Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Der Verbraucherschutz empfiehlt sich bei der Versicherungssumme für eine Risikolebensversicherung am Brutto-Jahreseinkommen zu orientieren. Im Ernstfall erhält Ihre Familie diesen Betrag und ist finanziell geschützt. Damit können laufende Kosten wie etwa der Abtrag eines Hauses gestemmt werden.
Idealerweise sollte die Versicherungssumme laut Verbraucherschützern das drei- bis fünffache des Brutto-Jahreseinkommens betragen. Wie Sie Ihre Familie ideal absichern können, besprechen wir gerne mit Ihnen in einem individuellen Beratungsgespräch.
Was passiert mit der Risiko-Lebensversicherung nach Ablauf?
Nach Ablauf der Risiko-Lebensversicherung endet der Versicherungsschutz automatisch, wenn kein Versicherungsfall eingetreten ist. Es erfolgt keine Auszahlung, da die Risiko-Lebensversicherung ausschließlich der Absicherung im Todesfall dient und keinen Spar- oder Kapitalaufbau beinhaltet. Sie ist somit eine reine Vorsorge für den Ernstfall.
Kann ich trotz Vorerkrankung eine Risiko-Lebensversicherung abschließen?
Ja, aber Vorerkrankungen spielen eine wichtige Rolle bei der Risikolebensversicherung, da sie das Risiko eines Versicherungsfalls beeinflussen können. Bei Antragstellung prüfen wir Ihre gesundheitliche Vorgeschichte, um das individuelle Risiko abzuschätzen. Vorherige oder bestehende Erkrankungen können zu einer höheren Prämie oder auch zu einer Ablehnung Ihres Antrags führen, wenn das Risiko als zu hoch eingeschätzt wird. In manchen Fällen schließen wir bestimmte Erkrankungen von der Deckung aus oder treffen eine spezielle Vereinbarung mit Ihnen.
Zahlt die Risiko-Lebensversicherung auch, wenn ich schwer krank werde?
Ja, das ist möglich. Unsere „vorgezogene Leistung zu Lebzeiten” erhalten Sie, wenn Sie die Variante RisikoLeben Plus oder RisikoLeben Premium abgeschlossen haben. Bei schwerer Krankheit zahlen wir die Kapitalleistung auf Wunsch bereits zu Lebzeiten steuerfrei an Sie aus – damit Sie Ihr Leben bis zuletzt genießen können.
Kann ich den Versicherungsschutz in der Risiko-Lebensversicherung später noch erhöhen?
Ja. In unseren Varianten RisikoLeben Plus oder RisikoLeben Premium haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz anzupassen. Das heißt: Bei besonderen Ereignissen wie der Geburt eines Kindes, einer Heirat oder der Finanzierung einer Immobilie können Sie die Versicherungssumme flexibel erhöhen.
Obwohl der Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung nicht möglich ist, findet bei der Erhöhung der Versicherungssumme keine zusätzliche Prüfung statt.
Welche Laufzeit sollte eine Risiko-Lebensversicherung haben?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die Vertragslaufzeit hängt von der persönlichen Lebenssituation jedes bzw. jeder Einzelnen ab. Es empfiehlt sich, die Laufzeit an den Versicherungsbedarf anzupassen: z. B., bis das Haus abgezahlt ist oder die Kinder mit ihrer Ausbildung fertig sind. Möchten Sie die Laufzeit während des laufenden Vertrags verlängern, ist das ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich (in den Tarifen RisikoLeben Plus und RisikoLeben Premium).
Kann ich die Laufzeit meiner Risiko-Lebensversicherung später noch verlängern?
Ja. Sie haben ein Verlängerungsrecht. Stellen Sie fest, dass Sie einen Kredit länger abzahlen als geplant, können Sie den Vertrag verlängern. Bei den Tarifen RisikoLeben Plus und RisikoLeben Premium ist das bis drei Jahre vor Ablauf ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Kann ich mein Immobiliendarlehen mit der Risiko-Lebensversicherung absichern?
Eine Risiko-Lebensversicherung eignet sich ausgezeichnet, um einen Immobilienkredit und Ihre Familie vor den finanziellen Risiken eines Hauskaufs abzusichern. Infrage kommen z. B. unsere Tarife „RisikoLeben Plus absinkend” oder „RisikoLeben Premium absinkend”.
Muss die Auszahlung aus der Risiko-Lebensversicherung versteuert werden?
Grundsätzlich fällt auf die Auszahlung keine Einkommenssteuer an. Erfolgt die Auszahlung nicht an die versicherungsnehmende Person, kann jedoch eine Erbschaftssteuer anfallen – abhängig davon, wie hoch das Erbe insgesamt ausfällt. Zur Erbmasse gehören dann z. B. auch Immobilien und Vermögenswerte. Bleibt man unter den festgelegten Freibeträgen, ist jedoch auch hier keine Steuer fällig.
„Steuertrick“ für Paare
Bei einer verbundenen Lebensversicherung kann eine Über-Kreuz-Versicherung verhindern, dass Erbschaftssteuer anfällt. In der „Lebensversicherung über Kreuz” sichern sich Paare gegenseitig über ihre Verträge ab. Das bedeutet, ein*e Ehepartner*in ist der*die Versicherungsnehmer*in und der*die andere die versicherte Person.