Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Eine Anwartschaftsversicherung sichert den aktuellen Gesundheitszustand für einen späteren Eintritt in die private Krankenversicherung (PKV).
In bestimmten Lebensphasen – etwa beim Wechsel in ein Beamtenverhältnis oder eine andere beihilfeberechtigte Tätigkeit – wird häufig eine private Krankenversicherung erforderlich. Der Versicherungsbeitrag hängt dabei unter anderem vom Gesundheitszustand ab, der im Rahmen einer Gesundheitsprüfung festgestellt wird.
Mit einer Anwartschaft kann dieser Gesundheitszustand zu einem früheren Zeitpunkt „eingefroren“ werden. Spätere Erkrankungen oder gesundheitliche Veränderungen wirken sich dadurch nicht mehr auf die Aufnahme oder die Beitragshöhe aus.
Die Anwartschaft verursacht nur geringe monatliche Kosten und dient dazu, den späteren Zugang zur PKV zu sichern und planbarer zu machen.
Wann endet die Versicherung für die Anwartschaft BeihilfeOption?
Die Versicherung im Tarif BeihilfeOption endet in folgenden Fällen:
Mit der Wahrnehmenung des Optionsrechts
Sobald Sie Ihr Optionsrecht nutzen – also etwa verbeamtet werden und in die beihilfekonforme private Krankenversicherung wechseln – endet die Anwartschaft automatisch. Die Versicherung wird dann in einen passenden Beamten-Tarif der privaten Krankenversicherung umgewandelt, wenn Sie uns innerhalb von 6 Monaten das Entstehen des Beihilfeanspruchs mitteilen.
Bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit
Sollte sich Ihre berufliche Laufbahn ändern, entfällt die Grundlage für die Anwartschaft. Das kann etwa durch den Abbruch der Ausbildung zur Beamt*in oder durch den Wechsel in eine andere berufliche Richtung ohne Beihilfeanspruch sein. In diesem Fall endet der Tarif BeihilfeOPTION, wenn Sie uns den Wegfall der Versicherungsfähigkeit innerhalb von 6 Monaten anzeigen.
Wann muss die Umstellung in die behilfekonformen Tarife beantragt werden?
Der Abschluss der Zieltarife muss spätestens sechs Monate nach Entstehen der Beihilfeberechtigung beantragt werden.
Muss ich der Versicherung melden, wenn ich nach Abschluss der Anwartschaft krank werde oder einen Unfall habe?
Nein. Nach Abschluss der Anwartschaft müssen neu auftretende Erkrankungen oder Unfallfolgen grundsätzlich nicht gemeldet werden.
Mit der Anwartschaft wird der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses für die spätere Umstellung in die private Krankenversicherung festgehalten. Gesundheitliche Veränderungen, die danach eintreten, haben in der Regel keinen Einfluss auf die spätere Aufnahme.
Verbessert sich hingegen ein bereits bei Abschluss der Anwartschaft bestehender Gesundheitszustand bis zur Umstellung in die private Krankenversicherung, kann dies bei der späteren Antragstellung berücksichtigt werden. Dadurch können sich gesundheitliche Veränderungen nach Abschluss der Anwartschaft nur positiv, nicht jedoch nachteilig auswirken.
Was passiert, wenn ich doch keine private Krankenversicherung will oder brauche?
Die Anwartschaft sichert Ihnen die Möglichkeit, später in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung entsteht dadurch jedoch nicht.
Ändern sich Ihre Pläne oder benötigen Sie die Anwartschaft später nicht, kann der Vertrag beendet werden. Alternativ kann die Anwartschaft ungenutzt bleiben. Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, richtet sich nach den jeweiligen Tarif- und Vertragsbedingungen.
Was passiert, wenn ich das Studium abbreche oder nicht verbeamtet werde?
Ändern sich Ihre beruflichen Pläne, hat dies nicht automatisch Auswirkungen auf Ihre Anwartschaft.
Ob beispielsweise ein Wechsel in ein Angestelltenverhältnis erfolgt, eine Verbeamtung ausbleibt oder ein anderer beruflicher Weg eingeschlagen wird, hängt die weitere Nutzung der Anwartschaft von den individuellen Umständen und den geltenden Tarifbedingungen ab.
