Was verbirgt sich hinter dem Kürzel BRE?
BRE steht für Beitragsrückerstattung. Dahinter steckt eine großartige Sache: Einige unserer krankenvollversicherten Kund*innen bekommen nämlich Geld zurück. Das geht, weil wir als Unternehmen Überschüsse erwirtschaften – etwa aus dem Versicherungsgeschäft und unseren Kapitalanlagen. Damit sind wir schon bei der nächsten Abkürzung: Diese Rücklagen fließen zu etwa 90 % in die RfB, die Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Dieses Geld verwenden wir, um Beitragsanpassungen moderat zu halten oder eben einen Teil der Beiträge zurückzuerstatten.
Welche Kund*innen bekommen Geld zurück?
Im Wesentlichen Krankenvollversicherte, die ihre Beiträge bezahlt und keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Der genaue Betrag richtet sich nach dem Tarif und der Dauer der Leistungsfreiheit der/s Versicherten. Jemand, der durch höhere Beiträge oder durch eine längere Zeit, in der er keine Leistungen in Anspruch genommen hat, stärker zum Gewinn beiträgt, bekommt fairerweise auch mehr zurück.
Keine Leistungen? Darf man also nicht zum Arzt gehen?
Natürlich kann man zum Arzt gehen. Die meisten Vorsorgeuntersuchungen berühren den Anspruch auf BRE nicht. Außerdem enthalten fast alle Tarife einen gewissen Selbstbehalt, der einige Arztbesuche deckt. Leider haben manche Kund*innen ihre BRE nicht im Blick. Ein Beispiel: Wer tariflich 300 € Selbstbehalt, aber am Ende des Jahres Kosten in Höhe von 350 € sollte schlau sein. Reichen Sie die 50-Euro-Rechnung ein, bekommen Sie diesen Betrag von uns zurück. Ihr Anspruch auf die BRE verfällt jedoch, weil Sie Leistungen geltend machen. Zahlen Sie die Rechnung hingegen selbst, bekommen Sie durch die BRE deutlich mehr als 50 € ausbezahlt. Bei kleineren Rechnungen sollte man also abwägen, ob man diese einreicht.
Was kann man als Kund*in noch tun, um die Beiträge niedrig zu halten und Geld zurückzubekommen?
Letztlich geht es um gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten. Wer einen Schnupfen mit Hausmitteln, Generika und Hilfsmitteln unserer Kooperationspartner behandelt und kleine Rechnungen selbst begleicht, trägt viel dazu bei.
Woher weiß ich, ob ich eine BRE bekomme?
Wir schreiben im Februar alle vollversicherten Kund*innen an, die Geld zurückbekommen können. Der Betrag wird dann im August überwiesen.