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Für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren!

Bauherren-Rechtsschutz

Sofortiger Schutz ohne Wartezeit Finanzielle Sicherheit bei Baumängeln Telefonische Rechtsberatung inklusive Beraten lassen Jetzt kontaktieren

Für wen ist die Bauherren-Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Immobilienkäufer*innen und Investor*innen Sanierer*innen und Eigentümergemeinschaften Familien mit Bauvorhaben
Die Rechtsschutzversicherung unseres Partners – der ÖRAG – macht Sie bereit für den Ernstfall. Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den rechtlichen und finanziellen Risiken, die bei Bau, Kauf oder Sanierung einer Immobilie entstehen können. Mit ihr sichern Sie sich für die Durchsetzung von Ansprüchen im Kontext Ihres Vorhabens effektiv ab.
Wer baut, trägt Verantwortung – und ist schnell mit rechtlichen Fragen oder Problemen konfrontiert. Ob Streit mit dem Bauunternehmen, Ärger wegen Baumängeln oder Unsicherheiten im Vertragsdschungel: Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen starke Leistungen, die Sie während des gesamten Bauprojekts zuverlässig absichern.

Bauherren-Rechtsschutzversicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Rechtliche Absicherung bei Baumängeln

Deckt die Kosten für Anwält*innen, Gericht und Gutachtende, wenn es zu Streitigkeiten wegen mangelhafter Bauausführung kommt.

Schutz bei Vertragsstreitigkeiten

Hilft bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Bauunternehmen, Architekt*innen oder Handwerker*innen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Telefonische Rechtsberatung inklusive

Bietet schnellen juristischen Rat durch erfahrene Anwält*innen – oft schon bei einfachen Fragen oder zur Klärung erster Unsicherheiten.

Ihre Bauherren-Rechtsschutzversicherung

Hinweis: Der Abschluss ist ausschließlich in Kombination mit einer Baufinanzierung oder anderen Bauversicherungen möglich.

So einfach kommen Sie zu Ihrem Bauherren-Rechtsschutz

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Meist gestellte Fragen zum Bauherren-Rechtsschutz

Warum ist eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, weil Bauprojekte komplex und rechtlich risikobehaftet sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Umbau, eine Sanierung oder ein Neubauprojekt handelt.
Bereits kleine Fehler oder Missverständnisse können zu kostspieligen Streitigkeiten führen, etwa mit Bauunternehmen, Handwerker*innen, Architekturbüros oder Behörden. Ohne entsprechende Absicherung tragen Bauherr*innen die juristischen und finanziellen Folgen solcher Konflikte oft allein. Mit unserem Bauherren-Rechtsschutz übernehmen wir nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten und bieten schnellen Zugang zu rechtlicher Beratung. Auch Sachverständigenhonorare oder Mediationen sind gedeckt. So haben Sie Sicherheit, Planbarkeit und Ihr Budget ist geschützt. Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung stärkt Ihre Position, wenn es darauf ankommt. Sie sorgt dafür, dass aus einem Traumhaus kein Albtraum wird.

Was kostet eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung?

Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung richtet sich nach Ihrer Bau- oder Kaufsumme und ist als Einmalbeitrag ausgestaltet: Der Beitrag liegt in der Regel bei 0,15 % der Bau- oder Kaufsumme. Bei uns erhalten Sie außerdem den Sondertarif „to go“ für kleinere Bauprojekte bis 80.000 € mit einer Absicherung ab ca. 525 €. Diese Faktoren beeinflussen die Kosten der Bauherren-Rechtsschutzversicherung:
Bausumme: Die Versicherungspauschale für eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung wird meist als Prozentsatz der Bausumme berechnet. Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung führt zu einer niedrigeren Prämie, da die Versicherung im Schadensfall weniger Kosten übernehmen muss. Mediationsverfahren: Wir verzichten auf die Selbstbeteiligung bei erfolgreicher Mediation. So sparen Sie Kosten. Beispiel: Bei 400.000 € Bausumme liegt der Beitrag bei ca. 600 € einmalig für fünf Jahre.

Was ist bei der Bauherren-Rechtsschutzversicherung zu beachten?

