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Beitragsrückerstattung bei der Krankenkasse

Die Beitragsrückerstattung (BRE) ist eine freiwillige Leistung der Versicherungskammer Bayern, bei der Sie einen Teil Ihrer Beiträge zurückerhalten – vorausgesetzt, Sie haben im betreffenden Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen. Voraussetzungen: Sie sind in einem BRE-berechtigten Tarif versichert, haben keine Leistungen beansprucht und Ihr Tarif bestand das ganze Jahr über mit voller Beitragspflicht. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach Ihrem Tarif, der Anzahl der leistungsfreien Jahre und Ihrem durchschnittlichen Monatsbeitrag.
Mehr Informationen zur Beitragsrückerstattung

Was ist eine Beitragsrückerstattung bei der Krankenkasse?

Die Beitragsrückerstattung ist eine freiwillige Leistung von privaten Krankenversicherungen wie der Versicherungskammer Bayern. Sie erhalten einen Teil der Beiträge zurück, wenn Sie in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Voraussetzung für eine solche Rückzahlung ist, dass Sie in einem berechtigten Tarif versichert sind und das ganze Jahr über keine Leistungen beansprucht haben, mit Ausnahme bestimmter Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Sie interessieren sich für eine private Krankenversicherung? Erfahren Sie mehr zur Privaten Krankenversicherung der Versicherungskammer Bayern. 

Wann erhalte ich bei der Krankenkasse eine Beitragsrückerstattung?

Die Rückerstattung erfolgt in der Regel einmal jährlich. Sie erhalten eine Rückzahlung, wenn Sie in einem Tarif versichert sind, der eine Beitragsrückerstattung vorsieht und Sie im betreffenden Jahr keine Leistungen genutzt haben. Wenn Sie keine Rückerstattung erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre*n Berater*in, um Ihre Berechtigung zu klären.

Voraussetzungen für eine Beitragsrückerstattung

Um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: BRE-berechtigter Tarif: Sie sind in einem Tarif versichert, der zur Beitragsrückerstattung berechtigt ist. Leistungsfreiheit: Im betreffenden Jahr wurden keine Leistungen ausbezahlt, mit Ausnahme bestimmter Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Vollständige Beitragspflicht: Ihr Tarif bestand das ganze Jahr über mit voller Beitragspflicht und besteht noch am 30. Juni des Folgejahres. 

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Beitragshöhe  Einkommensabhängig Beitragsrückerstattung In der Regel nicht vorgesehen Leistungsumfang Einheitlich Beitragsentwicklung Gesetzlich geregelt  

Private Krankenversicherung (PKV)

Beitragshöhe  Individuell, je nach Tarif Beitragsrückerstattung Möglich, je nach Tarif Leistungsumfang Tarifabhängig Beitragsentwicklung Vom Versicherer bestimmt  
In der PKV können Sie durch Beitragsrückerstattungen profitieren, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. 

Höhe und Berechnung der Rückerstattung

Die Höhe der Beitragsrückerstattung richtet sich nach Ihrem Tarif und der Anzahl der leistungsfreien Jahre. Grundlage für die Berechnung ist der durchschnittliche Monatsbeitrag (MB) , inklusive eventuell vereinbarter Risikozuschläge.  Beispiele für den Tarif BeihilfeCOMFORT: Ein bis zwei leistungsfreie Jahre: 2,0 MB Rückerstattung Drei leistungsfreie Jahre: 2,5 MB Rückerstattung Vier leistungsfreie Jahre: 3,0 MB Rückerstattung Ab fünf leistungsfreien Jahren: 3,5 MB Rückerstattung Für den Tarif GesundheitVARIO gelten ab 2025  folgende Sätze: 400 Tarif: 1.100 € Rückerstattung für Erwachsene, 425 € für Personen in Ausbildung, 350 € für Kinder/Jugendliche 800 Tarif: 850 € Rückerstattung für Erwachsene, 325 € für Personen in Ausbildung, 300 € für Kinder/Jugendliche 1.600 Tarif: 700 € Rückerstattung für Erwachsene, 275 € für Personen in Ausbildung, 200 € für Kinder/Jugendliche Bei unterjährigem Versicherungsbeginn ab 2020 wird die Rückerstattung anteilig berechnet.

Auswirkungen der Beitragsrückerstattung auf den Versicherungsschutz

Wird die Beitragsrückerstattung in Anspruch genommen, hat das keinerlei negative Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsschutz: Auch bei einer Rückerstattung bleibt der volle Leistungsumfang Ihres Vertrags unverändert bestehen.

