Wann muss ich zum Amtsarzt?
Wer im Öffentlichen Dienst arbeiten möchte, muss in der Regel eine Einstellungsuntersuchung beim Gesundheitsamt, genauer gesagt beim Amtsarzt vornehmen lassen. Für die Verbeamtung ist die amtsärztliche Untersuchung in jedem Fall Pflicht. Das amtsärztliche Gesundheitszeugnis muss schon für die Verbeamtung auf Widerruf beziehungsweise Verbeamtung auf Probe vorliegen.
Mit dieser Untersuchung vergewissern sich die Arbeitgeber – im Öffentlichen Dienst also die Dienstherren – dass Sie als Anwärter für die von Ihnen angestrebte Tätigkeit auch gesundheitlich geeignet sind. „Geeignet“ bedeutet: Sie sind dauerhaft und ohne Einschränkung gesundheitlich in der Lage, Ihre übertragene Aufgabe zu erfüllen.
Viele Anwärter fürchten die amtsärztliche Untersuchung – oft ohne Grund: Die Untersuchung dient schließlich nur der Vergewisserung, dass Sie dienstfähig sind. Damit Sie entspannt in die Untersuchung gehen können, zeigen wir Ihnen, was bei der Gesundheitsprüfung untersucht wird und welche Fragen Sie beantworten müssen.