie versichere ich mich richtig?

Indoor-Flugmodelle sind über unsere Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert, Outdoor-Flugmodelle müssen separat versichert werden. Entweder als Ergänzung zur Privat-Haftpflichtversicherung - sofern die Drohne ausschließlich privat genutzt wird - oder über den gesonderten Abschluss einer Drohnenversicherung für die gewerbliche Nutzung.
Ohne Versicherung zu fliegen ist keine gute Idee. So werden Sie im Schadenfall nicht nur mit hohen Kosten für entstandene Schäden konfrontiert, sondern auch mit einem Bußgeld.
Achtung: Egal, ob privat oder gewerblich genutzt - die Haftpflichtversicherung greift nur bei Schäden, die durch Ihre Drohne entstanden sind, aber nicht bei Schäden an der Drohne selbst. Dafür brauchen Sie eine Kaskoversicherung.

Kosten für eine Drohnenversicherung

Pauschal kann man nicht sagen, wie teuer eine Drohnenversicherung ist.  Die Höhe des Beitrags ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie z. B. der Art der Nutzung und der Höhe der Versicherungssumme.

Fazit: Gut versichert durch die Luft

Drohnen machen zwar viel Spaß, sind aber kein Spielzeug. Je nach Größe und Gewicht braucht man für sein unbemanntes Flugobjekt sogar einen Drohnenführerschein bzw. eine Betriebserlaubnis. Im Falle eines Schadens können Sie als Drohnenbesitzer haftbar gemacht werden, auch ohne dass Sie ein Verschulden trifft. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Die Versicherungskammer Bayern bietet Lösungen für privat und gewerblich genutzte Drohnen.
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