Ob ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung möglich ist, hängt vom individuellen Bruttolohn des Arbeitnehmers bzw. Versicherten ab. Wer als Angestellter einen Bruttoarbeitslohn von 73.800 Euro im Jahr bzw. 6.150 Euro pro Monat unterschreitet, muss sich gesetzlich versichern lassen. Hierbei handelt es sich um die Versicherungspflichtgrenze (Stand: 2025). Nur wer mehr verdient oder aus einem bestimmten Grund nicht pflichtversichert ist, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Gut zu wissen: Während Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld berücksichtigt werden, zählen Sonderzahlungen wie Prämien oder Ausschüttungen aus Gewinnen nicht in die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro bei.Mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Gehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im darauffolgenden Jahr muss die Grenze erneut überschritten werden. Der Gesetzgeber hebt die Versicherungspflichtgrenze zum Jahreswechsel häufig an.Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist mit Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten verbunden. Grundsätzlich erfolgt der Wechsel zum Ende eines Versicherungsjahres. Arbeitnehmer sind für die fristgerechte Kündigung bei der gesetzlichen Krankenkasse selbst verantwortlich, indem sie die Mitgliedschaft schriftlich beenden. Wichtig: Wechselwillige sollten sich zunächst für eine private Krankenversicherung entscheiden und die Bedingungen für die Aufnahme klären, bevor sie ihr bestehendes Versicherungsverhältnis auflösen.