In vielen Fällen bestehen Möglichkeiten, den bestehenden Versicherungsschutz oder die gesicherten Konditionen auch bei veränderten beruflichen Rahmenbedingungen zu erhalten. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten.
Gibt es eine erneute Gesundheitsprüfung?
Nein. Die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife und in die private Pflegepflichtversicherung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung.
Was ist, wenn ich schon eine Vorerkrankung habe? Kann ich die Anwartschaft trotzdem abschließen?
Auch mit einer Vorerkrankung kann der Abschluss einer Anwartschaft grundsätzlich möglich sein. Ob und zu welchen Bedingungen eine Anwartschaft abgeschlossen werden kann, hängt von der Art und dem Verlauf der jeweiligen Erkrankung sowie den Angaben im Antrag ab.
Die individuellen Gesundheitsangaben werden im Rahmen der Antragsprüfung bewertet. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob und zu welchen Konditionen eine Anwartschaft angeboten werden kann.
Eine Vorerkrankung bedeutet daher nicht automatisch, dass der Abschluss einer Anwartschaft ausgeschlossen ist.
Ist für die Anwartschaft ein Arztbesuch notwendig?
Nein. Für den Abschluss einer Anwartschaft ist in der Regel keine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Im Antrag werden Gesundheitsfragen gestellt, die im Rahmen einer Selbstauskunft beantwortet werden. Anhand dieser Angaben wird geprüft, ob und zu welchen Bedingungen eine Anwartschaft abgeschlossen werden kann.
Gibt es bei der Umstellung Wartezeiten?
Für die beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung gelten keine Wartezeiten. Die Wartezeiten der Pflegepflichtversicherung bleiben unberührt (§ 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegepflichtversicherung).
Welche Regelungen gelten für die private Pflegeversicherung?
Für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge besteht eine Pflicht zur Absicherung in der privaten Pflegeversicherung: Das gilt etwa Polizei-Anwärter*innen, Soldat*innen auf Zeit, Berufssoldat*innen oder Feuerwehrleute. Ab Beginn des Dienstverhältnisses ist daher eine private Pflegepflichtversicherung nach Tarif PVB notwendig.
Was passiert, wenn ich nach Abschluss der Anwartschaft einen Unfall habe oder erkranke?
Wurde die Anwartschaft bereits vor einem Unfall oder vor dem Auftreten einer Erkrankung abgeschlossen, werden diese gesundheitlichen Veränderungen bei der späteren Umstellung in die private Krankenversicherung grundsätzlich nicht erneut berücksichtigt. Maßgeblich ist der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft.
Ohne Anwartschaft müssen bestehende Erkrankungen oder Unfallfolgen bei der Beantragung einer privaten Krankenversicherung angegeben werden. Diese können sich auf die Beurteilung des Gesundheitszustands und gegebenenfalls auf die Versicherbarkeit oder die Beitragshöhe auswirken.
Deshalb kann es sinnvoll sein, die Anwartschaft frühzeitig abzuschließen. So wird der aktuelle Gesundheitszustand für den späteren Wechsel in die private Krankenversicherung gesichert.
Bitte beachten Sie: Die Anwartschaft wirkt sich ausschließlich auf die private Krankenversicherung aus. Für die Gesundheitsprüfung im Rahmen einer Verbeamtung gelten gesonderte Regelungen. Die Anwartschaft ersetzt keine amtsärztliche Untersuchung.
Was passiert, wenn ich als Heilfürsorgeberechtige*r aus dem öffentlichen Dienst ausscheide und in der GKV pflichtversichert werde?
In diesem Fall endet die Versicherungsfähigkeit im Tarif BeihilfeOption.
Sie können in einen Zusatzversicherungstarif zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wechseln. Dafür ist eine erneute Risikoprüfung erforderlich. So können Sie auch ohne Beihilfe weiterhin privat vorsorgen und Ihren Gesundheitsschutz ergänzen.