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Arbeitsrechtsschutz

Ihr sicherer Rückhalt im Berufsleben

Was ist Arbeitsrechtsschutz – und wann lohnt er sich?

Der Arbeitsrechtsschutz ist der Kernbaustein des Berufsrechtsschutzes. Er springt ein, wenn Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmender verteidigen müssen – zum Beispiel bei einer Kündigungsschutzklage. Schon die Erstberatung kann bis zu 190 € plus Mehrwertsteuer kosten. Eine Klage treibt die Summe sogar leicht in den vierstelligen Bereich. Die Police übernimmt diese Ausgaben und beantwortet damit zugleich die Fragen: Was kostet ein Rechtsschutz für Arbeitsrecht? Die Versicherungsprämie liegt weit unter den möglichen Prozesskosten. Wann lohnt sich Arbeitsrechtsschutz? Die Versicherung lohnt sich meist schon ab dem ersten größeren Streitfall. Wann ist ein Arbeitsrechtsschutz sinnvoll? Sobald Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, sollten Sie versichert sein – denn Konflikte entstehen oft ohne Vorwarnung.
Zur Berufsrechtsschutzversicherung

Leistungen im Überblick

Übernahme aller gesetzlichen Anwalts-, Gerichts- und Zeugengebühren Kostendeckung für Sachverständige, Gutachten und Mediation Telefonische Soforthilfe Familien-Mitversicherung je nach Tarif

Arbeitsrechtsschutz: Wartezeit und Rückwirkung

Die Wartezeit für den Arbeitsrechtsschutz beträgt drei Monate ab Vertragsbeginn. Während dieser Frist besteht noch kein Leistungsanspruch, weshalb ein Arbeitsrechtsschutz rückwirkend ausgeschlossen bleibt. Im Streitfall trägt die Versicherung nach Ablauf der Wartezeit alle gesetzlichen Gebühren. Der Arbeitsrechtsschutz übernimmt dabei alle notwendigen Kosten zur Wahrung Ihrer Rechte.

Typische Streitfälle im Arbeitsrecht

Es gibt zahlreiche Situationen, die zu Streitigkeiten am Arbeitsplatz führen können. Wir nehmen drei häufig auftretende Fälle unter die Lupe und erklären, wie der Berufsrechtsschutz Sie unterstützt.

Fall 1: Kündigung durch Ihren Arbeitgeber

Der Fall: Angenommen, Sie erhalten eine Abmahnung oder sogar eine direkte Kündigung von Ihrem Arbeitgeber. Der Grund: Angeblich seien Sie wiederholt zu spät zur Arbeit erschienen. Das ist zu tun: Sollten die Vorwürfe Ihres Arbeitgebers nicht der Wahrheit entsprechen, liegt es an Ihnen, dagegen vorzugehen. Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist er die erste Anlaufstelle. Nehmen Sie so bald wie möglich nach der Kündigung bzw. Abmahnung Kontakt mit ihm auf. Klären Sie die Kostenübernahme am besten schon vorher mit der Rechtsschutzversicherung ab. Gibt es keinen Betriebsrat, sollten Sie unverzüglich einen Anwalt oder eine Anwältin zurate ziehen. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Jurist klärt Sie über die Klagemöglichkeiten auf und setzt Sie über eventuell bestehende Fristen in Kenntnis. Planen Sie mit ihm gemeinsam das weitere Vorgehen.

Fall 2: Unzufriedenheit mit dem Arbeitszeugnis

Der Fall: Sie beenden Ihr Arbeitsverhältnis und fragen Ihren Arbeitgeber nach einem Arbeitszeugnis. Dieser weigert sich, das Zeugnis auszustellen, oder stellt ein Zeugnis aus, mit dem Sie nicht zufrieden sind. Das ist zu tun: Arbeitnehmende haben bei Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse ein Recht auf den Erhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses (§ 109 Gewerbeordnung). Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dieses wohlwollend zu formulieren. Sollte er dem nicht nachkommen, suchen Sie zunächst das Gespräch mit ihm. Führt auch das zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis, machen Sie den Zeugnisanspruch zunächst schriftlich geltend. Sie können auch eine Klage erheben. Dann kann der Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden. Die Erhebung der Klage sollte allerdings so schnell wie möglich durchgesetzt werden.

