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Todesfall: Was Angehörige jetzt wissen müssen

Nach einem Todesfall sind viele Dinge gleich zu erledigen. Mit einer Checkliste übersehen Sie nichts Wichtiges. Banken und Versicherungen müssen informiert werden, Verträge sollten geprüft werden. Für Konten ist oft ein Erbschein nötig. Der Nachlass ist zu regeln, denken Sie aber auch an sich selbst und Ihre Trauer. 
Zur Sterbegeldversicherung

Todesfall-Checkliste

Was ist sofort zu tun?

In den ersten Tagen nach einem Todesfall müssen Sie wichtige Entscheidungen treffen und Formalitäten erledigen. Eine Todesfall-Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren: Ärztin oder Arzt benachrichtigen: Bei einem häuslichen Todesfall muss eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Bestattungsunternehmen beauftragen: Es kümmert sich etwa um den Transport des bzw. der Verstorbenen und hilft bei der Auswahl des Sarges oder der Planung der Beerdigung. Das Unternehmen übernimmt auf Wunsch auch erste Behördengänge. Sterbeurkunde beantragen: Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt ausgestellt – dazu werden der Totenschein und Ausweisdokumente benötigt. Testament und Verfügungen suchen: Wichtige Dokumente wie das Testament, eine Bestattungsverfügung oder ein Organspendeausweis sollten schnell geprüft werden. Versicherungen informieren: Alle relevanten Versicherungen sollten zeitnah – möglichst innerhalb weniger Tage – über den Todesfall benachrichtigt werden.

Was tun bei einem Todesfall?

Die nächsten Schritte im Überblick

Einfühlungsvermögen und klare Organisation helfen jetzt weiter: Wen muss ich nach dem Tod informieren?
Formalitäten: Arbeitgeber, Rentenkasse, Banken, Versicherungen, ggf. Sozialamt oder Pflegeeinrichtungen.
Was muss man nach dem Todesfall erledigen?
Neben der Organisation der Beerdigung: Konten und Verträge prüfen, Erbschein beantragen, Versicherungen kündigen oder Ansprüche geltend machen.
Was sagt man, wenn jemand gestorben ist?
„Mein herzliches Beileid“ oder „Ich wünsche Ihnen viel Kraft in dieser schweren Zeit“ sind angemessene, mitfühlende Worte.

Wann benötige ich einen Erbschein?

Daueraufträge und Einzugsermächtigungen laufen nach dem Tod weiter. Ohne Kontovollmacht können Sie Zahlungen nicht stoppen oder Geld vom Konto abheben. Mit einer Vollmacht dürfen Sie etwa Daueraufträge beenden oder die Bestattungskosten begleichen. Es ist ideal, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine solche Vollmacht erstellt hat. Wenn Sie keine Kontovollmacht haben und nicht allein erben, brauchen Sie einen Erbschein. Diesen beantragen Sie beim Nachlassgericht. Im Erbschein stehen alle Erb*innen und Informationen, etwa zu einer Testamentsvollstreckung. Ohne Erbschein wird es für eine Erbengemeinschaft oft kompliziert. Denn theoretisch müssten alle Miterb*innen jede Überweisung gemeinsam unterschreiben. Wichtig: Das Nachlassgericht stellt den Erbschein frühestens sechs Wochen nach dem Sterbefall aus.

Um was muss ich mich sonst noch kümmern?

Sind die wichtigsten Aufgaben erledigt, müssen Sie noch viele weitere Dinge erledigen. Hier ein Überblick:
Prüfen Sie den Immobilienbesitz der bzw. des Verstorbenen. Klären Sie, wer die Immobilie erbt. Entscheiden Sie, ob Sie das Haus behalten, vermieten oder verkaufen möchten. Klären Sie die Mietverhältnisse. Prinzipiell gilt: Alle Personen, mit denen der bzw. die Verstorbene einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, übernehmen automatisch den Mietvertrag. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Falls der Haushalt nicht weitergeführt wird, gilt:
  • Eine Kündigung der Mietwohnung des bzw. der Verstorbenen ist erforderlich. Gemäß § 580 BGB gilt: „Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.“ Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten bleibt davon jedoch unberührt.
  • Eine Wohnungsauflösung muss organisiert werden.
Melden Sie Auto, Telefon, Zeitungsabonnements, Internet etc. ab. Mittlerweile muss auch der digitale Nachlass geregelt werden.

