Ohne eine Reiserücktrittsversicherung ist es schwierig, einen Urlaub kostenlos zu stornieren. Dann müssen in der Regel „schwerwiegende Gründe“ vorliegen. Darunter fallen Gründe höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen) oder terroristische Anschläge. Nach § 651h BGB „kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.“ Tritt ein solcher Fall ein, gibt das Auswärtige Amt in der Regel auch eine Reisewarnung heraus.Eine kostenlose Stornierung ist auch möglich, wenn der Reiseverlauf wesentlich geändert wurde, z. B. bei gravierenden Änderungen des Ankunftsortes, der Unterkunft oder der Flugzeiten. Je nachdem, was der Grund für Ihren Reiserücktritt ist, können Sie auch mit dem Reiseveranstalter in Verhandlung gehen und evtl. eine Umbuchung aushandeln. Das kann sich lohnen, wenn der Reisezeitpunkt das Problem ist. Es können auch hier Umbuchungskosten entstehen. Darum sollten Sie Ihren Veranstalter so früh wie möglich kontaktieren.Eine andere Möglichkeit ist es, eine Ersatzperson für Ihre Reise zu finden, wenn Sie sie nicht antreten können oder wollen. Auch dann muss der Veranstalter im Falle einer Pauschalreise rechtzeitig informiert werden. Er kann hier nur widersprechen, falls die Person nicht alle Voraussetzungen erfüllt (z. B. fehlende Tropentauglichkeit). Eine Umbuchungsgebühr kann trotzdem fällig werden. Stornieren müssen Sie die Reise dann allerdings nicht mehr.