Wie lange im Voraus müssen Vermietende die Miterhöhung vorbringen?
Der oder die vermietende Person muss die Mieterhöhung mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich ankündigen. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Schreibens bei den Mietenden. Der Mieter bzw. die Mieterin hat dann bis zum Ablauf des übernächsten Monats Zeit, der Erhöhung zuzustimmen oder Widerspruch einzulegen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die erhöhte Miete verlangt werden, sofern die Person in Miete zugestimmt hat oder die Erhöhung gerichtlich durchgesetzt wurde.
Kann der Vermieter eine Mieterhöhung rückwirkend verlangen?
Nein, eine Mieterhöhung kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Die vermietende Partei darf die erhöhte Miete erst ab dem Zeitpunkt verlangen, an dem die Zustimmung des oder der Mieter*in erfolgt oder ein Gericht eine rechtskräftige Entscheidung getroffen hat.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung maximal pro Jahr sein?
Die Mieterhöhung pro Jahr ist oft ein Rechenbeispiel im Rahmen der Kappungsgrenze. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete beispielsweise in München maximal um 15 % steigen, was einer jährlichen Erhöhung von 5 % entspricht.
Ist eine Mieterhöhung auch ohne Modernisierungsmaßnahmen möglich?
Ja, eine Mieterhöhung kann auch dann erfolgen, wenn keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. In diesem Fall wird die Erhöhung jedoch durch den Mietspiegel der Region begrenzt.
Welche Rolle spielt die Indexmiete bei einer Mieterhöhung?
Die Indexmiete orientiert sich an der Preisentwicklung, die durch den Verbraucherpreisindex bestimmt wird. Somit erfolgen Mieterhöhungen hier regelmäßig, aber in kleineren Schritten, basierend auf der allgemeinen Preisentwicklung.
Gilt die Mieterhöhung auch für Staffelmietverträge?
Nein, bei Staffelmietverträgen ist eine Mieterhöhung ausgeschlossen, da die Erhöhungen bereits vertraglich festgelegt sind. Die Miete erhöht sich automatisch gemäß den vereinbarten Staffelungen, ohne dass die vermietende Person zusätzliche Erhöhungen verlangen kann.
Kann eine Mieterhöhung bei Mietpreisbremse eingefordert werden?
In Gebieten mit Mietpreisbremse gelten strengere Vorgaben. Hier darf die Miete bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Bei Bestandsmieten gilt weiterhin die Kappungsgrenze, sodass innerhalb von drei Jahren nur begrenzte Erhöhungen möglich sind. Modernisierungsmaßnahmen und die Indexmiete sind jedoch auch in diesen Gebieten zulässig.