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Unser Schutzschirm für Roller, Moped und Co.

Mopedversicherung

Umfassender Schadensersatz – bis zu 100 Mio. € Versicherungskennzeichen ab 42,90 €* Online abschließen – Kennzeichen per Post erhalten Online abschließen Beraten lassen

Wer benötigt eine Roller- oder Moped­versicherung?

Junge Fahrer*innen motorisierte Fahrzeuge bis 50 ccm oder 45 km/h
Die Roller- bzw. Mofa- oder Mopedversicherung ist für Zweiräder bis 50 ccm geeignet. Hierzu zählen auch Elektrozweiräder wie E-Bikes und weitere Kleinstfahrzeuge.
* Ihr Einmal-Beitrag vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 für Moped, Mofa und Roller, Versicherungsnehmer und Fahrer über 23 Jahre

Unsere Roller- oder Moped­versicherung: Ihre Vor­teile im Über­blick

Bis zu 100 Mio. € Schadenersatz

Im Schadensfall sind Sie mit einer sehr hohen Versicherungssumme umfassend abgesichert.

Teilkasko für noch mehr Schutz

Teilkasko-Leistungen bieten zusätzlichen Schutz, z. B. bei Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfällen.

Kennzeichen per Post erhalten

Sie bekommen Ihr Versicherungskennzeichen bequem und schnell direkt nach Hause geliefert.

Starke Leistungen. Echtes Vertrauen.

Weil Sicherheit Vertrauen braucht. Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen. Dieses Vertrauen bestätigt unseren Anspruch, als Versicherungskammer Bayern starke Leistungen für Gesundheit, Vorsorge und Sicherheit zu bieten – menschlich, zuverlässig und nah am Leben unserer Versicherten.

Welcher Tarif passt zu mir?

So einfach kommen Sie zu Ihrer Moped­versicherung

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Meist gestellte Fragen zur Roller­versicherung bzw.
Moped­versicherung

Versicherungspflicht für Roller, Mopeds & Co: Welche Fahrzeuge benötigen Versicherungskennzeichen?

Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss das Fahrzeug nicht in jedem Fall anmelden, eine Versicherungspflicht besteht jedoch. Bei Kleinkrafträdern wie Rollern, Mofas oder Mopeds reicht das Versicherungskennzeichen als Nachweis für die Haftpflichtversicherung aus. Nach den Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) § 52 sind Versicherungskennzeichen für folgende Fahrzeuge vorgeschrieben:
  • Mopeds, Mofas, Mokicks, Leichtmofas und Roller bis 50 ccm und/oder 4 kW/h
  • E-Bikes und Pedelecs bis 45 km/h
  • Krankenfahrstühle mit Motor
  • dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und/oder 4 kW
  • vierrädrige Fahrzeuge wie Quads oder Microcars maximal 6 kW
Auf den Straßen sind zunehmend sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge unterwegs, die nach § 56 FZV ebenfalls mit einer Versicherungsplakette fahren müssen:
  • E-Scooter ohne Sitzplatz bis 20 km/h
  • Segways bis 20 km/h

Welche Unterschiede bestehen zwischen Haftpflicht und Kasko-Versicherung bei der Rollerversicherung?

Bei unserer Roller- und Mopedversicherung bestehen klare Unterschiede zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und der optionalen Teilkaskoversicherung.
  • Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie anderen mit Ihrem Moped einen Schaden zufügen. Die Teilkaskoversicherung bietet zusätzlichen Schutz für Ihr eigenes Fahrzeug gegen spezifische Risiken wie Diebstahl oder Naturgewalten. Eine Kombination beider Versicherungen kann sinnvoll sein, um umfassend abgesichert zu sein.
Haftpflichtversicherung (Pflicht)
  • Gesetzlich vorgeschrieben: Ohne Haftpflichtversicherung darf ein Moped nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
  • Deckung: Schäden, die Sie mit Ihrem Moped anderen zufügen – also Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Versicherungssumme: bis zu 100 Mio. € pauschal, maximal 15 Mio. € je geschädigter Person
  • Leistungen: Regulierung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen, auch vor Gericht
Teilkaskoversicherung (freiwillig)
  • Optionaler Zusatzschutz: schützt Ihr eigenes Fahrzeug vor bestimmten Risiken.