Fall 3: Mobbing am Arbeitsplatz

Der Fall: Manchmal eskalieren Konflikte oder kleine Streitigkeiten am Arbeitsplatz so sehr, dass sie in Mobbing enden. Das ist z. B. der Fall, wenn Ihre Kollegen oder Vorgesetzten Sie beleidigen oder Ihnen „Streiche“ spielen. Dieses Verhalten sorgt nicht nur für ein schlechtes Betriebsklima. Es kann für betroffene Arbeitnehmende auch schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Das ist zu tun: Eine professionelle Rechtsberatung ist in Mobbing-Fällen unabdingbar. Denn nur, wer seine Rechte kennt, kann selbstsicher auftreten. Gemeinsam können Sie zunächst versuchen, mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen zu gehen. Gelingt das nicht, können Sie auch eine Klage erheben. In Deutschland gibt es übrigens kein eigenes „Mobbing-Gesetz“. Das heißt, dass Sie bei einem rechtlichen Schritt nicht gegen das Mobbing selbst, sondern gegen das rechtswidrige Gesamtverhalten über einen längeren Zeitraum vorgehen müssen. Darum ist es ratsam, die Mobbing-Vorfälle schriftlich festzuhalten. Wichtig ist, in dieser Situation zu reagieren und die Dinge nicht über sich ergehen zu lassen. Denn Mobbing kann zu schweren psychischen Krankheiten führen. Leider ist es dennoch schwierig, mit einer Schadenersatzklage wegen Mobbing Erfolg zu haben. Das Problem liegt oft in der Beweislage: Die Gerichte fordern eine ganze Reihe an Beweisen, die das Entstehen eines Schadens durch Mobbing belegen. Doch das gelingt nur in den wenigsten Fällen. Wägen Sie darum – abhängig von Ihrer Situation – gut ab, ob eine Klage sinnvoll ist. Anders sieht es bei strafbarem Verhalten, wie Urkundenfälschung, Beleidigungen oder gar sexueller Belästigung aus. In diesen Fällen ist auch eine Strafanzeige möglich. Ziehen Sie in jedem Fall einen Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht zurate und lassen Sie sich detailliert beraten. Nur so kann eine kluge Entscheidung für Ihren individuellen Fall getroffen werden.

Berufsrechtsschutz vs. Arbeitsrechtsschutz – wo liegt der Unterschied?

Die Begriffe Berufsrechtsschutz und Arbeitsrechtsschutz werden oft gleichbedeutend verwendet, aber es gibt einen wichtigen Unterschied im Umfang. Bei der Frage nach dem Unterschied Berufsrechtsschutz – Arbeitsrechtsschutz geht es um die beiden Hauptbereiche des Arbeitsrechts:

Individualarbeitsrecht (Arbeitsrecht)

Dieser Begriff bezieht sich spezifisch auf den Rechtsschutz bei Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis. Kündigung und Abmahnung Arbeitszeugnis Gehaltszahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld Arbeitszeit und Urlaubsanspruch Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Kollektivarbeitsrecht (Berufsrecht)

Dies ist eigentlich der übergeordnete Begriff. Er umfasst den Arbeitsrechtsschutz und deckt weitere Bereiche ab, die mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Dazu gehören der Sozialrechtsschutz, Steuerrechtsschutz oder Schadensersatz-Rechtsschutz. Sozialrechtsschutz: Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern (z. B. Rentenversicherung, Arbeitslosengeld) Disziplinar- und Standesrechtsschutz: relevant für bestimmte Berufsgruppen wie Beamte, Ärzte oder Anwälte Schadenersatz-Rechtsschutz im beruflichen Kontext (z. B. nach einem Arbeitsunfall) Steuerrechtsschutz vor dem Finanzgericht bezüglich beruflicher Aufwendungen

