E-Scooter-Versicherung – wer darf fahren?
Personen ab 14 Jahren dürfen E-Scooter fahren. Weitere Einschränkungen in Bezug auf eine Fahrerlaubnis gibt es nicht.
Achtung beim Fahren unter Alkoholeinfluss: Mit 0,5 Promille gilt die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer. Allerdings gilt hinsichtlich der Promillegrenze: Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen unter Alkoholeinfluss nicht E-Scooter fahren.
E-Scooter-Versicherung – was brauche ich?
Wenn Sie mit einem E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein möchten, benötigen Sie in Deutschland eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Versicherung darf Ihr E-Scooter nicht auf Radwegen, Straßen oder öffentlichen Plätzen fahren.
Folgendes brauchen Sie konkret für die E-Scooter-Versicherung:
Ein zulassungsfähiger E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis
Eine Versicherungsplakette (kleines selbstklebendes Schild), die Ihnen zugeschickt wird
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung wie unsere Basisabsicherung
Optional: Teilkaskoversicherung für zusätzlichen Schutz bei Diebstahl oder Wetterschäden
Nach dem Abschluss der Versicherung erhalten Sie Ihre aktuelle Versicherungsplakette per Post. Dieses muss gut sichtbar am E-Scooter angebracht werden. Erst dann ist das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen.
Kann ich meinen E-Scooter in meine Kfz-Versicherung einschließen?
Nein, das ist nicht möglich. Ein E-Scooter gilt rechtlich als eigenständiges Fahrzeug mit einer eigenen Fahrzeugklasse. Deshalb braucht er eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung, unabhängig von der bestehenden Versicherung für Ihr Auto oder Motorrad.
Anders als private Anhänger oder bestimmte Zusatzfahrzeuge, die manchmal in eine bestehende Kfz-Versicherung integriert werden können, sind E-Scooter nicht mitversichert. Für sie muss ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Erst mit der zugehörigen Versicherungsplakette darf der Roller im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Wie versichere ich meinen E-Scooter gegen Diebstahl?
Um Ihren E-Scooter wirksam gegen Diebstahl abzusichern, genügt die gesetzliche Haftpflichtversicherung allein nicht. Dafür brauchen Sie eine Teilkaskoversicherung. Diese ist nicht verpflichtend, aber besonders sinnvoll für hochwertige oder häufig genutzte E-Scooter.
Wie lange ist die E-Scooter-Versicherung gültig?
Die E-Scooter-Versicherung ist immer für ein Versicherungsjahr gültig, das stets am 1. März beginnt und am 28./29. Februar des Folgejahres endet. Dieser Stichtag gilt nicht nur für E-Scooter, sondern auch für ähnliche Fahrzeuge wie Mofas, Mopeds, E-Bikes mit Versicherungskennzeichen, Roller und Segways.
Wenn Sie Ihre Versicherung nach dem 1. März abschließen, ist das kein Problem: Ihre Versicherung läuft trotzdem nur bis zum darauffolgenden Februar. Sie zahlen den Beitrag in diesem Fall anteilig, je nachdem, wann Sie starten.
Verlängert sich meine E-Scooter-Versicherung automatisch?
Nein, automatisch verlängert sich die Versicherung nicht. Die Laufzeit ist an die Versicherungsplakette gebunden, die Sie jedes Jahr neu am Fahrzeug anbringen müssen.
Kann ich meinen Segway versichern?
Ja, auch eine Versicherung für Segways können Sie abschließen.
Welche Fahrzeuge können nicht versichert werden?
Eine Versicherung für Hoverboards lässt sich bei uns nicht abschließen, da diese keinen Lenker haben. Gleiches gilt für E-Skateboards und Monowheels, die darüber hinaus auch zu schnell sind. In der Regel besitzen solche Fahrzeuge auch keine Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr.
Welche Farbe hat die Versicherungsplakette für dieses Jahr?
Die Farbe der Versicherungsplakette für E-Scooter wechselt jährlich zum 1. März. Für das Versicherungsjahr 2025/2026 ist die Plakette grün. Dieser Farbwechsel dient der schnellen Kontrolle durch Polizei und Behörden, um den aktuellen Versicherungsschutz auf einen Blick zu erkennen.
Die Farben der Versicherungsplaketten folgen einem festen Rhythmus:
Grün (ab 1.3.2025)
Schwarz (ab 1.3.2026)
Blau (ab 1.3.2027)
Grün (ab 1.3.2028)
Wo soll ich den Aufkleber der E-Scooter-Versicherung anbringen?
Die Versicherungsplakette, also der Nachweis Ihrer gültigen E-Scooter-Versicherung, muss gut sichtbar am E-Scooter angebracht werden. In der Regel gibt es vom Hersteller eine vorgesehene Fläche oder Halterung im hinteren Bereich des Fahrzeugs, meist unter dem Rücklicht oder an der Schutzblechhalterung.
E-Scooter-Versicherung – ab wann gilt sie?
Sobald Sie den Vertrag abgeschlossen haben, wird Ihre Versicherung sofort aktiv, also ab dem von Ihnen gewählten Startdatum. Sie können Ihre E-Scooter-Versicherung jederzeit online abschließen – ganz flexibel, auch mitten im Versicherungsjahr.
Die dazugehörige Versicherungsplakette senden wir Ihnen nach Abschluss per Post direkt nach Hause. Sie müssen sie nur noch am E-Scooter anbringen und schon dürfen Sie losfahren.
E-Scooter ohne Versicherung – Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
Das Fahren mit einem E-Scooter ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG). Wer ohne Versicherungsplakette unterwegs ist, macht sich strafbar.
Die möglichen Folgen sind:
Geldstrafe in Höhe von 150 € bis 500 € – je nach Einzelfall und Häufigkeit
Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bei Vorsatz oder wiederholtem Verstoß
Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bei Verurteilung, was auch berufliche Konsequenzen haben kann
Versicherungsschutz entfällt im Schadensfall – die Kosten müssen Sie dann selbst tragen