Wo bekomme ich mein Rollerkennzeichen und wie lange ist es gültig?

Mopeds und Roller bis 50 ccm sind zulassungsfrei, Sie bekommen Ihr Kennzeichen also nicht bei der Zulassungsstelle. Das gilt auch für E-Bikes und Elektrokleinstfahrzeuge mit begrenzter Geschwindigkeit. Ihr Versicherungskennzeichen bekommen Sie nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung direkt per Post. Auf Wunsch bestellen Sie das Kennzeichen bei Ihrem Versicherungsberater und holen es dort ab.
Von wann bis wann gilt die Moped- und Rollerversicherung?
  • Das Verkehrsjahr der Rollerversicherung startet jedes Jahr ab dem 1. März, das Versicherungskennzeichen ist dann jeweils bis zum Ende Februar des folgenden Jahres gültig. Schließen Sie die Rollerversicherung nach dem 1. März ab, besteht der Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn und gilt bis Ende Februar des gleichen oder folgenden Jahres. Der genaue Zeitraum hängt mit dem Beginn der Versicherung zusammen. Sie bezahlen in diesem Fall nur einen anteiligen Beitrag.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Roller- oder Moped­versicherung für mich relevant?

Zahlen und Fakten

Moped/Roller-Verkehrsunfälle passieren pro Jahr. Eine Moped- und Rollerversicherung hilft Ihnen, die finanziellen Folgen zu bewältigen.
Mopeds/Roller werden jährlich gestohlen. Unsere Teilkasko sichert Sie hier ab.
endet mit Verletzten, oft mit hohem Schadenersatzbedarf. Unsere Roller- und Mopedversicherung übernimmt die Zahlungen der entstandenen Sach- und Personenschäden an Dritte.

Sie wollen mehr zur Roller- und Moped­versicherung erfahren?

Was deckt die Mopedversicherung ab? Tipps für Fahranfänger Versicherungsfall melden – so geht’s Häufig gestellte Fragen & Download

Was deckt die Moped- und Roller­versicherung ab – und was nicht?

Was ist versichert?

KFZ-Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben): Übernimmt Kosten, wenn Sie mit Ihrem Moped Dritten einen Schaden zufügen (z. B. Personen-, Sach- oder Vermögensschäden). Sie reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab. Kfz-Umweltschadenversicherung (optional): Schützt vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz. Teilkaskoversicherung (optional): Ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug – etwa durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder andere Naturgewalten, Glasbruch. Geltungsbereich: Versicherungsschutz besteht in ganz Europa sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören. Mit „Grüner Karte“ auch in vielen weiteren Ländern.

Was ist nicht versichert?

Eigene Unfallschäden am Fahrzeug bei Haftpflichtschutz Vandalismus oder Unfall Vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden bei Motorsport oder an der Ladung

Tipps für Fahranfänger

Sicherheit geht vor – immer mit Schutzkleidung fahren

Auch wenn es nur „kurz zum Bäcker“ geht: Helm, Handschuhe, lange Kleidung und festes Schuhwerk sind Pflicht. Ein Sturz kann sonst schmerzhafte oder lebensgefährliche Folgen haben.

Verkehrsregeln und Fahrpraxis ernst nehmen

Roller fahren ist kein „Fahrrad mit Motor“. Gerade in Städten und auf Landstraßen sind Übersicht, Abstand und vorausschauendes Fahren entscheidend. Üben Sie auch Anfahren, Bremsen und Ausweichen.

Technik regelmäßig checken

Vor jeder Fahrt: Licht, Bremsen, Reifendruck und Spiegel prüfen. Ein kurzer Rundumblick kann Unfälle verhindern – vor allem bei älteren Fahrzeugen.

Gut absichern – nicht nur mit der Versicherung

Neben der Haftpflicht oder Teilkasko sollten Sie Ihren Roller immer zusätzlich mit einem guten Schloss sichern. Am besten an einen festen Gegenstand anschließen – Diebstähle passieren häufig.

Versicherung jährlich prüfen & rechtzeitig Kennzeichen erneuern

Das Versicherungsjahr läuft immer vom 1. März bis Ende Februar. Denken Sie an den rechtzeitigen Abschluss – sonst darf das Fahrzeug nicht gefahren werden.