Unterstützung bei Trauer und Organisation

Trauerbewältigung ist ein individueller Prozess. Holen Sie sich Unterstützung durch professionelle Trauerbegleitende, Seelsorgende oder Selbsthilfegruppen. Viele Städte bieten psychosoziale Beratung, auch kostenlos. Auch Arbeitgeber bieten Angehörigen über den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin oder HR Unterstützung an.

Nachlass regeln

Was passiert mit Geld auf dem Konto bei einem Todesfall?

Banken sperren in der Regel die Konten bis zur Vorlage eines Erbscheins. Daueraufträge und Abbuchungen sollten geprüft und ggf. gestoppt werden. Beantragen Sie beim Nachlassgericht den Erbschein, um Zugriff auf Konten und Verträge zu erhalten. Kündigen oder übertragen Sie Verträge (z. B. Strom, Telefon, Abos).

Was bezahlt die Krankenkasse bei einem Todesfall?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt kein Sterbegeld mehr. Private Zusatzversicherungen oder eine Sterbegeldversicherung können Bestattungskosten ganz oder teilweise übernehmen. Reichen Sie Rechnungen zeitnah ein, um Leistungen zu prüfen.

Wie wird der „digitale Nachlass“ geregelt?

Der „digitale Nachlass“ setzt sich aus einer Vielzahl von Hinterlassenschaften zusammen. Viele wichtige Daten und Informationen finden sich heute nicht mehr in Aktenordnern, sondern bei Cloud-Services und in sozialen Netzwerken. Erb*innen haben dabei ein berechtigtes Interesse daran, Zugang zu den Daten des bzw. der Verstorbenen zu erhalten, denn sie müssen den digitalen Nachlass verwalten. Nutzerkonten bei sozialen Netzwerken und Online-Versandhändlern enden nicht automatisch mit dem Tod, sondern die Hinterbliebenen müssen diese kündigen. Als Erb*in müssen Sie sich beim Anbieter ausweisen, um Zugang zu den Konten des Verstorbenen zu bekommen. Dafür brauchen Sie meist die Sterbeurkunde, den Erbschein und einen Identitätsnachweis. Es gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.

Todesfall: Versicherungen informieren

Lebensversicherung: Todesfall melden

Die Lebensversicherung sollte möglichst bald informiert werden. Die Frist variiert je nach Vertrag, liegt aber meist bei wenigen Tagen. Beachten Sie: Melden Sie den Todesfall schriftlich. Reichen Sie Sterbeurkunde und ggf. den Versicherungsschein ein. Wer bekommt das Geld im Todesfall? Berechtigt zum Empfang der Todesfallleistung sind die in den Versicherungsunterlagen benannten Bezugsberechtigten. Sollten keine Bezugsberechtigten benannt worden sein, steht die Leistung den Erb*innen des oder der Verstorbenen zu. Wichtig: Wer einer Lebensversicherung den Todesfall zu spät meldet, riskiert Leistungskürzungen oder Ablehnung. Informieren Sie sich über die genauen Fristen in den Versicherungsbedingungen.

Unfallversicherung: Todesfall richtig melden

War der Tod die Folge eines Unfalls, gelten besondere Regeln:
Tarifabhängig muss der Todesfall der Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden bzw. nach vier Wochen oder acht Wochen Für die Auszahlung ist ein Unfallnachweis erforderlich. Ebenso müssen alle ärztlichen Unterlagen und Berichte nach dem Unfall vorgelegt werden. Die Versicherung kann außerdem bei der Bearbeitung noch weitere Unterlagen anfordern. Bei Fristüberschreitung kann der Anspruch ganz oder teilweise entfallen. Erben können Ansprüche geltend machen, sofern sie im Vertrag berücksichtigt sind.

