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Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz

Bei einem Arbeits­rechts­streit tragen die Partei­en die Kosten bis ein­schließ­lich zur ersten Gerichts­ins­tanz selbst, auch wenn sie am Ende ge­winnen. Und: je höher das Ge­halt des Arbeit­nehm­ers, desto teurer der Rechts­streit. Ob betriebs­be­dingte Kündi­gungen, Arbeits­un­fälle oder Ärger mit den Be­hörden. Mit unserem Arbeit­geber-Rechts­schutz können sich Unter­nehmer ent­spannt zurück­lehnen.
Gut zu wissen: Bei Ab­schluss des Arbeits­geber-Rechts­schutzes und eines weiteren Bau­steins ist der umfang­reiche Privat-Rechts­schutz für Sie, Ihren Lebens­partner und Ihre mit­ver­sicherten Kinder inklu­sive!
Unser Tipp: Optimal abge­sichert sind Sie mit Ihrem Rund­um-Schutz– inklu­sive Arbeit­geber-, Verkehrs-, Gewerbe­raum-und Spezial-Straf-Rechts­schutz.

Unser Rechts­schutz­versicherer ist die ÖRAG Rechts­schutz­versicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
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MEINRECHT
Rechtsservice von A bis Z
+49 211 529-5555

Beispiele für Ihren Arbeitgeber-Rechtsschutz

Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz greift zum Beispiel, wenn
  • Sie aus betrieb­lichen Gründen einen Ihrer Mit­ar­beiter ent­lassen müssen und dieser Klage er­hebt,
  • Ihnen als Unter­nehmer vor­ge­worfen wird, die Sozial­ver­sicher­ungs­bei­träge nicht korrekt ab­ge­führt zu haben,
  • die Ordnungs­be­hörde Ihnen vor­wirft, gegen die Arbeits­schutz­be­stimm­ungen ver­stoßen zu haben.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Inhaber bzw. Mitinhaber sowie Ihre Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen.

Was zahlt Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz?

Ihr Arbeitgeber-Rechts­schutz über­nimmt u.a. Ihre An­walts- und Ge­richts­kosten sowie Auf­wend­ungen für Sach­ver­ständi­ge, Zeugen oder Dol­metscher (im Aus­land). Ihre Ver­sicher­ungs­summe ist un­be­grenzt! Bei welt­weitem Rechts­schutz für Aus­lands­auf­ent­halte und Inter­net-Ge­schäfte gilt eine Deck­ungs­summe von 500.000 €.

Was leistet Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz?

  • Arbeits-Rechtsschutz inkl. AGG-Rechtsschutz *), **)
    Beispiel: Die Leistungen eines Mitarbeiters von Ihnen sind nicht mehr zufriedenstellend. Es kommt wiederholt zu Kundenbeschwerden. Sie kündigen dem Mitarbeiter daher. Dieser geht mittels einer Kündigungsschutzklage vor Gericht gegen Sie vor.
  • Sozial-Rechtsschutz
    Beispiel: Gegen Ihr Unternehmen wird eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen festgesetzt. Hiergegen wollen Sie klagen.
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
    Beispiel: Ihr Mitarbeiter fällt nach einem unverschuldeten Unfall für fünf Wochen aus. Ihre geleistete Lohnfortzahlung möchten Sie vom Unfallverursacher zurückerstattet bekommen.
  • Steuer-Rechtsschutz
    Beispiel: Das Finanzamt erkennt die Spesenabrechnungen nicht an. Zudem sei die Körperschafts- bzw. Gewerbesteuer nicht korrekt veranlagt. Sie klagen vor dem Finanzgericht.
  • Straf-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    Beispiel: Wegen einer Unachtsamkeit Ihres Mitarbeiters wird ein anderer Mitarbeiter schwer verletzt. Ihnen wird eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Dies können Sie nicht hinnehmen.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    Beispiel: Die Ordnungsbehörde wirft Ihnen vor, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben. Sie wehren sich dagegen.
  • Daten-Rechtsschutz
    Beispiel: Ein Kunde hat Sie wegen angeblicher Weitergabe seiner persönlichen Daten angezeigt. Es wird ein Strafverfahren gegen Sie als verantwortlichen Geschäftsführer eingeleitet. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz **)
    Beispiel: Ihnen als Gastwirt wird wegen angeblicher Unzuverlässigkeit die Ausschankerlaubnis entzogen. Dagegen möchten Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.
  • Opfer-Rechtsschutz
    Beispiel: In der Bar Ihres Hotels kommt es zu einer Auseinandersetzung mit mehreren angetrunkenen Gästen. Ein Mitarbeiter, der von den Gästen erheblich verletzt wurde, möchte im Rahmen des gegen die Täter eingeleiteten Strafprozesses die Hilfeleistung eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.
Vertrags-Rechtsschutz

