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Unser Schutzschirm für Ihre Reise.

Auslandsreise­kranken­versicherung

Weltweiter Versicherungsschutz Inklusive Krankenrücktransport Für Auslandsreisen bis zu jeweils 56 Tagen Dauer Preis berechnen

Wer braucht eine Auslands­reise­kranken­versicherung?

Familien mit Kindern Singles & Paare Seniorinnen und Senioren
Im Urlaub krank zu werden, ist ärgerlich und oft teuer. In der EU übernehmen Krankenkassen manchmal einen Teil der Kosten, doch meist bleibt ein Eigenanteil. Wer gerne reist, benötigt zusätzlichen Schutz: Eine Auslandskrankenversicherung springt im Ernstfall ein und schützt vor hohen Ausgaben.

Unsere Auslandsreisekrankenversicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Umfassender medizinischer Schutz weltweit

Die Versicherung deckt Behandlungen, Medikamente und Zahnnotfälle überall auf der Welt ab.

Medizinisch sinnvoller Rücktransport inklusive

Wir übernehmen bei Bedarf die Kosten für Rücktransport oder Verlegung.

Digitale Sprechstunde 24/7

Sie erreichen per Videoanruf rund um die Uhr deutschsprachige Ärzte bzw. Ärztinnen.

Starke Partnerschaft für Ihre Sicherheit.

Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung sind wir Teil der Sparkassen-Finanzgruppe – einer der größten und zuverlässigsten Finanzgemeinschaften Deutschlands. So können wir Ihnen die hochwertigen Kranken- und Reiseversicherungen der UKV anbieten – verlässlich, partnerschaftlich und aus einer Hand. Die Bewertungen der Union Krankenversicherung auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen.
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarif.

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Meist gestellte Fragen zur Auslandsreisekrankenversicherung

Was ist eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die medizinische Kosten bei Krankheit oder Unfall während eines Auslandsaufenthalts abdeckt. Sie lässt sich für eine Reise oder für ein ganzes Jahr abschließen. 
Die private Reisekrankenversicherung übernimmt etwa Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland. Das sind Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland oft nur eingeschränkt oder gar nicht übernommen werden. Unsere einmalige Auslandsreisekrankenversicherung bietet finanziellen Schutz und schnelle Hilfe im Notfall – egal, wohin die Reise geht.

Warum ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Auf Reisen innerhalb der EU und in einigen weiteren europäischen Ländern greift meist nur der deutsche Erstattungsrahmen. Gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen oft nur die Kosten, die auch in Deutschland erstattet würden. Sind die Behandlungskosten im Ausland höher, müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Außerhalb der EU bieten gesetzliche Krankenkassen keinen Schutz. Ob private Versicherungen einspringen, hängt vom gewählten Tarif ab. Deshalb ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz besonders wichtig. Diese Sorgen lösen Sie damit ganz einfach auf:
Begrenzter Schutz der gesetzlichen Krankenkasse: In vielen Ländern – besonders außerhalb Europas – übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine oder nur sehr eingeschränkte Leistungen. Hohe Behandlungskosten im Ausland: Ein Krankenhausaufenthalt oder ein Notfalleingriff kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Besonders hoch sind die Kosten in Ländern wie den USA, Kanada oder Australien. Teurer Rücktransport bei Notfällen im Ausland: Ohne Versicherung müssen Sie selbst dafür aufkommen, wenn ein Krankenrücktransport nach Hause notwendig ist. Das geht schnell ins Geld. Keinen medizinischen Notfallkontakt: Bei einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung ist guter Rat besonders wertvoll. Er hilft dabei, die wichtigsten Fragen zu klären und die passende Behandlung zu finden. Fazit: Die Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie vor hohen Gesundheitskosten auf Reisen und stellt eine zuverlässige medizinische Versorgung sicher. So können Sie Ihre Reise unbesorgt genießen – mit dem guten Gefühl, im Ernstfall bestens abgesichert zu sein.

Was kostet die Auslandsreisekrankenversicherung?

Der Beitrag für Personen unter 65 Jahren bei einer Reisedauer von 14 Tagen beträgt beispielsweise 12,60 €. Für eine genaue Berechnung Ihres individuellen Beitrags nutzen Sie einfach unseren Online-Rechner. Die Kosten für unsere einmalige Auslandskrankenversicherung hängen vor allem von drei Faktoren ab:
Anzahl der zu versichernden Personen: Mit einer Police lassen sich bis zu zehn Personen absichern – ideal für Familienurlaube oder Reisen in kleinen Gruppen. Alter der versicherten Personen: Der Beitrag richtet sich unter anderem nach dem Alter. Personen unter 65 Jahren zahlen weniger als ältere Reisende, da ein niedrigeres Gesundheitsrisiko angenommen wird. Dauer der Reise: Bei der Jahrespolice (AKD) - alle Reisen bis zu maximal 56 Tagen Dauer im Kalenderjahr sind versichert. Bei der Einmalpolice (AKE) ist eine Reise mit einer Dauer von bis zu 365 Tagen versichert. Dabei gilt: je länger die Reise, desto höher der Beitrag.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Auslands­reise­kranken­versicherung für mich relevant?

