Zusatz-Versicherung für gesetzlich krankenversicherte kirchliche Mitarbeiter in Bayern

Damit Sie und Ihre Familie noch besser krankenversichert sind

Die meisten Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Wenn Sie bei der Kirche beschäftigt sind, bekommen Sie zusätzlich Beihilfe. Auch für die Familie. Also für Ihren Ehe-Partner. Und für Kinder, für die Sie Kinder-Geld bekommen.  Die Beihilfe ist ein Extra-Geld von Ihrem Arbeitgeber zu Ihren Krankheitskosten. Sie müssen dafür nichts bezahlen. Die Beihilfe ist wie eine Zusatz-Versicherung zur gesetzlichen Kranken-Versicherung. Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei uns an. Und bezahlt auch die Beiträge für diese Zusatz-Versicherung. Die Zusatz-Versicherung heißt Tarif 814.
Die Beihilfe bekommen Sie für Zahn-Ersatz. Und für Behandlungen beim Heilpraktiker. Wenn Sie bessere Leistungen haben wollen, können Sie die kirchliche Höher-Versicherung abschließen. Das ist eine Zusatz-Versicherung. Sie heißt Tarif 820 K Plus. Diese Zusatz-Versicherung müssen Sie selbst bezahlen.  Ihre gesetzlich krankenversicherten Angehörigen können die kirchliche Höher-Versicherung auch bekommen.  Sie können unsere Zusatz-Versicherung 820 K Plus auch ohne Gesundheits-Prüfung bekommen. Wenn Sie weniger als sechs Monate bei Ihrem kirchlichen Arbeitgeber beschäftigt sind. Sie bekommen die Zusatz-Versicherung auch dann, wenn Sie krank sind. Oder früher bestimmte Krankheiten hatten. Zur Zusatz-Versicherung 820 K Plus gibt es Extra-Bausteine. Diese Bausteine können Sie zur Zusatz-Versicherung 820 K Plus dazu nehmen. Dann bekommen Sie noch bessere Leistungen von der Kranken-Versicherung. Das bedeutet: Die Kranken-Versicherung bezahlt dann für noch mehr Krankheits-Kosten.

Die Vorteile von Tarif 820 K Plus:

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Tarif 820K Plus in leichter Sprache

Prospekt 820K Plus in leichter Sprache
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Beihilfe & Kirchliche Höherversicherung leicht erklärt!
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