Tipps zur Beantragung und Fristen

Beantragung: In der Regel erfolgt die Beitragsrückerstattung automatisch. Sollten Sie keine Rückerstattung erhalten haben, können Sie sich an Ihre*n Ansprechpartner*in wenden. Fristen: Die Beitragsrückerstattung wird jährlich geprüft. Es gibt keine festen Fristen für die Beantragung, Sie sollten Ihre Unterlagen aber zeitnah einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Beantragung erfolgt in den meisten Fällen durch die Versicherungskammer Bayern ohne Ihr Zutun. Falls eine manuelle Beantragung erforderlich ist, stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen rechtzeitig einreichen. Verzögerungen lassen sich vermeiden, wenn Sie sich frühzeitig um die Prüfung Ihrer Ansprüche kümmern.

Ist es sinnvoll, Arztkosten aus eigener Tasche zu zahlen?

In vielen Fällen lohnt es sich nicht, medizinische Rechnungen selbst zu zahlen, nur um eine Beitragsrückerstattung von der privaten Krankenversicherung zu erhalten. Zwar belohnen viele Versicherer Leistungsfreiheit mit einer Rückzahlung – doch ob sich das finanziell rechnet, hängt auch von der steuerlichen Wirkung ab: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Eine erhaltene Rückerstattung muss im Jahr der Auszahlung mit diesen Beiträgen verrechnet werden. Dadurch sinkt der absetzbare Betrag – und unter Umständen steigt die Steuerlast. Ob es deshalb sinnvoll ist, kleinere Arztrechnungen selbst zu zahlen, hängt vom Einzelfall ab. Aus Sicht der Versicherung kann es lohnend sein, auf eine Erstattung zu verzichten, um die volle Beitragsrückerstattung zu erhalten. Aus steuerlicher Sicht hingegen kann sich dieses Vorgehen nachteilig auswirken – insbesondere bei höheren Einkommen. Es empfiehlt sich also, beide Aspekte gegeneinander abzuwägen oder im Zweifel steuerlichen Rat einzuholen.

Fazit

Die Beitragsrückerstattung ist ein attraktiver Vorteil der privaten Krankenversicherung: Wer ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerhalten. Damit das funktioniert, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Tarif eine BRE vorsieht und alle Voraussetzungen erfüllt sind. So profitieren Sie finanziell – ganz ohne Einschränkungen beim Versicherungsschutz.

Häufig gestellte Fragen zur Beitragsrückerstattung bei der Krankenkasse

Was verbirgt sich hinter dem Kürzel BRE?
BRE steht für Beitragsrückerstattung. Dahinter steckt eine großartige Sache: Einige unserer krankenvollversicherten Kund*innen bekommen nämlich Geld zurück. Das geht, weil wir als Unternehmen Überschüsse erwirtschaften – etwa aus dem Versicherungsgeschäft und unseren Kapitalanlagen. Damit sind wir schon bei der nächsten Abkürzung: Diese Rücklagen fließen zu etwa 90 % in die RfB, die Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Dieses Geld verwenden wir, um Beitragsanpassungen moderat zu halten oder eben einen Teil der Beiträge zurückzuerstatten.
Welche Kund*innen bekommen Geld zurück?
Im Wesentlichen Krankenvollversicherte, die ihre Beiträge bezahlt und keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Der genaue Betrag richtet sich nach dem Tarif und der Dauer der Leistungsfreiheit der/s Versicherten. Jemand, der durch höhere Beiträge oder durch eine längere Zeit, in der er keine Leistungen in Anspruch genommen hat, stärker zum Gewinn beiträgt, bekommt fairerweise auch mehr zurück. 
Keine Leistungen? Darf man also nicht zum Arzt gehen?
Natürlich kann man zum Arzt gehen. Die meisten Vorsorgeuntersuchungen berühren den Anspruch auf BRE nicht. Außerdem enthalten fast alle Tarife einen gewissen Selbstbehalt, der einige Arztbesuche deckt. Leider haben manche Kund*innen ihre BRE nicht im Blick. Ein Beispiel: Wer tariflich 300 € Selbstbehalt, aber am Ende des Jahres Kosten in Höhe von 350 € sollte schlau sein. Reichen Sie die 50-Euro-Rechnung ein, bekommen Sie diesen Betrag von uns zurück. Ihr Anspruch auf die BRE verfällt jedoch, weil Sie Leistungen geltend machen. Zahlen Sie die Rechnung hingegen selbst, bekommen Sie durch die BRE deutlich mehr als 50 € ausbezahlt. Bei kleineren Rechnungen sollte man also abwägen, ob man diese einreicht.
Was kann man als Kund*in noch tun, um die Beiträge niedrig zu halten und Geld zurückzubekommen?
Letztlich geht es um gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten. Wer einen Schnupfen mit Hausmitteln, Generika und Hilfsmitteln unserer Kooperationspartner behandelt und kleine Rechnungen selbst begleicht, trägt viel dazu bei.
Woher weiß ich, ob ich eine BRE bekomme?
Wir schreiben im Februar alle vollversicherten Kund*innen an, die Geld zurückbekommen können. Der Betrag wird dann im August überwiesen.
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