So einfach melden Sie einen Schaden

Wichtige Infos zur Hand haben

Was ist wann und wo passiert? Machen Sie am besten auch gleich ein paar Fotos vom Schaden – das beschleunigt alles.

Schaden telefonisch oder online melden

Am schnellsten geht es telefonisch. Alternativ können Sie den Schaden ganz bequem über unser Online-Formular melden.

Danach übernehmen wir für Sie

Ihre Meldung wird geprüft und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Schaden online melden Schaden telefonisch melden

Häufig gestellte Fragen zur Roller­versicherung & Download

Welche Angaben benötige ich für die Rollerversicherung?
Zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten sind bei Beantragung der Roller- und Mopedversicherung verschiedene Fahrzeugdaten, die Sie in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) finden, notwendig: Höchstgeschwindigkeit vierstellige Hersteller-Schlüsselnummer Herstellername ID-Nummer (Fahrgestellnummer)
Verlängert sich meine Rollerversicherung automatisch?
Nein, Ihre Mopedversicherung verlängert sich nicht automatisch. Diese Absicherung nennt sich „Verfallspolice“. Damit Sie jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen für Ihren Roller bekommen, ist der Abschluss einer neuen Versicherung nötig.
Wer darf das versicherte Moped fahren?
Jeder, der eine gültige Fahrerlaubnis hat, darf mit dem Roller unterwegs sein. Wichtig ist, dass die Person über das entsprechende Alter verfügt, für das die Versicherung abgeschlossen wurde. Entscheidend ist das vor allem bei Personen unter 23 Jahren. Gilt die Versicherungspolice für einen Personenkreis über 23 Jahre, sind jüngere Fahrer nicht abgesichert.
Welche Farbe hat das Rollerkennzeichen in diesem Jahr?
Damit auf einen Blick zu erkennen ist, ob ein Mofa oder Roller haftpflichtversichert ist, wechselt die Farbe der Kennzeichen und Plaketten in jedem Jahr. Vorgesehen sind folgende Schriftfarben: Grün ab dem 1. März 2025, Schwarz ab dem 1. März 2026, Blau ab dem 1. März 2027.
Gilt der Versicherungsschutz auch für ein „frisiertes“ Mofa?
Eine technische Änderung am Fahrzeug führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Viele Mofas sind mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als erlaubt unterwegs und wurden unerlaubt „getuned“. Wenn Sie Ihr Fahrzeug „frisieren“, sollten Sie für die Versicherung einige Dinge bedenken: Fährt ein Mofa nach dem Tuning schneller als 25 km/h, erlischt der Versicherungsschutz zwar nicht direkt, Sie können jedoch von Ihrer Versicherung in Regress genommen werden. Es kann also passieren, dass nach der Regulierung des Schadens Geld von Ihnen zurückgefordert wird. Die Versicherung kann nach einem solchen Vorfall eine Kündigung aussprechen.
Was zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflicht greift, wenn Sie einen Unfall verursachen, und reguliert Schäden Dritter. Vor allem Personenschäden können schnell kostspielig werden, sodass die Haftpflicht Sie vor finanziellem Schaden bewahrt.
Was ist in der Teilkasko versichert?
Die Teilkasko greift auch dann, wenn Sie nicht mit Ihrem Roller unterwegs sind. Der Versicherungsschutz gilt unter anderem bei folgenden Schäden: Diebstahl und Raub Brand und Explosion Schäden durch Hagel oder Sturm Zusammenstöße mit Tieren Glasbruch
Wie kann ich meinen Roller gegen Diebstahl versichern?
Wenn Sie Ihr Moped oder Ihren Roller gegen Diebstahl versichern möchten, ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung erforderlich. Die Teilkasko schließen Sie als Ergänzung der Haftpflichtversicherung ab.
Ich fahre mein Moped erst ab Sommer – sinkt mein Beitrag?
Das Verkehrsjahr beginnt immer am 1. März eines jeden Jahres und endet Ende Februar des folgenden Jahres. Wenn Sie Ihre Versicherung erst später abschließen, zahlen Sie einen anteiligen Beitrag.
Barrierefreie Produktinformation: Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen/-plakette
PDF, ca. 107 KB

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