Tipps für die Wahl Ihres Arbeitsrechtsschutzes

Bei der Wahl Ihres Arbeitsrechtsschutzes sollten Sie folgende Leistungen und Bedingungen berücksichtigen, um den für Sie passenden Schutz zu finden: Deckungssumme und Geltungsbereich Die Versicherung übernimmt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dies umfasst etwa Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Der Schutz gilt in der Regel weltweit. Selbstbeteiligung (SB) Eine Selbstbeteiligung kann Ihren Beitrag reduzieren. Im Leistungsfall tragen Sie dann Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung selbst.  Zusätzliche Serviceleistungen Darunter fallen etwa eine telefonische Erstberatung durch unabhängige Rechtsanwälte. Zudem kann eine Mediation eine Option sein. Kombinationsmöglichkeiten Der Arbeitsrechtsschutz der Versicherungskammer Bayern KB lässt sich beispielsweise mit dem Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz kombinieren. Prüfen Sie, ob eine Bündelung für Sie sinnvoll ist.

Ihr Plus mit MEINRECHT

Der Rechtsservice MEINRECHT bündelt die Erfahrung von rund 100 Juristen und Juristinnen. Er prüft sofort den Versicherungsschutz, schätzt Erfolgsaussichten ein und plant die nächsten Schritte. Die telefonische Erstberatung ist ohne Selbstbeteiligung für Kunden inklusive.

Arbeitsrechtsschutzversicherung und Wartezeit

Für den Arbeitsrechtsschutz gilt eine dreimonatige Wartezeit. Das heißt, dass Ihr Versicherungsschutz erst drei Monate nach Abschluss der Versicherung besteht. Demnach können Sie Ihre Berufsrechtsschutzversicherung auch nicht rückwirkend abschließen. Erhalten Sie also eine Kündigung und möchten dagegen vorgehen, schließen aber erst nach Erhalt Ihre Versicherung ab, müssen Sie eventuelle Kosten im Falle eines Rechtsstreits selbst tragen.

Häufige Fragen und Antworten zum Arbeitsrechtsschutz

Was kostet der Arbeitsrechtsschutz?
Die konkreten Kosten eines Arbeitsrechtsschutzes hängen von Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Kombinations­rabatten (Privat-/Verkehrsrechtsschutz) und Zahlungsweise ab. Die Kosten bedingen sich durch Faktoren wie die Höhe der Selbstbeteiligung, die Berufsgruppe und den Familienstand. Außerdem können Zusatzleistungen zu höheren Prämien führen. 
Was ist der Arbeitsrechtsschutz?
Der Arbeitsrechtsschutz ist ein Baustein des Berufsrechtsschutzes, der Arbeitnehmende in allen juristischen Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber schützt. Versichert sind unter anderem die gesetzlichen Gebühren für Anwälte bzw. Anwältinnen, Klage- und Berufungsverfahren, Zeugen bzw. Zeuginnen und Gutachten. Außerdem erhalten Sie je nach Tarif eine telefonische Soforthilfe durch einen Arbeitsrechtsschutz-Anwalt bzw. -Anwältin. 
Was umfasst der Arbeitsrechtsschutz?
Die Police übernimmt bei der Versicherungskammer Bayern: Die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs bis 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer Sämtliche gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten bis zur Revision Honorare für Sachverständige, Gutachten oder Zeugen bzw. Zeuginnen Die Kosten einer Mediation, wenn sich der Konflikt außergerichtlich beilegen lässt
Ab wann greift der Arbeitsrechtsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Ein Arbeitsrechtsschutz rückwirkend abzuschließen, ist gesetzlich ausgeschlossen. Wer also erst nach Zugang einer Kündigung eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abschließt, trägt die Kosten des laufenden Verfahrens selbst.
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