Zahlen und Fakten

wurden auf Reisen schon einmal krank oder verletzten sich.
erkrankten auf einer Fernreise außerhalb Europas.
hatten mit einer Auslandskrankenversicherung vorgesorgt.

Sie wollen mehr zur Auslands­reise­kranken­versicherung erfahren?

Was leistet die Versicherung ab? Tipps für Vielreisende Versicherungsfall melden – so geht’s! Häufig gestellte Fragen & Download

Was leistet die Auslands­reise­kranken­versicherung – und was nicht?

Egal, ob Sie länger verreisen oder Ihren zweiwöchigen Jahresurlaub antreten: Mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung für Familien mit Kindern, Singles und Paare haben Sie den Rundumschutz für Ihre Reise. 

Welche medizinischen Kosten und Krankenhausleistungen sind abgedeckt?

Ärztliche und zahnärztliche Versorgung: Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte im Ausland. Naturheilkundliche Behandlungen: Die Versicherung erstattet auch die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen durch Heilpraktiker, Osteopathen oder Chiropraktiker. Verordnete Medikamente, Heil- und Hilfsmittel: Sie übernimmt ärztlich oder heilpraktisch verordnete Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel. Voraussetzung ist, dass diese während der Reise erstmalig benötigt werden. Stationäre Aufenthalte inkl. Begleitperson bei Kindern: Die Versicherung übernimmt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus. Zusätzlich wird die Mitaufnahme einer Begleitperson bei minderjährigen Kindern bezahlt. Rettungsdienste und Notfalltransporte: Die Kosten für medizinisch notwendige Transporte zum nächsten geeigneten Behandlungsort sind mit der Auslandsreisekrankenversicherung gedeckt. Such-, Rettungs- und Bergungskosten: Wir tragen nach einem Unfall bis zu 10.000 € für organisierte Rettungs- oder Bergungseinsätze, wenn anschließend eine stationäre Behandlung erfolgt.

Welche weiteren Leistungen sind abgedeckt?

Rücktransport nach Deutschland: Der Reisekrankenschutz übernimmt die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport zum Wohnsitz in Deutschland. Eine notwendige Begleitperson ist inklusive. Bestattung oder Überführung: Die Versicherung übernimmt entweder die Bestattungskosten am Aufenthaltsort. Alternativ zahlt sie die Kosten für die Überführung der verstorbenen Person zurück nach Deutschland. Psychologische Akuthilfe: Wir übernehmen die Kosten für bis zu fünf Sitzungen bei psychotherapeutischen Behandlern. Voraussetzung ist, dass während der Reise ein extrem belastendes Ereignis stattgefunden hat. Kinderbetreuung im Notfall: Wir kümmern uns um die Betreuung minderjähriger Kinder, wenn ein Elternteil stationär behandelt wird. Auch im Fall eines notwendigen Rücktransports oder Todes sorgen wir für Unterstützung. Erstattung von Telefonkosten: Wir ersetzen Ihnen nachgewiesene Telefonkosten bis 20 €, wenn Sie mit dem Notruf-Service oder uns direkt Kontakt aufnehmen müssen. Krankenhaustagegeld (optional): Wir zahlen auf Wunsch ein Krankenhaustagegeld von bis zu 30 € pro Tag. Voraussetzung ist, dass auf die sonstige Kostenerstattung verzichtet wird.

Was zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung nicht?

Behandlungen, die bereits vor der Reise absehbar waren oder gezielt im Ausland geplant wurden: Die Versicherung leistet nicht, wenn der Behandlungsbedarf bereits bei Reisebeginn bekannt war. Auch bei Reisen, die ausdrücklich zum Zweck einer Behandlung unternommen wurden, besteht kein Versicherungsschutz. Kriegs- und Krisengebiete sowie extreme Risiken: Gesundheitsfolgen durch Kriege, innere Unruhen oder vorsätzlich herbeigeführte Ereignisse wie Selbstverletzung oder Drogenmissbrauch sind nicht versichert. Kur-, Reha- und nicht akute Therapien: Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen, ambulante Behandlungen in Kurorten sowie langzeitpflegerische Unterbringung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Behandlungen im familiären Umfeld oder bei Schwangerschaft: Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt keine Behandlungen durch Angehörige oder für Leistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett (mit wenigen Ausnahmen). Psychotherapie außerhalb traumatischer Notfälle: Psychotherapeutische Behandlungen sind nur dann versichert, wenn sie nach einem traumatischen Ereignis während der Reise notwendig werden.
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarif.

Tipps für Vielreisende

1. Jahrespolice statt Einzeltarife

Für Personen, die mehrmals im Jahr verreisen, lohnt sich eine Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung. Sie bietet weltweiten Schutz für alle Reisen innerhalb eines Jahres. Das ist oft günstiger als mehrere Einzelversicherungen.

2. Reisedauer im Blick behalten

Achten Sie auf die maximal versicherte Reisedauer pro Trip. Wer länger unterwegs ist, etwa bei Weltreisen oder Work & Travel, sollte einen speziellen Langzeit-Reiseschutz wählen.

