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Informationen und Tipps

Lohnfortzahlung & Krankentagegeld: Wer zahlt, wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können?

Bei Krankheit übernimmt zunächst der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Selbstständige erhalten keine Lohnfortzahlung, können sich aber mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern. Erfahren Sie mehr zur Lohnfortzahlung und zum Krankengeld!
Arbeitgeber zahlt sechs Wochen Gehalt Krankengeld beträgt max. 90 % des Nettoeinkommens Private Krankentagegeldversicherung schützt Selbstständige
Zur Krankentagegeldversicherung

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Bei einer Krankheit müssen sich gesetzlich Versicherte zunächst keine Sorgen um finanzielle Einbußen machen, da die Lohnfortzahlung ihre Gehaltseinbußen ausgleicht. Arbeitgeber zahlen den Lohn während der ersten sechs Wochen (42 Kalendertage) einer Arbeitsunfähigkeit wie gewohnt weiter. Im Anschluss an diese Lohnfortzahlung erhalten Angestellte von der gesetzlichen Krankenkasse das sogenannte Krankengeld. Wer die sofortige Lohnfortzahlung erhalten möchte, muss bereits vier Wochen beim Unternehmen beschäftigt sein. Fallen Sie innerhalb des ersten Monats des Arbeitsverhältnisses krankheitsbedingt aus, zahlt zunächst die Krankenkasse das gesetzlich festgelegte Krankengeld. Erst ab der fünften Woche muss der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen zahlen.

Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, die Arbeitnehmenden bei andauernder Krankheit nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten. Es beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch maximal 90 % des Nettoeinkommens. Das Krankengeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Dafür sind ein Fragebogen sowie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich, die seit 2023 digital von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt wird. Krankengeld wird für dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt, wobei die Zeit der Lohnfortzahlung bereits angerechnet wird.

Neue Erkrankung während Krankengeld oder Lohnfortzahlung

Erkrankt der Arbeitnehmende während des Bezugs von Krankengeld oder Lohnfortzahlung an einer weiteren Krankheit, verlängert das weder den Bezug des Krankengelds noch der Lohnfortzahlung. War die Arbeitsunfähigkeit bereits beendet, beginnt nach dem Bezug von Krankengeld eine neue Frist. Arbeitnehmende erhalten dann erneut sechs Wochen Lohnfortzahlung, auch wenn sie in der Zwischenzeit nicht gearbeitet haben. Das Prozedere beginnt dann praktisch wieder vor vorn.

Krankschreibung: Was müssen Sie für Krankengeld beachten?

Damit Sie Krankengeld bekommen, brauchen Sie eine gültige Krankschreibung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Dieses Dokument wird oft als Attest oder „gelber Schein“ bezeichnet und bestätigt Ihre Arbeitsunfähigkeit. Es ist die Voraussetzung für die Auszahlung des Krankengelds.

Ab wann ist eine AU-Bescheinigung nötig?

In vielen Fällen verlangen Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung ab dem dritten Krankheitstag, in manchen Fällen jedoch bereits ab dem ersten Tag. Sollte hierzu nichts in Ihrem Arbeitsvertrag stehen, greift die gesetzliche Regelung: Sie sind erst ab dem vierten Krankheitstag verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen (§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Seit Ende 2023 ist es für die ersten fünf Krankheitstage auch möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Dies wird durch § 4 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie geregelt. Auch für Selbstständige ist eine Krankschreibung sinnvoll, obwohl sie keine Lohnfortzahlung erhalten. Sie können mit ihrer Krankenkasse Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag vereinbaren. Um finanzielle Engpässe zu überbrücken, gibt es zwei Möglichkeiten. Sie können einen Wahltarif bei der Krankenkasse abschließen. Alternativ gibt es private Krankentagegeldversicherungen, die früher leisten.

Wie lange kann ein Arzt oder eine Ärztin Sie krankschreiben?

Ärztinnen und Ärzte stellen in der Regel Krankschreibungen mit einer Dauer von maximal zwei Wochen aus. Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit länger dauert, können Sie nach sechs Wochen Krankengeld bekommen. Dafür müssen Sie rechtzeitig eine neue Krankschreibung beantragen, bevor die aktuelle abläuft. Damit Ihr Anspruch auf Krankengeld bestehen bleibt, muss die Folgekrankschreibung ohne Unterbrechung ausgestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der bisherigen Bescheinigung erneut eine Krankschreibung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin benötigen (§ 46 SGB V). Planen Sie daher frühzeitig einen Termin, um Verzögerungen zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass Samstage und Sonntage nicht als Werktage gelten. Endet Ihre Krankschreibung an einem Freitag, brauchen Sie spätestens am Montag einen neuen Arzttermin. So vermeiden Sie eine Lücke im Anspruch.

Krankengeld: So erhalten Sie es

Wenn Sie Krankengeld beziehen möchten, müssen Sie keinen Antrag stellen. Ihre Krankenkasse wird automatisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um die weiteren Schritte zu klären. Der Ablauf erfolgt üblicherweise wie folgt:
1.