Weitere Versicherungen im Todesfall informieren

Kfz-Versicherung bei Todesfall des bzw. der Ehepartner*in
Wenn der bzw. die Verstorbene Versicherungsnehmer eines Fahrzeugs war, muss die Kfz-Versicherung informiert werden. Der Vertrag kann von der Ehepartnerin oder dem Ehepartner übernommen werden. Alternativ kann er auf eine*n Erb*in übergehen oder gekündigt werden.
Privat-Haftpflichtversicherung bei Todesfall
Die Haftpflichtversicherung endet in der Regel mit dem Tod der versicherungsnehmenden Person. Falls eine Familienhaftpflicht besteht, kann der Vertrag unter Umständen vom Ehe-/Lebenspartner übernommen werden.

Todesfall Versicherungen: Alles auf einen Blick

Checkliste für Todesfall: Versicherungen richtig melden

Lebensversicherung

Wann informieren? sofort, spätestens innerhalb von 7 Tagen Benötigte Unterlagen Sterbeurkunde, Versicherungsschein

Unfallversicherung

Wann informieren? Tarifabhängig innerhalb von 48 Stunden bzw. 4 bis 8 Wochen Benötigte Unterlagen Unfallbericht, Sterbeurkunde, alle ärztlichen Unterlagen und Berichte nach dem Unfall

Krankenversicherung

Wann informieren? möglichst zeitnah Benötigte Unterlagen Sterbeurkunde

Kfz-Versicherung

Wann informieren? möglichst zeitnah Benötigte Unterlagen Sterbeurkunde

Privat-Haftpflichtversicherung

Wann informieren? möglichst zeitnah Benötigte Unterlagen Vertragsdaten, Sterbeurkunde
Melden Sie den Sterbefall unverzüglich dem Versicherungsunternehmen. Der Versicherer eine Sterbeurkunde. Üblicherweise wird auch eine Bescheinigung über die Todesursache abgewartet. Bei Tod durch einen Unfall wird eine kurze Schilderung des Unfallhergangs verlangt. Am besten prüfen Sie frühzeitig, bei welchen Versicherungen Sie einen Todesfall melden müssen. Achten Sie dabei auch auf mögliche Fristen, die Sie einhalten müssen. Bei einer Unfallversicherung müssen Sie den Todesfall je nach Tarif innerhalb von 48 Stunden, nach vier oder innerhalb von acht Wochen nach dem Tod bei der Versicherung melden.

Was passiert mit Versicherungen im Todesfall?

Personenversicherungen wie Lebens-, Unfall- und Krankenversicherung enden mit dem Tod des Versicherten. Sachversicherungen (z. B. Hausrat, Wohngebäude) können mit dem Nachlass auf Erben übergehen. Kfz-Versicherungen müssen auf neue Halter übertragen oder gekündigt werden. Pflegeversicherung und Krankenversicherung werden automatisch beendet – dennoch ist eine formale Meldung notwendig.

Wie sichere ich meine Familie am besten ab?

Im Todesfall können bestimmte Versicherungen eine wichtige finanzielle Stütze für Ihre Angehörigen sein – auch wenn sie automatisch mit dem Ableben enden. Dazu gehören etwa die Risiko-Lebensversicherung, die Sterbegeldversicherung oder die Unfallversicherung. Wichtig: Die Versicherung zahlt nur an die Personen, die im Vertrag als bezugsberechtigt genannt sind. Diese müssen ihren Anspruch selbst bei der Versicherung einreichen. Eine gute Vorsorge beginnt also mit klaren Regelungen – für den Schutz der Menschen, die Ihnen am Herzen liegen.

Grundlegende Überlegung für die Absicherung

Die Todesfallabsicherung ist wichtig, falls Sie eine Familie gegründet haben. Denn die staatlichen Leistungen für Hinterbliebene sind gering und eine private Vorsorge daher empfehlenswert:
Kinder haben lediglich Anspruch auf eine Waisenrente in geringer Höhe. Ehepartner*innen erhalten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zudem wird in den ersten drei Monaten nach dem Tod die Altersrente weitergezahlt, anschließend kann Witwen- oder Witwerrente beantragt werden. Dies gilt allerdings nur für verheiratete Paare.