Beim Abschluss einer Bauherren-Rechtsschutzversicherung sind einige wichtige Voraussetzungen und Bedingungen zu beachten:
1. Kombinationspflicht
Der Versicherungsschutz ist nur in Verbindung mit einer Baufinanzierung oder bestimmten Bauversicherungen möglich: etwa Bauleistungsversicherung, Feuerrohbauversicherung, Bauherren-Haftpflicht oder Rundum-Schutz für Hauseigentümer*innen.
2. Rechtzeitiger Vertragsbeginn
Der Versicherungsvertrag muss vor Beginn der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen werden. Beim Kauf eines Neubaus vom Bauträger gilt: Abschluss vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.
3. Nutzung und Objektart
Die Versicherung gilt ausschließlich für privat genutzte oder vermietete Objekte mit bis zu sechs Wohneinheiten. Diese dürfen nicht unter Denkmalschutz stehen.
4. Begrenzung der Bausumme
Die maximale Bau- oder Kaufsumme beträgt 3 Mio. €.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Bauherren-Rechtsschutzversicherung für mich relevant?

Zahlen und Fakten

Fehlleistungen müssen Bauherr*innen bei einem Hausbau im Schnitt rechnen (Stand 2019).
fanden sich auf Baustellen etwa fünfmal weniger Baumängel als heute. (Stand 2016).
dauern Rechtsstreitigkeiten wegen Baumängeln im Schnitt. Manche Verfahren ziehen sich bis zu acht Jahre.

Sie wollen mehr zum Bauherren-Rechtsschutz erfahren?

Was deckt die Bauherren-Rechtsschutzversicherung ab? Services in MEINRECHT Leistungsbeispiele für Bauherren-Rechtsschutz Häufig gestellte Fragen

Wann zahlt die Bauherren-Rechtsschutzversicherung – und wann nicht?

Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung bietet umfassenden rechtlichen Schutz für Bauherr*innen und Käufer*innen von Immobilien. Sie übernimmt die Kosten für Anwält*innen, Gerichte, Sachverständige und Zeug*innen bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, Sanierungen oder dem Erwerb von Immobilien.

Was ist versichert?

Übernahme sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten mit Architekturbüros, Bauunternehmen und Handwerksunternehmen Kosten für gerichtlich beauftragte Sachverständige und Zeug*innen Telefonische Rechtsberatung über „MEINRECHT“ – rund um die Uhr, ohne Selbstbeteiligung Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung – ebenfalls ohne Selbstbeteiligung

Was ist nicht versichert?

So umfassend der Bauherren-Rechtsschutz auch ist – es gibt bestimmte Fälle, in denen der Versicherungsschutz nicht greift. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.
Bereits begonnene Bau- oder Sanierungsmaßnahmen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung Prüfung von Verträgen Gewerblich genutzte Objekte Objekte unter Denkmalschutz Bau- oder Kaufsummen über 3 Mio. €

Wichtige Hinweise

Der Abschluss ist nur in Kombination mit einer Baufinanzierung oder bestimmten Bauversicherungen möglich. Dazu zählen Bauleistungsversicherung, Feuerrohbauversicherung, Bauherren-Haftpflichtversicherung oder Bauhelfer-Unfallversicherung. Der Versicherungsbeginn muss vor Beginn der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen bzw. vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags liegen. Das Objekt darf nicht unter Denkmalschutz stehen. Die Bau- oder Kaufsumme darf maximal 3 Mio. € betragen.

MEIN RECHT

Immer inklusive!

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.
Sie erreichen uns telefonisch oder online unter meinrecht.de.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie:
Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden. Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig die anfallenden Mehrkosten bis zu 1.000 €.

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall

Sofortige Prüfung der Kostenübernahme Einschätzung der Erfolgsaussichten durch erfahrene Expert*innen Planung des weiteren Vorgehens im konkreten Fall Zusätzlich auf meinrecht.de: Ratgeber und Mustervorlagen zu vielen rechtlichen Themen

Telefonische Rechtsberatung

Juristische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Gilt für alle rechtlichen Fragen – unabhängig davon, ob der Fall versichert ist Immer ohne Selbstbeteiligung

Kanzlei-Empfehlung

Vermittlung einer qualifizierten und unabhängigen Kanzlei in Ihrer Nähe Persönliche Unterstützung bei der Regelung Ihres Anliegens

