Wie können sich Beamtinnen und Beamten krankenversichern?
Beamtinnen und Beamte haben die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen, da der Staat durch die sogenannte Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Die private Krankenversicherung (PKV) ergänzt dabei die Beihilfe und deckt die Kosten ab, die nicht durch die staatliche Beihilfe übernommen werden.
Alternativ steht Beamtinnen und Beamten auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) offen, jedoch entfällt dann die Beihilfe und die Beiträge zur GKV müssen selbst getragen werden. In einigen Bundesländern besteht allerdings die Möglichkeit, die sogenannte "pauschale Beihilfe" zu wählen. Dabei handelt es sich um einen Beitragszuschuss, der bis zu 50 % des GKV-Beitrags abdecken kann.
Was ist Beihilfe und wie muss ich mich zusätzlich versichern?
Beihilfe ist eine Unterstützung des Dienstherrn, der einen Teil der Krankheitskosten für Beamtinnen und Beamte übernimmt. Die Höhe des Beihilfesatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom Familienstand oder der Anzahl der Kinder. Da die Beihilfe jedoch in der Regel nur einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt (50 bis 70 %), benötigen Beamtinnen und Beamte eine zusätzliche Krankenversicherung, um die restlichen Kosten abzudecken. Eine private Krankenversicherung ist hier die gängige Wahl, da sie speziell auf die Beihilfeberechtigung verbeamteter Personen abgestimmt ist.
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Anspruch auf Beihilfe haben in der Regel Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Dienst des Bundes oder der Länder. Auch Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Studierende auf Lehramt, Feuerwehrleute, Soldatinnen und Soldaten (sowohl auf Zeit als auch Berufssoldatinnen und -soldaten) können einen Beihilfeanspruch erlangen. Zusätzlich haben Ehepartnerinnen oder -partner und Kinder der genannten Personen unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Beihilfe. Der genaue Umfang und die Höhe der Beihilfe hängen von den Beihilfevorschriften des Dienstherrn ab, die je nach Bundesland und Institution unterschiedlich ausfallen können.
Wie sinnvoll ist eine private Unfallversicherung für Beamtinnen und Beamte?
Eine private Unfallversicherung ist für Beamtinnen und Beamte durchaus sinnvoll. Zwar sind sie im Dienst über den Dienstherrn abgesichert, dieser Schutz greift jedoch nur bei Unfällen während der Arbeitszeit oder bei Dienstunfällen. Ein privater Unfallschutz erweitert diese Absicherung auf die Freizeit und das private Umfeld.
Was bringt mir als Beamtin oder Beamter die Dienstunfähigkeitsklausel?
Sie erhalten die vereinbarte BU-Rente, wenn Sie berufsunfähig oder dienstunfähig werden. Sie sind dienstunfähig, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.