Neu: Jetzt auch mit Vertrags-Rechtsschutz!

Ergänzend zu Ihrem Firmen-Rechts­schutz bieten wir Ihnen einen Vertrags-Rechts­schutz für Hilfs­ge­schäfte und einen Firmen­ver­trags-Rechts­schutz an. ***)

Der Vertrags-Rechts­schutz für Hilfs­ge­schäfte be­in­haltet: Hilfs­ge­schäfte, Ver­sicher­ungs­ver­träge, Dienst­leist­ungen und Investi­tions­güter.

Der Firmen­ver­trags-Rechts­schutz um­fasst den Ver­trags-Rechts­schutz für Hilfs­ge­schäfte als auch den Firmen-Ver­trags-Rechts­schutz für Streit­ig­keiten mit Kunden, Liefer­anten und Dienst­leistern.

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit Ihrem Rechts­schutz ist Ihnen schnelle und un­kompli­zierte Hilfe in recht­lichen An­ge­legen­heiten sicher. Ihr telefon­ischer Rechts­service MEINRECHT bietet Ihnen:
  • Erste Hilfe im Rechts­schutz­fall
    Mit rund 100 Jurist­en schätzen wir die Erfolgs­aus­sichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Ver­sicher­ungs­schutz und be­sprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
  • Telefon­ische Rechts­berat­ung
    Immer ohne Selbst­beteili­gung: Auf Wunsch ver­mitteln wir Sie an einen Rechts­anwalt zur telefon­ischen Erst­berat­ung**** – auch in nicht ver­sicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig!
  • Anwalts­empfehl­ung
    Auf Wunsch em­pfehlen wir Ihnen erfahre­ne Fach­anwälte aus unserem Netz­werk für eine persön­liche Beratung – ganz in Ihrer Nähe.
  • Mediation
    Ver­tragen statt streiten: In passen­den Fällen ver­mitt­eln wir Ihnen gerne einen pro­fessio­nellen Konflikt­manager. Immer ohne Selbst­beteiligung!
  • Forderungs­service
    Sie bleiben auf offenen Forder­ungen sitzen? Gerne ver­mitt­elt MEINRECHT auf Wunsch einen re­nommier­ten Forder­ungs­service. Dieser ist im Arbeit­geber-Rechts­schutz ent­halten.
SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie

Neu ab Tarif 2020: SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie

Wenn Sie sich bei einem Rechts­schutz­fall für eine von MEINRECHT em­pfohl­ene Kanz­lei ent­scheiden, redu­ziert sich Ihre Selbst­be­teili­gung um 150 €!

Sollten Sie mit unserer Empfehl­ung ein­mal nicht zu­frieden sein, können Sie zu einem An­walt Ihrer Wahl wechs­eln. In diesem Fall tragen wir ein­malig an­fallen­de Mehr­kosten bis zu 1.000 €.

*) AGG-Rechtsschutz = Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
**) Wartezeit: drei Monate

***) Nur in Kombination mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz möglich. Gilt für die gerichtliche Interessenwahrnehmung.
****) Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
TÜV Siegel Saarland

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Unsere Berater helfen Ihnen gern.

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