Folgende Bereiche sollten bei der Planung der Absicherung berücksichtigt werden:

Absicherung von Partner*in und Kindern Absicherung von Finanzierungen und Darlehen, z. B. für Wohneigentum Absicherung der Beerdigungskosten
Mit einer Risiko-Lebensversicherung oder einer Sterbegeldversicherung ist Ihre Familie abgesichert. Damit wird im Sterbefall die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Hier finden Sie eine Übersicht der von uns angebotenen Lebensversicherungen. Alternativ lässt sich auch eine Unfallversicherung inklusive einer Todesfallleistung abschließen. Für Lebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen gilt, dass im Todesfall die Versicherungsansprüche durch die Bezugsberechtigten geltend gemacht werden müssen.

Risiko-Lebensversicherung

Gibt es in der Familie eine hauptverdienende Person, kann deren Tod schnell die Existenz der ganzen Familie bedrohen.
Mit einer Risiko-Lebensversicherung sichern Sie Ihre Familie nicht nur über die Bestattungskosten hinaus umfassend ab, sondern können dadurch auch Kosten der Lebenshaltung und offene Kreditforderungen decken. Eine Risiko-Lebensversicherung kann in der Regel nur bis zu einem bestimmten Alter abgeschlossen werden. Bei der Versicherungskammer Bayern ist dies abhängig vom gewählten Tarif. Bei der Risiko-Lebensversicherung gibt es üblicherweise keine Wartezeiten. Sollte der Fall eintreten, dass die versicherte Person in den ersten drei Jahren Selbstmord begeht, zahlt die Risiko-Lebensversicherung in der Regel nicht.
Die Risiko-Lebensversicherung gilt für eine fest vereinbarte Vertragslaufzeit. Tritt der Tod nach Ende der Laufzeit ein, erfolgt keine Auszahlung mehr an die Angehörigen. Sie können den Vertrag allerdings in der Regel ohne Probleme bis drei Jahre vor Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer ohne neue Gesundheitsprüfung verlängern. Beim Abschluss müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bei unserem Einsteigertarif „RisikoLeben Basis“ sind allerdings nur verkürzte Gesundheitsfragen notwendig.

Wozu eine Sterbegeldversicherung abschließen?

Mit dem Erlös aus der Sterbegeldversicherung lassen sich in der Regel die oft immens hohen Kosten der Bestattung teilweise oder vollständig abdecken.
Durch eine Sterbegeldversicherung decken Sie im Vergleich zur Risiko-Lebensversicherung eine relativ geringe Versicherungssumme ab. Sie schaffen den Rahmen für eine würdige Beisetzung und entlasten damit zugleich Ihre Familie finanziell. Die Versicherungssumme sollte die Kosten der Beisetzung und Trauerfeier decken. Eine Sterbegeldversicherung können Sie bei uns noch bis zu Ihrem 75. Geburtstag abschließen. Ab einem Alter von 85 Jahren ist unsere Sterbegeldversicherung sogar beitragsfrei. Es müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bei einer Sterbegeldversicherung zahlen wir von der Versicherungskammer Bayern bei Tod innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre maximal die eingezahlten Beiträge bzw. den Einmalbeitrag zurück. Das gilt auch, wenn Sie sich für eine Einmalzahlung statt monatlicher Beiträge entschieden haben. Im Falle eines Unfalltodes wird die vereinbarte Versicherungssumme auch schon innerhalb der ersten drei Jahre ausbezahlt.
Ein Todesfall ist für Angehörige oft unerwartet. Neben der Trauer müssen sie viele Dinge organisieren. Wichtig sind vorwiegend Meldungen an Behörden und Versicherungen, die schnell erledigt werden sollten. Vielen hilft es, sich konkret mit diesen Aufgaben zu beschäftigen, weil es Struktur und Ablenkung bietet. Mit einer übersichtlichen Checkliste für den Todesfall haben Sie eine gute Unterstützung an der Hand. 
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