Ob Sie als Rentner Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, ob Ihre Gesamteinkünfte eines Kalenderjahres über dem Grundfreibetrag liegen. Eine Steuererklärung muss erst dann abgegeben werden, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Das steuerpflichtige Renteneinkommen kann zum Beispiel durch Rentenerhöhungen steigen. Demnach kann es passieren, dass Sie in Folge einer Rentenerhöhung steuerpflichtig werden – ohne, dass Sie es sofort bemerken. Andere Einnahmen wie Mieteinnahmen, Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen oder weitere Renten erhöhen Ihr persönliches Einkommen. Auch diese Einnahmen müssen bei den Gesamteinkünften berechnet werden.Zudem spielen die Einkünfte des Partners eine Rolle. Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Grundfreibetrag. Erzielt ein Partner beispielsweise eine sehr hohe Rente, der andere aber eine so geringe, dass das gemeinschaftliche Einkommen unter dem Freibetrag liegt, muss man keine Steuererklärung abgeben. Doch selbst wenn Sie über dem Grundfreibetrag liegen, müssen Sie nicht zwangsläufig auch Steuern zahlen.Genau wie im Berufsleben kann man auch im Rentenalter gewisse Ausgaben steuerlich geltend machen und auf diese Weise die Steuerlast senken. Möglicherweise steht Ihnen auch der Altersentlastungsbetrag zu, beispielsweise wenn Sie einer Nebentätigkeit nachgehen.