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Für wen ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll?

Autofahrer*innen Motorrad- und E-Bike-Fahrer*innen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen
Die Rechtsschutzversicherung unseres Partners – der ÖRAG – macht Sie bereit für den Ernstfall. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist für alle sinnvoll, die regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen und abgesichert sein wollen – ob privat oder beruflich. Sie schützt vor den oft hohen Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen nach Unfällen, wegen Bußgeldern oder bei Streit mit anderen Verkehrsteilnehmenden.

Verkehrs-Rechtsschutz­versicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Schutz für alle Verkehrsteilnehmer*innen

Ob als Autofahrer*in, auf dem Rad oder als Fußgänger*in: Sie sind in jeder Rolle abgesichert. Wir empfehlen Ihnen sogar kompetente Anwält*innen.

Versichert unabhängig vom Fahrzeug

Auch bei Miet-, Leasing- oder fremden Fahrzeugen besteht voller Schutz.

Kostenübernahme im Streitfall

Wir übernehmen Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten im Streitfall.

Schnell zum passenden Verkehrs-Rechtsschutz

Übrigens: Wenn Sie sich für das Komplettpaket entscheiden, profitieren Sie vom Rundumschutz mit einem attraktiven Preisvorteil.

Leistungen im Überblick

Den Rechtsschutz können Sie aus den Lebensbereichen Privat, Verkehr, Haus und Wohnung sowie Beruf flexibel kombinieren. So wie es für Sie passt. Die Grafik zeigt Ihnen, welche Leistungen für den jeweiligen Lebensbereich enthalten sind. Alle Einzelbausteine erhalten Sie auch besonders günstig im Komplettpaket.
Tabelle: Leistungen im Überblick
PDF, ca. 149 KB

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Meist gestellte Fragen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung

Warum und wann ist der Verkehrsrechtsschutz sinnvoll?

Ob im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß: Im Straßenverkehr kann es schnell zu Konflikten kommen. Ein Unfall, ein Bußgeldbescheid oder Ärger mit der Werkstatt und plötzlich stehen Sie vor rechtlichen Fragen – und hohen Kosten. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Sie übernimmt Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten und sorgt dafür, dass Sie Ihr Recht durchsetzen können. Und das ganz ohne finanzielles Risiko. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung lässt sich nicht rückwirkend abschließen. Sie greift nur für Streitfälle, die nach Abschluss der Versicherung entstehen. Typische Fälle, in denen sich der Verkehrsrechtsschutz lohnt:
Bei einem Verkehrsunfall bestreitet die gegnerische Unfallpartei jegliche Schuld und es kommt zu einem Prozess. Die Verwaltungsbehörde weigert sich, Ihnen die entzogene Fahrerlaubnis wieder zu erteilen. Sie sollen eine auf Rot geschaltete Ampel passiert haben. Sie wehren sich gegen diesen Vorwurf. Bei Ihrem Neuwagen treten Elektronikfehler auf, die sich auch nach mehrfachen Nachbesserungsversuchen nicht beheben lassen. Sie wollen vom Vertrag zurücktreten, doch der Händler verweigert die Rücknahme. Sie erhalten einen Kfz-Steuerbescheid, mit dem Sie nicht einverstanden sind, und legen Widerspruch ein. Sie sollen Ihr Fahrzeug an einer Feuerwehrzufahrt so abgestellt haben, dass ein Rettungseinsatz behindert wurde. Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie mit Ihrem E-Scooter auf dem Fußweg gefahren sind und dort Personen gefährdet haben.

Was kostet die Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Die Kosten für Verkehrsrechtsschutzversicherungen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Sie richten sich etwa nach dem gewählten Tarif und der Anzahl der versicherten Personen. Bei uns erhalten Sie den vollen Verkehrsrechtsschutz bereits ab unter 7 € monatlich. So sind Sie für alle Konflikte rund um Kfz- und Verkehrsangelegenheiten gewappnet. 
Wenn Sie sich für einen Tarif mit Selbstbeteiligung entscheiden – zum Beispiel 150 € –, reduziert sich Ihr Versicherungsbeitrag deutlich. Mit unserem Online-Rechner ermitteln Sie schnell und unkompliziert die Kosten für Ihren individuellen Schutz. SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie
Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden. Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

Gilt der Verkehrsrechtsschutz fahrzeugbezogen oder personenbezogen?

