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Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht Deutschland – gesetzliche Regelung & Bußgelder

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Es gibt keine festen Zeiträume, aber bei bestimmten Wetterbedingungen dürfen nur Fahrzeuge mit entsprechender Winterbereifung unterwegs sein.
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Wann sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Das gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Lkw und Busse   Die Winterreifenpflicht gilt u. a. nicht für: Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft Einspurige Krafträder wie Motorräder oder Mopeds Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV

Welche Reifen sind erlaubt?

Winterreifen (mit Alpine-Symbol / Bergpiktogramm mit Schneeflocke) Ganzjahresreifen sind zulässig, wenn sie das Alpine-Symbol tragen Achtung: Die situative Winterreifenpflicht in Deutschland erlaubt keine Sommerreifen bei Glätte

Reifen beim Mietwagen: Was ist zu beachten?

Ein Mietwagen muss sicher und fahrbereit sein. Das bedeutet, bei Schnee oder Glätte darf das Auto nicht mit Sommerreifen vermietet werden. Ist das doch der Fall, kann der Mieter oder die Mieterin das Auto ablehnen. Auch für die Vermietung kann es teuer werden: Gibt sie bei Winterwetter ein Auto ohne Winterreifen heraus, droht ein Bußgeld. Viele Autovermietungen verlangen allerdings für Winterreifen einen Aufpreis.

Was passiert bei einem Verstoß?

Fahren ohne Winterreifen bei Glätte

Bußgeld: 60 € Punkte: 1

Dadurch entstehende Verkehrsbehinderung

Bußgeld: 80 € Punkte: 1

Verursachen eines Unfalls

Bußgeld: Bis 120 € Punkte: 1

Winterreifenpflicht im Ausland – Übersicht nach Ländern

Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich gut vorbereiten. In vielen europäischen Ländern gelten unterschiedliche Regelungen zur Winterreifenpflicht – teils mit festen Zeiträumen, teils witterungsabhängig.

Winterreifenpflicht in Europa

Deutschland

Bei Glätte, Schnee, Eis

Österreich

Vom 1. November bis 15. April, bei winterlichen Verhältnissen

Schweiz

Keine Pflicht, aber Pflicht zur angepassten Ausrüstung

Italien

Regional unterschiedlich (z. B. Brennerstraße: 15. November bis 15. April)

Südtirol

Pflicht bei Schnee und Glätte und vom 15. November bis 15. April im Eisacktal

Tschechien

Vom 1. November bis 31. März bei winterlichen Bedingungen

Frankreich

In Bergregionen: vom 1. November bis 31. März Pflicht (seit 2021)

Slowenien

Vom 15. November bis 15. März oder situativ bei Winterwetter

Kroatien

Vom 15. November bis 15. April, regional unterschiedlich

Norwegen

Keine Pflicht, aber strenge Anforderungen bei Schnee und Eis

Niederlande

Keine Pflicht, empfohlen bei Winterwetter

Spezielle Regelungen

Brenner Winterreifenpflicht: Auf der Brennerautobahn (A22, Südtirol/Italien) besteht zwischen 15. November und 15. April eine Pflicht zur Winterausrüstung. Winterreifenpflicht Lkw: In vielen Ländern (z. B. Österreich, Deutschland) gelten zusätzliche Vorschriften für Lkw - etwa für Achslast oder Mindestprofiltiefe. Winterreifenpflicht Motorrad & Anhänger: In Deutschland gibt es keine Pflicht für Motorräder. Anhänger müssen der Witterung angepasst sein, es besteht jedoch keine generelle Pflicht.

Winterreifen oder Ganzjahresreifen?

Sind Ganzjahresreifen erlaubt, wenn Winterreifenpflicht herrscht? Ja, unter bestimmten Bedingungen: Ganzjahresreifen müssen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) versehen sein. Achtung in Österreich: Die Winterreifenpflicht in Österreich sieht anders aus. Ganzjahresreifen sind nur zulässig, wenn sie als wintertauglich gekennzeichnet sind.

Woran erkennt man Winterreifen?