Mediation

Zugang zu professioneller Konfliktlösung durch zertifizierte Mediator*innen Ohne Selbstbeteiligung – ideal zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren

Servicepaket

Attraktive Zusatzleistungen rund um Vorsorge, Beruf und Mobilität Inklusive RadMobilSchutz, digitale Testamentsgestaltung und mehr

Leistungs­beispiele für die Bau­herren-Rechts­schutz­versicherung

Die teure Planung

Schon vor der Finanz­ier­ung Ihres Ein­familien­hauses bei Ihrem Finanz­ier­ungs­partner be­auf­tragen Sie einen Archi­tekten mit der Plan­ung des Bau­objekts. Er über­sieht, dass der Bau­grund nicht aus­reichend trag­fähig ist.
Als Ihr Haus fertig­gestellt ist, können Sie es nicht be­ziehen, da es wegen der Boden­be­schaffen­heit umfang­reiche Mängel auf­weist. Der Schaden be­trägt 250.000 €. Diesen möchten Sie von Ihrem Archi­tekten, der auch mit der Be­auf­sichti­gung der Bau­arbeiten beauf­tragt war, er­setzen lassen. Streitwert: 250.000 €
Kostenrisiko: 23.700 €

Bauverzug

Die Baufirma informiert Sie, dass sich die Abnahme Ihres Neubaus um drei Monate verzögern wird. Trotzdem wird die Bezugsfertigkeitsrate gefordert. Sie möchten die Baufirma per einstweiliger Verfügung auf die Übergabe verklagen.
Die Baufirma verweist auf Baumängel, welche die Fertigstellung verzögern. Streitwert: 410.000 €
Kostenrisiko: 31.000 €

Der verschimmelte Dachstuhl

Sie erben ein sanierungsbedürftiges Haus. Der Dachstuhl ist so marode, dass er abgerissen und neu errichtet werden muss. Nach zwei Jahren stellen Sie Schimmelpilz am Holzgebälk des neuen Dachstuhls fest.
Nähere Untersuchungen ergeben, dass das Gebälk schon beim Einbau pilzbelastet war. Nachdem Sie dem Bauunternehmen mehrfach erfolglos Fristen gesetzt haben, beauftragen Sie eine andere Firma mit der Instandsetzung. Mit einer Klage verlangen Sie vom Architekturbüro und der Baufirma für diese Arbeiten eine Erstattung der Kosten in Höhe von 80.000 €. Streitwert: 80.000 €
Kostenrisiko: 12.500 €

Häufig gestellte Fragen zur Bauherren-Rechtsschutzversicherung

Was ist eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung?
Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung ist eine spezielle Form der Rechtsschutzversicherung. Sie schützt Sie als Bauherr*in vor den finanziellen Folgen rechtlicher Auseinandersetzungen, die im Zuge Ihres Bauvorhabens entstehen können. Sie übernimmt in der Regel Kosten für Anwält*innen, Gerichte, Sachverständige bei Gericht und gegebenenfalls auch Mediationsverfahren.
Welche Arten von Rechtsstreitigkeiten sind durch die Bauherren-Rechtsschutzversicherung abgedeckt?
Die Deckung kann je nach Tarif variieren, umfasst aber typischerweise Streitigkeiten mit Handwerker*innen, etwa bei Mängeln an Bauleistungen, Zahlungsverzug oder Streitigkeiten über Werkverträge.  
Gibt es Wartezeiten, bevor der Versicherungsschutz greift?
Nein, die Bauherren-Rechtsschutzversicherung greift sofort. Allerdings besteht kein Versicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Abschluss der Police begonnen haben.
Worin unterscheidet sich die Bauherren-Rechtsschutzversicherung von anderen Rechtsschutzversicherungen?
Der Hauptunterschied liegt im Geltungsbereich. Eine allgemeine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung deckt Risiken im Alltag ab. Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung ist auf die rechtlichen Risiken zugeschnitten, die während eines Bauvorhabens entstehen können. Sie deckt also Streitigkeiten ab, die direkt mit der Planung und Durchführung Ihres Baus zusammenhängen.

Unser Rechts­schutz­versicherer ist die ÖRAG Rechts­schutz­versicherungs-AG

ÖRAG Rechts­schutz­versicherungs-AG
Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
www.oerag.deinfo@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073

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