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Gesundheitsfragen: warum sie notwendig sind und ehrlich beantwortet werden sollten

Eine Risikolebensversicherung (RLV) sichert Angehörige finanziell ab. Damit der Versicherer das Risiko einschätzen kann, ist bei Abschluss eine Gesundheitsprüfung der zu versichernden Person erforderlich. Dabei werden mögliche Risikofaktoren individuell berücksichtigt, um faire Beiträge zu kalkulieren. Doch keine Sorge: Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen achten sollten und wie Sie die meisten Fragen ohne großen Aufwand beantworten können.
Zur Risiko-Lebensversicherung

Warum muss ich die Gesundheitsfragen beantworten?

Der Gesundheitszustand einer Person hat Auswirkungen auf die Höhe des Beitrags in der Risikolebensversicherung. Der Grund dafür ist ganz einfach: Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen haben ein höheres Risiko vorzeitig zu versterben als gesunde Menschen. Deswegen zahlen Personen mit bestimmten Erkrankungen auch einen sogenannten Risikozuschlag. Bei einzelnen Erkrankungen ist es außerdem nicht möglich überhaupt eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Gut zu wissen: Risikosportarten, gefährliche Hobbys wie Motorradrennsport oder Nikotinkonsum sind ebenfalls Risikomerkmale und haben entsprechenden Einfluss auf die Prämienhöhe. Bei der Ausübung bestimmter Risikosportarten ist kein Versicherungsschutz möglich. Auch der Body-Mass-Index (BMI) kann zu einem höheren Versicherungsbeitrag führen: Sowohl ein zu niedriger als auch ein zu hoher BMI wird bei der Gesundheitsprüfung bewertet.

Welche Gesundheitsfragen werden bei einer Risikolebensversicherung gestellt?

Grundsätzlich alles über Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen, die den Besuch beim Arzt oder einen Klinikaufenthalt in den letzten fünf Jahren erforderlich machten, ist für die Gesundheitsprüfung relevant. Ob Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck oder chronische Bronchitis bis hin zu Krebserkrankungen.Dazu werden Sie unter anderem gefragt:
All dies sind nur Beispiele. Bei der Gesundheitsprüfung wird jede Erkrankung und jedes Risiko im Einzelfall geprüft. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Vorerkrankungen anzugeben. Oftmals ist auch mit bestehender Erkrankung eine Versicherung möglich.

Gibt es Erkrankungen, die für die Gesundheitsprüfungen nicht relevant sind?

Ja, zum Beispiel Erkältungskrankheiten oder Zahnarztbehandlungen spielen bei der Gesundheitsprüfung keine Rolle. Und manche Erkrankungen, wie zum Beispiel Diabetes, sind in der Regel mit einem Zuschlag versicherbar.

Wann bekomme ich keine Risikolebensversicherung?

Es gibt einige Faktoren, bei denen es nur mit Risikozuschlag oder gar nicht möglich ist eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Bestimmte Erkrankungen können bei der Gesundheitsprüfung ausschlaggebend sein. In unserer Übersicht finden Sie einen Überblick über einige Erkrankungen, mit denen eine Versicherung (mit Risikozuschlag) möglich ist, und welche zur Ablehnung führen.

Versicherung möglich oder nicht? Eine Übersicht

Versicherung uneingeschränkt möglich: Versicherung mit Risikozuschlag: Versicherung nicht möglich:
Rückenschmerzen Hoher oder zu niedriger BMI Ab BMI von 48
Kreuzbandriss Colitis Ulcerosa Herzinfarkt vor weniger als 6 Monaten
Neurodermitis Periphere arterielle Verschlusskrankheiten Bestehende Krebserkrankung
Multiple Sklerose in Remission
Chronische Gastritis
Gut zu wissen: Hochriskante Berufe und gefährliche Hobbys können dazu führen, dass kein Versicherungsschutz möglich ist. Beispiele hierfür sind: „Flugvorführungen oder Fliegen von Prototypen“ als Profi oder Hobbypilot sowie „Free-Climbing“ (Extremklettern ohne Seilsicherung) als Hobby.Ein Beruf wie Sprengmeister hingegen kann gegen Zuschlag bei uns versichert werden.
Versicherung uneingeschränkt möglich:
Rückenschmerzen Kreuzbandriss Neurodermitis
Versicherung mit Risikozuschlag:
Hoher oder zu niedriger BMI Colitis ulcerosa Periphere arterielle Verschlusskrankheit Multiple Sklerose in Remission Chronische Gastritis
Versicherung nicht möglich:
Ab BMI von 48 Herzinfarkt vor weniger als 6 Monaten Bestehende Krebserkrankung

Mein Antrag wurde abgelehnt – kann ich es später nochmal versuchen?

Die gewünschte Risikolebensversicherung konnte nicht abgeschlossen werden und Ihr Antrag wurde abgelehnt? Geben Sie nicht auf!  Wenn bestimmte Krankheiten nach erfolgreicher Behandlung auskuriert sind, können Sie eine erneute Bewertung veranlassen. Diese kann dann ergeben, dass der Abschluss nun doch möglich ist.

Warum ist bei einer Gesundheitsprüfung Ehrlichkeit gefragt?

Antragsteller haben eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Verschweigen sie bei Abschluss der Risikolebensversicherung Erkrankungen oder machen falsche Angaben, kann das den Versicherungsschutz für ihre Hinterbliebenen gefährden. Kommt es zu einem Leistungsfall, kann der Versicherer prüfen, ob Vorerkrankungen bestanden, die bei der Gesundheitsprüfung nicht genannt wurden.Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob eine Erkrankung genannt werden muss, geben Sie diese zur Sicherheit besser mit an.

Müssen später auftretende Krankheiten der Versicherung gemeldet werden?

Das Risiko für nach Vertragsabschluss auftretende Krankheiten trägt der Versicherer. Sollten Sie jedoch mit dem Rauchen anfangen, muss dies der Versicherung gemeldet werden, damit der Beitrag angepasst werden kann. Diese Obliegenheit (Nachmeldepflicht) des Versicherungsnehmers ist bedingungsabhängig geregelt. In den aktuellen Bedingungen verzichten wir auf diese Nachmeldepflicht.

Das ist ohne die erneute Beantwortung von Gesundheitsfragen möglich

Für alle Risikoversicherungstarife außer der RisikoLeben-Basis-Versicherung der Versicherungskammer Bayern gelten die folgenden Grundlagen:Erhöhung der Versicherungssumme
Wer in jungen Jahren eine Risikolebensversicherung abschließt, zahlt meist einen geringen Beitrag. Dass Risikozuschläge erhoben werden oder gar kein Versicherungsschutz möglich ist, ist selten der Fall, wenn man sich noch bester Gesundheit erfreut. In späteren Jahren möchte man die Versicherungssumme dann ggf. an eine geänderte Lebenssituation anpassen. Bei bestimmten Lebensereignissen, wie z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes, haben Sie ein Anpassungsrecht. Dann ist eine Erhöhung möglich.
Verlängerung des Vertrags
Anpassung, Verlängerung und Umtausch der Versicherung sind – sofern nicht anders vereinbart – ohne erneute Gesundheitserklärung möglich. Selbst wenn Sie in der Zwischenzeit an einer Volkskrankheit wie z. B. Diabetes erkrankt sind.
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