Nur das sogenannte Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) kennzeichnet zugelassene Winterreifen. Aber auch Allwetterreifen oder Ganzjahresreifen mit diesem Symbol sind wintertauglich. Diese Reifen wurden getestet und erfüllen die Anforderungen vorgegebener Qualitätsrichtlinien. Bisher ließen sich Winterreifen an dem M+S-Zeichen für „Matsch und Schnee“ erkennen. Diese wurden aber nicht einheitlich geprüft. Für das Alpine-Symbol dagegen müssen Reifen ihre Bremsleistung auf Schnee unter Beweis stellen. Reifen mit M+S-Kennzeichnung und einem Herstellungsdatum bis zum 31. Dezember 2017 durften noch bis September 2024 genutzt werden. Mittlerweile sind diese Reifen nicht mehr ausreichend.  Gut zu wissen: Seit 2021 gibt es das EU-Reifenlabel. Neben der Kennzeichnung mit Alpine-Symbol kann zusätzlich ein Eis-Symbol (dreieckiger Berg mit Eisspitze) abgebildet sein. Dann erfüllt der Reifen eine ISO-Norm für Grip auf vereisten Fahrbahnen.

Fazit: Winterreifenpflicht rechtzeitig beachten

Ob im Inland oder auf Reisen ins europäische Ausland: Die Winterreifenpflicht ist ein wichtiges Thema für Ihre Sicherheit und den Versicherungsschutz. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Vorschriften gelten und planen Sie den Reifenwechsel rechtzeitig ein. Wer vorbereitet ist, fährt sicherer – und vermeidet Bußgelder oder Probleme bei einem Unfall.

Häufige Fragen und Antworten zur Winterreifenpflicht

Gibt es eine Winterreifenpflicht?
Ja – in vielen europäischen Ländern gibt es eine Winterreifenpflicht. Diese ist entweder situativ (abhängig von der Witterung) oder an feste Zeiträume gebunden. In Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht – sie gilt bei Glätte, Schnee oder Eis. In anderen Ländern wie Österreich gelten feste Zeiträume, in denen Winterreifen vorgeschrieben sind (siehe Tabelle „Winterreifenpflicht in Europa“).
Ab wann ist Winterreifenpflicht?
Das ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland gilt die Pflicht situativ – also immer dann, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorherrschen. In Österreich hingegen gilt eine kalendergebundene Frist ab dem 1. November (siehe unten).
Ab wann ist in Österreich Winterreifenpflicht?
In Österreich müssen Sie vom 1. November bis 15. April Winterreifen nutzen – aber nur, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Das heißt zum Beispiel bei Schnee, Schneematsch oder Eis.
Wie lange gilt die Winterreifenpflicht?
Das hängt vom jeweiligen Land ab: In Deutschland endet die Pflicht, sobald keine winterlichen Straßenverhältnisse mehr vorliegen. Es gibt keine feste Endfrist. In Österreich gilt bei Schnee, Matsch oder Glätte die Winterreifenpflicht bis zum 15. April.
Gibt es Neuerungen bei der Winterreifenpflicht 2025?
Aktuell (Stand April 2025) sind keine Änderungen der gesetzlichen Regelungen zur Winterreifenpflicht in Deutschland oder Österreich bekannt. Die bestehenden Vorschriften bleiben unverändert gültig.
Gilt ab dem 1. November Winterreifenpflicht?
Nicht automatisch – zumindest nicht in Deutschland.
Hier gilt keine starre Frist, sondern eine situative Regelung: Sie müssen Winterreifen nur nutzen, wenn es die Witterung erfordert.
Dennoch empfiehlt sich der Reifenwechsel nach der Faustregel „O bis O“ – Oktober bis Ostern. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Was mache ich bei einer Reifenpanne im Winter?
Wenn Sie unterwegs eine Reifenpanne haben, dürfen Sie vorübergehend auch einen Sommerreifen als Ersatz montieren – etwa als Notrad.
Allerdings gilt: So bald wie möglich wieder auf einen Winterreifen wechseln!
Andernfalls riskieren Sie bei einem Unfall nicht nur Bußgelder, sondern auch Probleme mit der Versicherung.
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