Mein Arbeitgeber hat für mich eine Beihilfeversicherung bei der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen. Was bedeutet das?
Die Beihilfeversicherung ist eine Sozialleistung (aufgrund der sog. Fürsorgepflicht) Ihres Arbeitgebers und besteht für die Dauer Ihrer Beschäftigung. Sie ist ergänzend zu Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Die Beiträge für die Beihilfeversicherung zahlt Ihr Arbeitgeber.
Ich habe einen Anspruch auf Beihilfe über meinen Arbeitgeber. Was für Leistungen erhalte ich und welche der angebotenen Zusatztarife kann ich dazu kombinieren?
Den genauen Umfang Ihrer Beihilfeleistungen können wir hier nicht ausführen, da dieser abhängig von Ihrem Arbeitgeber, dem Beihilferecht Ihres Bundeslandes und Ihrer Krankenversicherung ist. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch weiter. Für kirchliche Mitarbeitende in Bayern umfasst der Beihilfeanspruch für gesetzlich Krankenversicherte in der Regel Leistungen bei Zahnersatz und für Heilpraktikerbehandlungen.
Unsere Zusatztarife sind für gesetzlich Krankenversicherte mit und ohne Beihilfeanspruch bestens geeignet. Zur Kombinierbarkeit unserer Tarife haben wir uns etwas Tolles für Sie einfallen lassen. Nutzen Sie gerne unseren neuen Tarifrechner. Hier können Sie entscheiden, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und wir zeigen Ihnen, welche Tarife für Sie interessant sein könnten.
Können Sie mir auch weiterhelfen, wenn es um die betriebliche Zusatzversorgung bzw. Rente bei der Versorgungskasse geht?
Leider nein. Für Fragen zu Ihrer Zusatzversorgung im Rentenfall wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber bzw. die für Sie zuständige Zusatzversorgungskasse.
Wie erfolgt die An- bzw. Abmeldung zur Beihilfeversicherung?
Die An- und Abmeldungen erfolgen immer über Ihren Arbeitgeber. Sie müssen dabei nichts tun.
Wenn die Beihilfeversicherung bei der Versicherungskammer Bayern besteht, bei wem reiche ich dann Bescheinigungen/Nachweise (z. B. über Kindergeldbezug, Studienbescheinigung o. Ä.) ein?
Diese Bescheinigungen reichen Sie bitte nur bei Ihrem Arbeitgeber ein. Dieser veranlasst dann die entsprechende Meldung an uns.
Adress- oder Namensänderungen (z. B. bei Heirat) können Sie zusätzlich gerne auch uns mitteilen.
Wie gehe ich vor, wenn ich Leistungen für die Beihilfeversicherung einreichen möchte?
Zum Einreichen von Leistungen zur Beihilfe verwenden Sie bitte immer das Antragsformular „Antrag auf Beihilfe“. Bitte füllen Sie den Antrag auf Beihilfe vollständig aus und senden diesen gemeinsam mit den Arztrechnungen/Belegen ein.
Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch unter der +49 89 2160-8505 an uns wenden.
Antrag auf Beihilfe (PDF, ca. 640 KB)
Wie kann ich für meine Kinder Beihilfeleistungen in Anspruch nehmen?
Kinder werden in der Beihilfe berücksichtigt, solange der Kindergeldanspruch besteht. Mit dem Antrag auf Beihilfe können Sie auch Leistungen für Ihre Kinder beantragen. Bitte senden Sie dazu den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den Arztrechnungen/Belegen bei uns ein.
Bei Fragen können Sie sich gerne unter der +49 89 2160-8505 telefonisch an uns wenden.
Antrag auf Beihilfe (PDF, ca. 640 KB)
Was bedeutet kirchliche Höherversicherung?
Bei der kirchlichen Höherversicherung handelt es sich um eine private Krankenzusatzversicherung. Diese Versicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die kirchlichen Arbeitgeber in Bayern haben mit der Versicherungskammer Bayern einen Gruppenvertrag geschlossen, der es kirchlichen Mitarbeitenden und deren Familienangehörigen ermöglicht, zu besonders günstigen Bedingungen ihre Krankenvorsorge zu verbessern.
Wie kann ich die kirchliche Höherversicherung abschließen?
Wenn Sie bisher noch nicht in der Höherversicherung versichert waren, besteht innerhalb der ersten sechs Monate ab Beschäftigungsbeginn die Möglichkeit, die kirchliche Höherversicherung einmalig ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Dies ist sowohl online als auch über einen Antrag per Post möglich.
Nach Ablauf der ersten sechs Monate können Sie die kirchliche Höherversicherung jederzeit mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung beantragen. Die Antragsunterlagen finden Sie hier.
Neu ab dem Jahr 2022: Die kirchliche Höherversicherung kann auch zum 30. Geburtstag des kirchlichen Beschäftigten ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch unter der +49 89 2160-8505 an uns wenden.
Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle, kann ich meine Versicherungen fortführen?
Der Beihilfeanspruch besteht nur während Ihrer Beschäftigungszeit. Verlassen Sie Ihren kirchlichen Arbeitgeber, endet auch die Beihilfeversicherung. Ihre kirchliche Höherversicherung können Sie nach Ausscheiden aus dem kirchlichen Dienst als Einzelversicherung zu einem geringen Mehrbeitrag fortführen. Voraussetzung dafür ist, dass die kirchliche Höherversicherung mindestens drei Monate bestanden hat (Mindestversicherungsdauer).
Achtung: Wenn keine Weiterversicherung beantragt wird, ist ein Neuabschluss der kirchlichen Höherversicherung bei einem neuen kirchlichen Arbeitgeber nur noch mit Gesundheitsprüfung möglich.
Bei Fragen können Sie sich gerne unter der +49 89 2160-8505 telefonisch an uns wenden.
Ich gehe in Rente, was passiert mit meiner kirchlichen Höherversicherung?
Ihre kirchliche Höherversicherung können Sie lebenslang führen. Bitte beachten Sie, dass mit dem 65. Lebensjahr die Beiträge ansteigen. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Ihren wegfallenden Beihilfeanspruch auf eigene Kosten fortzuführen. Gerne beraten wir Sie hierzu telefonisch.
Ich habe meine Kinder in der kirchlichen Höherversicherung angemeldet. Was muss ich beachten?
Kinder sind bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit Ihnen versicherbar. Mit Erreichen des 27. Lebensjahres können die Kinder die Versicherung eigenständig fortführen.
Hierbei wird die Versicherung auf eine Einzelversicherung mit den gleichen Leistungen umgestellt, die geringfügig teurer ist. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden.