Gibt es eine Winterreifenpflicht?
Ja – in vielen europäischen Ländern gibt es eine Winterreifenpflicht. Diese ist entweder situativ (abhängig von der Witterung) oder an feste Zeiträume gebunden. In Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht – sie gilt bei Glätte, Schnee oder Eis. In anderen Ländern wie Österreich gelten feste Zeiträume, in denen Winterreifen vorgeschrieben sind (siehe Tabelle „Winterreifenpflicht in Europa“).
Ab wann ist Winterreifenpflicht?
Das ist von Land zu Land unterschiedlich.
In Deutschland gilt die Pflicht situativ – also immer dann, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorherrschen.
In Österreich hingegen gilt eine kalendergebundene Frist ab dem 1. November (siehe unten).
Ab wann ist in Österreich Winterreifenpflicht?
In Österreich müssen Sie vom 1. November bis 15. April Winterreifen nutzen – aber nur, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Das heißt zum Beispiel bei Schnee, Schneematsch oder Eis.
Wie lange gilt die Winterreifenpflicht?
Das hängt vom jeweiligen Land ab:
In Deutschland endet die Pflicht, sobald keine winterlichen Straßenverhältnisse mehr vorliegen. Es gibt keine feste Endfrist.
In Österreich gilt bei Schnee, Matsch oder Glätte die Winterreifenpflicht bis zum 15. April.
Gibt es Neuerungen bei der Winterreifenpflicht 2025?
Aktuell (Stand April 2025) sind keine Änderungen der gesetzlichen Regelungen zur Winterreifenpflicht in Deutschland oder Österreich bekannt. Die bestehenden Vorschriften bleiben unverändert gültig.
Gilt ab dem 1. November Winterreifenpflicht?
Nicht automatisch – zumindest nicht in Deutschland.
Hier gilt keine starre Frist, sondern eine situative Regelung: Sie müssen Winterreifen nur nutzen, wenn es die Witterung erfordert.
Dennoch empfiehlt sich der Reifenwechsel nach der Faustregel „O bis O“ – Oktober bis Ostern. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Was mache ich bei einer Reifenpanne im Winter?
Wenn Sie unterwegs eine Reifenpanne haben, dürfen Sie vorübergehend auch einen Sommerreifen als Ersatz montieren – etwa als Notrad.
Allerdings gilt: So bald wie möglich wieder auf einen Winterreifen wechseln!
Andernfalls riskieren Sie bei einem Unfall nicht nur Bußgelder, sondern auch Probleme mit der Versicherung.