Unser Verkehrsrechtsschutz schützt Sie als Verkehrsteilnehmer*in – ganz gleich, mit welchem Fahrzeug oder in welcher Rolle Sie unterwegs sind. Das sorgt für maximale Flexibilität und Sicherheit im Straßenverkehr.
Was bedeutet das konkret? Schutz unabhängig vom Fahrzeug: Sie sind als Person versichert, nicht nur für ein bestimmtes Fahrzeug. Das heißt: Der Rechtsschutz gilt, wenn Sie mit dem eigenen Auto, dem Firmenwagen, einem Mietwagen oder dem Auto eines Freundes unterwegs sind. Versicherung auch als Beifahrer*in, Radfahrer*in oder Fußgänger*in: Der Schutz greift auch, wenn Sie mitfahren oder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen. Mitversicherung von Familienangehörigen: Lebenspartner*innen, Kinder oder weitere mitversicherte Personen profitieren ebenfalls vom personenbezogenen Schutz, sofern sie in den Vertrag einbezogen sind.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Verkehrs-Rechtsschutz für mich relevant?

Zahlen und Fakten

Personen in Deutschland verfügen über einen Verkehrsrechtsschutz (Stand: 2024). Meist sind diese in ein Rechtsschutz-Komplettpaket integriert.
der Fahrradunfälle passieren bei einer Kollision mit einem Auto. Egal, auf welcher Seite Sie stehen: Ihr Recht lässt sich mit dem Verkehrsrechtsschutz durchsetzen.
Autounfälle verzeichnete die Polizei 2024. Der Verkehrsrechtsschutz wird am häufigsten bei Streitigkeiten nach Unfällen in Anspruch genommen.

Sie wollen mehr zur Verkehrs­rechts­schutz­versicherung erfahren?

Was deckt der Verkehrsrechtsschutz ab? Services in MEINRECHT Häufig gestellte Fragen

Wann zahlt die Verkehrs­rechtsschutz
– und wann nicht?

Der Verkehrsrechtsschutz bietet umfassende Leistungen für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen. Der rechtliche Schutz gilt für Sie als Fahrer*in, Halter*in, Mitfahrer*in oder Fußgänger*in. Versichert sind private, angemeldete Fahrzeuge zu Lande (z. B. Auto, Motorrad) sowie alle berechtigten Fahrer*innen und Insassen dieser Fahrzeuge. Auch Carsharing-Nutzer*innen oder Leasingnehmer*innen sind mitversichert. Das ist auch für Busfahrer*innen und Vielfahrende attraktiv.
Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwält*innen, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeug*innen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme und ohne Wartezeit! Folgende Leistungen sind immer enthalten:
  • Telefonische Rechtsberatung (auch in nicht versicherten Fällen)
  • Kostenübernahme bei Rechts­streitig­keiten
  • Mediationskosten für außer­gerichtliche Schlichtungen

Was ist versichert?

Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach Unfällen oder Beschädigungen – etwa, wenn Sie als Geschädigte*r Geld für Reparaturen einfordern.
Vertrags- und Sachenrechtsschutz
Absicherung bei Streitigkeiten rund um Kauf, Leasing, Reparatur oder Mietverträge von Fahrzeugen.
Steuer-Rechtsschutz
Hilfe bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, z. B. bei Kfz-Steuern oder steuerlicher Anerkennung von Fahrzeugkosten.
Sozial-Rechtsschutz
Unterstützung bei sozialrechtlichen Fragen, etwa wenn nach einem Unfall Streit über die Anerkennung von Invalidität oder Pflegebedürftigkeit entsteht.
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
Schutz bei Verfahren mit Behörden, z. B. bei drohendem Führerscheinentzug oder Anordnung einer MPU.
Straf-Rechtsschutz
Verteidigung bei Vorwürfen einer begangenen Straftat im Straßenverkehr – etwa bei Körperverletzung oder Unfallflucht.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Unterstützung bei Bußgeldverfahren, z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen.
Opfer-Rechtsschutz
Hilfe, wenn Sie im Straßenverkehr Opfer einer Straftat werden – inklusive Nebenklagevertretung.
Telefonische Erstberatung
Schneller Zugang zu juristischem Rat – auch bei unklarer Rechtslage oder zur Klärung erster Schritte.

Was ist nicht versichert?

