Welche Abschlussfristen gelten für das Travel-Paket?
Die Frist für den Abschluss Ihres Reiseversicherung-Komplettpakets hängt vom Buchungszeitpunkt Ihrer Reise ab:
Bei Buchung mehr als 30 Tage vor Reiseantritt: Abschluss bis spätestens 30 Tage vor Abreise möglich.
Bei kurzfristigen Reisen (weniger als 30 Tage im Voraus): Abschluss bis 7 Tage nach der Buchung.
Diese Fristen stellen sicher, dass der Versicherungsschutz nicht für bereits bekannte Ereignisse genutzt wird.
Tipp: Am besten gleich bei der Reisebuchung abschließen – so sind Sie vom ersten Tag an rundum geschützt.
Muss ich vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantworten?
Nein, Sie müssen bei Abschluss der Reiseversicherung keine Gesundheitsfragen beantworten.
Für welchen Zeitraum bin ich abgesichert?
Der Reiseschutz gilt je nach Versicherungsart für unterschiedliche Zeiträume:
Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie ab dem Tag des Abschlusses bis zum geplanten Reisebeginn. Er gilt also bereits vor der Abreise, falls Sie die Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen. Mit inbegriffen ist auch der Reiseabbruchschutz, falls Sie die Reise wegen eines versicherten Grundes abbrechen müssen.
Die Auslandsreisekrankenversicherung beginnt, sobald Sie die deutsche Grenze ins Ausland überschreiten. Sie gilt bis zur Rückkehr, maximal jedoch für 56 aufeinanderfolgende Tage.
So sind Sie sowohl vor der Reise als auch während Ihres Aufenthalts umfassend abgesichert.
Wie sollte ich im Schadensfall vorgehen?
Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie aus einem versicherten Grund eine Reise stornieren müssen oder eine ärztliche Behandlung nötig ist.
Wir wissen: Insbesondere eine Stornierung ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und ob Sie die Reise doch antreten können. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung. Sie nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen, aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter*innen vom Stornokompass.
Erfahren Sie mehr über den Stornokompass.
Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, müssen Sie die Situation und den Schaden schildern und nachweisen. Nur so können wir Ihren Ansprüchen nachkommen. Unsere Online-Schadensmeldungen führt Sie Schritt für Schritt zum Ziel:
Reiserücktritts-Schaden melden
Leistungsantrag Auslandskrankenversicherung
Wie schnell muss ich Rechnungen zu Hause einreichen?
Für das Travel-Paket gelten die normalen Verjährungsfristen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Ihr Versicherungsanspruch entstanden ist, und läuft für drei Jahre.
Kann ich meine Reise abbrechen, wenn zu Hause etwas passiert ist?
Ja, der Rückreiseschutz und eine Reiseabbruchversicherung sind inklusive. Müssen Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen, erstatten wir neben den Mehrkosten der Rückreise auch die Kosten der nicht genutzten Reiseleistungen. Ein versicherter Abbruchgrund liegt etwa vor, wenn Ihnen während Ihrer Reisezeit bei einem Einbruch ein Schaden von über 2.500 € entstanden ist.
Ich habe meinen Job gewechselt und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit. Kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:
Arbeitsplatzwechsel
Arbeitsplatzverlust durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
Aufnahme eines neuen Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses aus der Erwerbslosigkeit heraus (auch für Ein-Euro-Jobs gültig) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, wenn die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Ich möchte im Süden überwintern. Wie sichere ich mich am besten ab?
Wenn Sie planen, den Winter in wärmeren Regionen zu verbringen, ist das Travel-Paket nicht die optimale Lösung. Der darin enthaltene Reiseschutz gilt nur für Aufenthalte von maximal 56 Tagen am Stück.
Für längere Auslandsaufenthalte empfehlen wir stattdessen die Langzeit-Auslandskrankenversicherung der Versicherungskammer Bayern. Sie bietet Ihnen weltweiten Schutz für bis zu 5 Jahre, inklusive medizinischer Versorgung, Krankenhausaufenthalte und Rücktransport.
Damit sind Sie auch bei saisonalen Langzeitreisen oder bei einem vorübergehenden Wohnsitz im Ausland bestens abgesichert. Es entstehen keine Versicherungslücken oder Einschränkungen durch Zeitgrenzen.
Ich bin im Ostasienurlaub, in Deutschland ist es mitten in der Nacht. Wie erreiche ich meinen Versicherer?
Auch wenn Sie auf der anderen Seite der Welt unterwegs sind und es in Deutschland Nacht ist: Im Notfall sind wir jederzeit für Sie erreichbar. Der 24-Stunden-Notruf-Service der Versicherungskammer Bayern ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr besetzt.
Sie erreichen uns aus dem Ausland unter der Nummer: +49 211 5363-439
Ob medizinischer Notfall, Krankenhausaufenthalt oder Rücktransport: Wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig weiter.
Bei allgemeinen Fragen oder Anliegen, die keinen Notfall betreffen, können Sie uns auch über unser Online-Formular schreiben. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.