Wie lange nach der Buchung kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu sieben Tage nach der Buchung Ihrer Last-minute-Reise möglich.
Was ist der Selbstbehalt und wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Reiserücktrittsversicherung?
Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als Versicherter pro Versicherungsfall selbst tragen. Die Eigenbeteiligung bei Tarifen mit Selbstbehalt liegt bei 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch bei 25 € je versicherter Person oder je Mietobjekt.
Übrigens: Mit der zusätzlichen Absicherung „Abbruch“ erhalten Sie Leistungen, falls Sie Ihren Urlaub früher abbrechen oder unfreiwillig verlängern (verspätete Rückreise) müssen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Reiserücktrittsversicherung mit und ohne Reiseabbruchschutz?
Die Reiserücktrittsversicherung sichert die Kosten ab, die entstehen, wenn Sie die versicherte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können.
Ist eine Reiseabbruchversicherung Teil des Versicherungsschutzes, sind die Mehrkosten der späteren Rückreise abgesichert. Die Mehrkosten das Aufenthaltes sind für maximal zehn Tage bei einem stationärem Aufenthalt einer Risikoperson, einem Elementarereignis am Urlaubsort oder einem Ausreiseverbot auf Grund von Verkehrsunfällen versichert.
Sie haben die Wahl: Reiserücktrittversicherung mit oder ohne Reiseabbruchschutz.
Verlängert sich der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung für einmalige Reisen automatisch?
Nein. Der Versicherungsvertrag gilt nur für die Dauer Ihrer Reise und läuft dann automatisch aus.
Wann ist eine Jahrespolice sinnvoller als eine einmalige Reiserücktrittsversicherung?
Wenn Sie häufiger im Jahr in den Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Sie wird für die voraussichtlich teuerste Reise des Jahres abgeschlossen und deckt dann auch alle weiteren Reisen ab. Das hat den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.
Mehr zur Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Wie sollte ich im Schadensfall vorgehen?
Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren oder umbuchen müssen.
Manchmal ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung. Sie nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen, aber zumindest die Ungewissheit.
Erfahren Sie mehr über den Stornokompass.
Wenn Sie von der Reise zurücktreten müssen, schildern Sie uns die Situation und senden Sie uns die Nachweise für den Rücktritt. Dabei sollte der Umfang des Schadens ersichtlich werden. Wir prüfen Ihre Ansprüche und kümmern uns um die Erstattung. Unsere Online-Schadensmeldung führt Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.
Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich meinen Job wechsle und der Urlaub in die Probezeit fällt?
In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz, und Sie können von der Reise zurücktreten:
Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Erwerbslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) und Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
Arbeitsplatzwechsel
Konjunkturbedingte Kurzarbeit.
Wie hoch darf die Entschädigung für den Reiseveranstalter sein, wenn ich von der Reise zurücktrete?
Die Höhe der Stornokosten ist in den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter geregelt. Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt werden ca. 20 % des Reisepreises als Stornokosten berechnet. Kurz vor Reiseantritt können die Stornokosten 80 % bis 100 % des Reisepreises betragen.