Wichtige Einschränkungen des Verkehrsrechtsschutzes sind:
Kein Schutz bei Streitigkeiten aus gewerblicher oder freiberuflicher Fahrzeugnutzung (z. B. Kfz-Handel, Taxiunternehmen) Kein Rechtsschutz bei Luftfahrzeugen (außer in der Rolle als Fahrer*in) Beim Fahrzeugwechsel gilt: Das neue Fahrzeug muss fristgerecht gemeldet werden, sonst erlischt der Schutz

Wer ist versichert?

Sie selbst als Versicherungsnehmer*in Ihr*e Lebenspartner*in, Kinder, Enkelkinder und Angehörige im gleichen Haushalt Berechtigte Fahrer*innen und Mitfahrer*innen versicherter Fahrzeuge Zu Fuß Gehende, Radfahrende oder Nutzende fremder Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt

MEIN RECHT

Immer inklusive!

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.
Sie erreichen uns telefonisch oder online unter meinrecht.de.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie:
Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden. Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig die anfallenden Mehrkosten bis zu 1.000 €.

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall

Sofortige Prüfung der Kostenübernahme Einschätzung der Erfolgsaussichten durch erfahrene Expert*innen Planung des weiteren Vorgehens im konkreten Fall Zusätzlich auf meinrecht.de: Ratgeber und Mustervorlagen zu vielen rechtlichen Themen

Telefonische Rechtsberatung

Juristische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Gilt für alle rechtlichen Fragen – unabhängig davon, ob der Fall versichert ist Immer ohne Selbstbeteiligung

Kanzlei-Empfehlung

Vermittlung einer qualifizierten und unabhängigen Kanzlei in Ihrer Nähe Persönliche Unterstützung bei der Regelung Ihres Anliegens

Mediation

Zugang zu professioneller Konfliktlösung durch zertifizierte Mediator*innen Ohne Selbstbeteiligung – ideal zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren

Servicepaket

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Häufig gestellte Fragen zur Verkehrs­rechts­schutz­versicherung

Was ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung und wofür brauche ich sie?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung unseres Partners der ÖRAG schützt Sie vor den finanziellen Folgen rechtlicher Auseinandersetzungen im Straßenverkehr. Sie hilft, Ihre Rechte durchzusetzen, etwa nach einem Verkehrsunfall, bei Streitigkeiten um Bußgelder oder in Führerscheinangelegenheiten. Sie müssen sich keine Sorgen um hohe Anwalts- und Gerichtskosten machen.
Gilt die Versicherung nur für mein eigenes Fahrzeug?
Nein, die Verkehrsrechtsschutzversicherung geht über Ihr eigenes Fahrzeug hinaus. Der Schutz gilt in der Regel für Sie als Fahrer*in aller privat genutzten Fahrzeuge.
Bin ich auch als Fußgänger*in, Fahrradfahrer*in oder Fahrgast geschützt?
Ja, mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie in Ihrer Rolle als Verkehrsteilnehmer*in geschützt. Der Versicherungsschutz greift auch, wenn Sie als Fußgänger*in, Fahrradfahrer*in oder Fahrgast in einen Verkehrsunfall oder eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt sind.
Was muss ich tun, wenn ich einen Verkehrsrechtsfall habe?
Im Falle eines Verkehrsrechtsfalls sollten Sie zunächst keine voreiligen Schuldeingeständnisse machen. Kontaktieren Sie dann idealerweise sofort Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung. Wir unterstützen Sie beim weiteren Vorgehen und informieren Sie über Ihre Rechte und die nächsten Schritte.
Kann ich meine*n Anwält*in frei wählen?
Ja, im Rahmen Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung haben Sie das freie Anwaltswahlrecht. Sie können sich von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens vertreten lassen.
Worin unterscheidet sich der Verkehrsrechtsschutz von anderen Rechtsschutzversicherungen?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung konzentriert sich speziell auf rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Andere Rechtsschutzversicherungen wie der Privatrechtsschutz decken auch Streitigkeiten in anderen Lebensbereichen wie Privatleben, Beruf und Wohnen ab. Der Verkehrsrechtsschutz ist somit ein spezialisierter Schutz für alle Verkehrsteilnehmenden.

Unser Rechts­schutz­versicherer ist die ÖRAG Rechts­schutz­versicherungs-AG

ÖRAG Rechts­schutz­versicherungs-AG
Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
www.oerag.deinfo@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073

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