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Unser Zusatzschutz für den Ernstfall

Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung

Schutz nach Krankheit und Unfall Monatliche Rente – lebenslang Abschluss ab der U3-Untersuchung Beraten lassen Jetzt kontaktieren

Für wen ist eine Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung sinnvoll?

Eltern Großeltern Patinnen und Paten
Sinnvoll von Anfang an für alle Kinder nach der Vorsorgeuntersuchung U3 (4. - 6. Lebenswoche) bis zum 16. Lebensjahr. Sie endet mit dem 18. Geburtstag des Kindes.

Unsere Kinder-Invalidi­täts-Zusatz­versorgung: Ihre Vorteile

Beitragsfreistellung

Ab Auszahlung der ersten KIZ-Rente bzw. im Todesfall des Versicherungsnehmers übernehmen wir die Beiträge bis zum Vertragsende.

Rundum-Absicherung – egal was passiert

Die KIZ bietet zuverlässigen Schutz nach Unfall oder Krankheit – ab einem Grad der Behinderung von 50 zahlen wir die vereinbarte Rente, falls notwendig lebenslang.

Frühe Vorsorge, die mitwächst

Die Höhe der Rente kann flexibel gewählt und mit einer dynamischen Anpassung ergänzt werden.

Starke Leistungen. Echtes Vertrauen.

Weil Sicherheit Vertrauen braucht. Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen. Dieses Vertrauen bestätigt unseren Anspruch, als Versicherungskammer Bayern starke Leistungen für Gesundheit, Vorsorge und Sicherheit zu bieten – menschlich, zuverlässig und nah am Leben unserer Versicherten.

Was kostet die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung?

TOP-Leistungen für Ihr Kind ab einem Grad der Behinderung von 50

So einfach kommen Sie zu Ihrer Kinder-Inva­lidi­täts-Zusatz­versorgung

Passende Versicherung gefunden

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Meist gestellte Fragen zur Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung

Was ist eine Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung?

In allen Lebenslagen versuchen wir, unsere Kinder zu beschützen. Doch Unfälle oder Krankheiten kann man nicht immer vermeiden. Leider gibt es (Un-)Fälle, in denen bleibende Gesundheitsschäden entstehen. Unsere Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung (KIZ) steht dann für die finanziell gesicherte Zukunft Ihres Kindes ein. Das bedeutet konkret, unsere KIZ:
Kann bereits ab der Vorsorgeuntersuchung U3 (4. - 6. Lebenswoche) bis zum 16. Lebensjahr abgeschlossen werden. Endet mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Bietet zuverlässigen Schutz nach Unfall oder Krankheit. Leistet ab einem Grad der Behinderung von 50 die vereinbarte Rente, falls notwendig lebenslang. Ermöglicht eine flexible Wahl der Rentenhöhe. Kann um eine dynamischen Anpassung ergänzt werden.

Warum ist eine Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung sinnvoll?

In allen Lebenslagen versuchen wir, unsere Kinder bestmöglich zu schützen – doch nicht alle Risiken lassen sich vermeiden. Unfälle und Krankheiten können jederzeit auftreten und leider auch bleibende Gesundheitsschäden hinterlassen.
In solchen Fällen entsteht nicht nur eine emotionale Belastung, sondern oft auch eine erhebliche finanzielle Herausforderung für die ganze Familie. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur für die medizinische Behandlung. Die Pflegeversicherung bietet zusätzlich eine Grundversorgung, etwa in Form von Sachleistungen. Doch viele notwendige Maßnahmen, wie spezielle Therapien, Reha-Maßnahmen, barrierefreie Umbauten im Zuhause oder Hilfsmittel, müssen Eltern selbst finanzieren. Hinzu kommt oft ein Verdienstausfall, wenn ein Elternteil seine Berufstätigkeit einschränkt, um sich um das pflegebedürftige Kind zu kümmern. Langfristig stellt sich außerdem die Frage, wie das Kind später seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, wenn eine eigene Erwerbstätigkeit nicht möglich ist. Genau hier setzt die Kinderinvaliditätsversicherung an: Unsere Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder schützt durch eine lebenslange monatliche Rente vor den finanziellen Folgen. Diese dient als Ausgleich für den Lebensunterhalt des Kindes und schließt die Versorgungslücke der Sozialversicherung.

Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung oder Unfallversicherung: Was ist der Unterschied?

Viele Eltern schließen für ihre Kinder nur eine private Unfallversicherung ab, um sie vor den Folgen von Unfällen zu schützen. Doch auch Krankheiten führen häufig zu lebenslangen Beeinträchtigungen.
Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung zahlt ab einem Grad der Behinderung von 50 nach Unfall oder Krankheit eine Rente und ist deshalb eine sinnvolle Ergänzung zur privaten Unfallversicherung. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes haben Kinder in Deutschland unter 18 Jahren eine Schwerbehinderung, die in 90 Prozent der Fälle durch Krankheiten und nicht durch Unfälle verursacht werden. Eine Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung hilft dabei, die dadurch entstehenden finanziellen Folgen abzudecken.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung für mich relevant?