3. Notfallkontakte und Policen immer griffbereit halten

Speichern Sie die Versicherungsnummer und die Notfallnummer im Handy ab oder packen Sie sie als Ausdruck im Reisegepäck. Im Ernstfall haben Sie alles direkt parat.

4. Digitale Services nutzen

Wir bieten Ihnen digitale Arztsprechstunden oder 24/7-Notfallhotlines, die besonders bei kleineren Beschwerden oder Unsicherheiten hilfreich sind. So sparen Sie sich vielleicht den Arztbesuch vor Ort.

So nehmen Sie die Auslandsreisekrankenversicherung in Anspruch

Rechnung erhalten

Sie erhalten eine Rechnung, bspw. über einen Aufenthalt im Krankenhaus oder beim Zahnarzt.

Rechnung einreichen – per App oder Post

Via App (nur AKD)
Beleg in "Mein GesundheitsManager" App abfotografieren und einreichen.
Via Post
Brief mit Beleg an:
Union Krankenversicherung AG
66099 Saarbrücken

Geschafft!

Sie erhalten Ihre Leistngsabrechnung via Post oder digital in der "Mein GesundheitsManager" App. Den Betrag erstatten wir auf Ihr Konto.
Mehr zu Mein GesundheitsManager

Häufig gestellte Fragen & Downloads

Wer sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen?
Alle, die eine Reise ins Ausland planen, sollten eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Egal, ob Urlaub, Geschäftsreise oder Schüleraustausch: Unerwartete Krankheiten oder Unfälle können überall passieren.
Warum ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig, auch wenn ich in Europa reise?
Auch innerhalb Europas übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten. Sie zahlt in der Regel nur Leistungen nach den Standards des jeweiligen Reiselandes. Diese können oft geringer ausfallen als die in Deutschland gewohnten Leistungen. Zudem übernimmt die gesetzliche Kasse keinen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland, der sehr teuer werden kann.
Sind Vorerkrankungen abgedeckt?
Akute Verschlechterungen oder unerwartete Komplikationen von bestehenden Vorerkrankungen sind mitversichert. Planbare Behandlungen bekannter chronischer Erkrankungen im Ausland sind nicht abgedeckt. 
Wer organisiert und bezahlt den Rücktransport ins Heimatland?
Den medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland organisiert und bezahlt in der Regel die Auslandsreisekrankenversicherung. Gerade diese Kosten können ohne Versicherungsschutz schnell zur enormen finanziellen Belastung werden. Das ist einer der wichtigsten Gründe für den Abschluss dieser Versicherung.
Wie lange ist die Auslandsreisekrankenversicherung gültig?
Das hängt davon ab, ob Sie eine einmalige Auslandsreiseversicherung oder die Langzeit-Variante wählen:  Einzelreisen-Policen: Diese sind für eine spezifische Reise mit einer bestimmten Dauer gültig. Der Versicherungsschutz erlischt automatisch mit dem Ende der Reise. Jahrespolicen: Diese gelten für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Jede einzelne Reise ist dabei auf maximal 56 Tage begrenzt.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. 
Gilt die Versicherung auch bei Verletzungen im Aktivurlaub?
Unsere Versicherung deckt medizinische Kosten bei Krankheit und Unfall im Ausland. Dabei ist es egal, ob Sie sich beim Sonnenbaden oder beim Ausüben Ihrer Lieblingssportart verletzen.
Gilt die Auslandskrankenversicherung auch bei Reisewarnungen?
Ja, bei Reisewarnungen aufgrund von Krieg oder Unruhen greift Ihr Schutz bis zum Ende des siebten Tages nach der Bekanntgabe. Können Sie nachweisen, dass eine frühere Ausreise nicht möglich war, verlängert sich der Schutz. Reisewarnungen wegen Terrorismus fallen nicht unter diese Regelung. 
Gilt die Versicherung auch auf Kreuzfahrten?
Egal, ob Sie eine einmalige Reise oder unsere Jahrespolice haben: Kreuzfahrten sind im Versicherungsschutz inbegriffen.
Sollte ich den Versicherer informieren, bevor ich im Ausland zum Arzt gehe?
Es ist nicht verpflichtend, aber wir raten dazu. So können wir Sie im Vorfeld bezüglich der Kosten informieren und klären, welche Rechnungen übernommen werden. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer geplanten Behandlung im Krankenhaus bitten wir Sie, unseren 24-Stunden-Notruf unter +49 211 536-3158 zu kontaktieren. Dort helfen wir Ihnen gerne weiter.
Tarifbedingungen: AKD
PDF, ca. 78 KB
Tarifbedingungen: AKE
PDF, ca. 80 KB
Allgemeine Versicherungsbedingungen: AKD, AKE
PDF, ca. 85 KB
Barrierefreie Produktinformation: AKD
PDF, ca. 101 KB
Barrierefreie Produktinformation: AKE
PDF, ca. 101 KB

Unser Krankenversicherer ist die Union Krankenversicherung

UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2 D-66123 Saarbrücken
Telefon: +49 681 844-7000, www.ukv.deservice@ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184

Weitere Informationen rund um das Thema Reise

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