1.
Fragebogen der Krankenkasse
Sobald Ihr Arbeitgeber die Krankenkasse darüber informiert, dass die Lohnfortzahlung endet, erhalten Sie von der Kasse einen Fragebogen. In diesem Formular geben Sie etwa Ihre Kontodaten an. Außerdem teilen Sie mit, ob Sie in den letzten zwölf Monaten bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet haben.
2.
Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
Ihre Krankenkasse fordert kurz vor Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung eine Verdienstbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber an. Er muss das ausgefüllte Formular mit den Gehaltsangaben an die Krankenkasse schicken. Damit kann die Krankenkasse Ihr Krankengeld berechnen.
3.
Prüfung und Auszahlung des Krankengelds
Sobald alle notwendigen Unterlagen bei der Krankenkasse eingegangen und geprüft sind, wird das Krankengeld ausgezahlt. Es gibt jedoch keinen festen Auszahlungstermin. Das Krankengeld wird rückwirkend für die Zeit der Krankschreibung gezahlt. Die ersten sechs Wochen sind ausgenommen, da in diesem Zeitraum die Lohnfortzahlung greift.
4.
Information an den Arbeitgeber
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, ob und wann Sie wieder arbeiten können. Das gilt auch, wenn er keine Lohnfortzahlung mehr leistet. Sollten Sie erwerbslos sein und Arbeitslosengeld I beziehen, informieren Sie bitte die Agentur für Arbeit über Ihre Situation.