Zahlen und Fakten

der Unfälle von Kindern passieren im eigenen Zuhause oder häuslichen Umfeld.
der Kinder und Jugendlichen zwischen 1 und 17 Jahren begeben sich jährlich wegen eines Unfalls in ärztliche Behandlung.
der schweren Behinderungen bei Kindern entstehen durch Erkrankungen. Diese tragen einen Grad der Behinderung von mind. 50 davon.
 

Sie wollen mehr zur Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung erfahren?

Was deckt die KIZ ab? Versicherungsfall melden – so geht´s Häufig gestellte Fragen & Downloads

Wann zahlt die KIZ?

Was ist bei der Kinder-Invaliditäts-Zusatz­versorgung abgesichert?

Ihr Schutz für die Zukunft Ihres Kindes
Leistet bei erheblicher und dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit
– egal ob durch Unfall oder Krankheit.
Schützt vor finanziellen Folgen mit einer lebenslangen monatlichen Rente. Sichert den Lebensunterhalt des Kindes ab und schließt die Versorgungslücke der Sozialversicherung.

So einfach melden Sie einen Schaden

Wichtige Infos zur Hand haben

Was ist wann und wo passiert? Machen Sie am besten auch gleich ein paar Fotos vom Schaden – das beschleunigt alles.

Schaden telefonisch oder online melden

Am schnellsten geht es telefonisch. Alternativ können Sie den Schaden ganz bequem über unser Online-Formular melden.

Danach übernehmen wir für Sie

Ihre Meldung wird geprüft und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Schaden online melden Schaden telefonisch melden

Häufig gestellte Fragen zur KIZ & Downloads

Wann zahlt die KIZ?
Die KIZ zahlt, wenn Ihr Kind durch Unfall oder Krankheit dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beeinträchtigung durch einen Unfall oder eine Erkrankung entstanden ist. Gezahlt wird, sobald ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachgewiesen wird – zum Beispiel mit einem aktuellen Schwerbehindertenausweis. Die Rentenzahlung beginnt ab dem Monat, der auf den Eingang des Antrags beim Versorgungsamt folgt. Die Höhe der monatlichen Rente legen Sie individuell bei Vertragsabschluss fest. 
Was kostet die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung?
Die Höhe des monatlichen Beitrags für die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung richtet sich nach verschiedenen Faktoren – etwa dem Alter des Kindes und dem gewünschten Leistungsumfang. Sprechen Sie uns gerne an: Wir beraten Sie persönlich und beantworten alle Ihre Fragen rund um die KIZ.
Was bedeutet Dynamik im Leistungsfall bei der KIZ?
Mit einer Dynamik im Leistungsfall passt sich die monatliche Rente nach Beginn der Auszahlung automatisch jedes Jahr um 2 % an. So bleibt der finanzielle Schutz auch bei steigenden Lebenshaltungskosten erhalten. Ein Beispiel: Erhält ein Kind ab dem vierten Lebensjahr eine monatliche KIZ-Rente von 1.000 €, verdoppelt sich diese durch die Dynamik bis zum 40. Lebensjahr auf rund 2.000 €. Insgesamt summieren sich die Zahlungen dann auf etwa 630.000 €.
Welche Vorteile hat die KIZ?
Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung begleitet Ihr Kind weltweit und rund um die Uhr – ob bei Unfall oder Krankheit. Sie bestimmen die Höhe der monatlichen Rente selbst. Die Auszahlung erfolgt, solange ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt – falls notwendig auch ein Leben lang. Gut zu wissen: Sobald die KIZ-Rente zum ersten Mal gezahlt wird, entfällt Ihre Beitragspflicht.
Warum spricht man bei der KIZ von einer Zusatzversicherung?
Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung (KIZ) ist die ideale Ergänzung zur privaten Unfallversicherung und erweitert den Schutz Ihres Kindes umfassend.
Ab wann kann ich eine Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung für mein Kind abschließen?
Sie können die KIZ für jedes Kind ab der Vorsorgeuntersuchung U3 (4.-6. Lebenswoche) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abschließen.
Bis zu welchem Alter gilt die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung?
Die Versicherung endet mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Damit der Schutz nahtlos weiterläuft, ist danach der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-  oder Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll. Sie sichert das Einkommen im Erwachsenenalter ab – auch dann, wenn aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen kein Beruf ausgeübt werden kann.
Allgemeine Versicherungsbedingungen: KIZ
PDF, ca. 125 KB
Produktblatt: KIZ
PDF, ca. 138 KB
Prospekt: Versicherungen für Familien
PDF, ca. 2 MB

Weitere Informationen rund um die Themen Gesundheit & Pflege

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