Fragebogen der Kranken­kasse

Sobald Ihr Arbeitgeber die Krankenkasse darüber informiert, dass die Lohnfortzahlung endet, erhalten Sie von der Kasse einen Fragebogen. In diesem Formular geben Sie etwa Ihre Kontodaten an. Außerdem teilen Sie mit, ob Sie in den letzten zwölf Monaten bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet haben.
2.

Verdienstbescheinigung des Arbeit­gebers

Ihre Krankenkasse fordert kurz vor Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung eine Verdienstbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber an. Er muss das ausgefüllte Formular mit den Gehaltsangaben an die Krankenkasse schicken. Damit kann die Krankenkasse Ihr Krankengeld berechnen.
3.

Prüfung und Auszahlung des Kranken­gelds

Sobald alle notwendigen Unterlagen bei der Krankenkasse eingegangen und geprüft sind, wird das Krankengeld ausgezahlt. Es gibt jedoch keinen festen Auszahlungstermin. Das Krankengeld wird rückwirkend für die Zeit der Krankschreibung gezahlt. Die ersten sechs Wochen sind ausgenommen, da in diesem Zeitraum die Lohnfortzahlung greift.
4.

Information an den Arbeit­geber

Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, ob und wann Sie wieder arbeiten können. Das gilt auch, wenn er keine Lohnfortzahlung mehr leistet. Sollten Sie erwerbslos sein und Arbeitslosengeld I beziehen, informieren Sie bitte die Agentur für Arbeit über Ihre Situation.

Bekommen Selbstständige Lohnfortzahlung und Krankengeld?

Bei freiberuflich Tätigen und Selbstständigen fällt der Arbeitgeber weg, der im Falle einer Krankheit den Lohn weiterzahlen kann. Wer sich zudem gegen einen Krankengeld-Wahltarif entschieden hat, hat auch keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Selbstständige und freiberuflich Tätige sind bei einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall auf sich allein gestellt und müssen auf ihr Einkommen verzichten. Es sei denn, sie treffen eine entsprechende Vorsorge. Schutz bietet hier eine Zusatzversicherung: das Krankentagegeld. Doch auch für Personen im Angestelltenverhältnis kann eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein: Vor allem Arbeitnehmende mit hohem Einkommen sollten über eine zusätzliche Absicherung nachdenken. Das Krankengeld ist nämlich auf maximal 128,63 € pro Tag begrenzt (Stand 2025).

Was ist das Krankentagegeld?

Im Gegensatz zum Krankengeld ist das Krankentagegeld eine Leistung, die ausschließlich von privaten Krankenversicherungen angeboten wird. Mögliche Einkommensausfälle können im Krankheitsfall mit einer Krankentagegeldversicherung ausgeglichen oder verringert werden. Den Leistungsbeginn sowie die Höhe des Krankentagegelds bestimmen Sie selbst.

Wie viel Krankentagegeld benötige ich?

Für Selbstständige gilt: Sie müssen Ihren Lebensunterhalt mit dem Krankentagegeld meistern können. Als Richtwert werden dafür 80 % des Bruttoeinkommens oder 100 % des Nettoeinkommens empfohlen. Arbeitnehmende sollten mit dem Krankentagegeld die Diskrepanz zwischen dem gewohnten Lohn und dem gesetzlichen Krankengeld ausgleichen können. Achtung: Das Krankentagegeld darf – zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen – nicht höher als Ihr regelmäßiges Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate sein.

Brauche ich als selbstständig tätige Person eine Krankentagegeldversicherung?

Für Selbstständige und Freiberufler ohne freiwillige gesetzliche Zusatzversicherung ist eine Krankentagegeldversicherung besonders wichtig. Sie sichert das Einkommen im Krankheitsfall ab. Schließlich brechen ihre Einnahmen sofort weg, wenn sie erkranken und arbeitsunfähig sind. Wenn Sie sich für eine private Krankentagegeldversicherung entscheiden, gleicht das Krankentagegeld den Verdienstausfall bei Krankheit aus. Wer nicht zusätzlich versichert ist, sollte sich unbedingt privat für den Krankheitsfall absichern.
Zur Krankentagegeldversicherung

Private Krankentagegeldversicherung: Ab wann?

Bei Selbstständigen fällt der Verdienst im Krankheitsfall sofort weg. Darum ist eine Ersatzleistung besonders wichtig. Wollen Sie den Verdienstausfall in voller Höhe absichern, wird auch ein entsprechend hoher Monatsbeitrag zur Krankentagegeldversicherung fällig. Darum ergibt hier gegebenenfalls eine Staffelung des Tagessatzes Sinn. Überlegen Sie sich vorab, ob Sie auch einige Tage ohne Einkommen überbrücken können. Die meisten entscheiden sich für einen Zahlungsbeginn ab dem 22. (vierte Woche) oder 29. Tag (fünfte Woche) der Erkrankung. Für Angestellte empfiehlt es sich, mit dem Krankentagegeld ab dem 43. Krankheitstag (siebte Woche) zu starten.
TIPP

Nicht vergessen: AU-Bescheinigung einreichen

Denken Sie daran, im Falle einer Arbeitsunfähigkeit die entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung) unmittelbar bei Ihrer Versicherung einzureichen. Bei uns können Sie die AU-Bescheinigung bequem digital einreichen:
Arbeitsunfähigkeit melden

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