Benötigen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung, wenn Sie nur in EU-Länder reisen?
Ja, auch innerhalb der EU ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Zwar deckt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) grundlegende medizinische Leistungen ab, jedoch nicht alle Kosten und vor allem keine speziellen Rücktransporte nach Deutschland. Eine Auslandskrankenversicherung sorgt dafür, dass Sie umfassend abgesichert sind.
Können Sie die Auslandsreisekrankenversicherung nachträglich abschließen, wenn Sie bereits im Ausland sind?
Die meisten Versicherer, einschließlich der Versicherungskammer Bayern, erfordern, dass der Vertrag vor Reiseantritt abgeschlossen wird. Es ist daher ratsam, den Versicherungsschutz rechtzeitig vor der Abreise zu organisieren.
Was deckt eine Auslandsreisekrankenversicherung nicht ab?
Eine Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel keine geplanten Behandlungen ab, wie beispielsweise Schönheitsoperationen oder reguläre Kontrolluntersuchungen. Auch bei Erkrankungen, die bereits vor Reiseantritt bestanden und vorhersehbar waren, greift die Versicherung oft nicht.
Können Sie die Versicherung auch für Reisen in exotische oder entlegene Regionen nutzen?
Ja, die Auslandskrankenversicherung gilt weltweit, auch in exotischen oder entlegenen Regionen. Es ist jedoch ratsam, sich im Vorfeld über die medizinische Versorgungssituation im Zielland zu informieren und gegebenenfalls zusätzliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Prüfen Sie außerdem, ob besondere Risiken im Reiseland bestehen, die möglicherweise gesondert versichert werden müssen.