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Kfz-Steuer: Berechnung, Vergünstigungen, Fristen

Was ist die Kfz-Steuer?

Ob Neuwagen, Familien-Kombi oder Stadtauto – die Kfz-Steuer gehört zu den fixen Ausgaben rund ums Auto. Diese Steuer wird vom Bund jährlich für alle Kraftfahrzeuge erhoben. Sie macht einen wichtigen Teil der laufenden Kosten für ein Fahrzeug aus. Für die Kfz-Steuer kommt die Person auf, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist. Das ist unabhängig davon, wer es tatsächlich fährt. Wird die Kfz-Steuer jedoch nicht bezahlt, riskiert der Fahrzeughalter Mahngebühren bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs. Seit dem 1. Januar 2021 hat sich das Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert: Bei der Berechnung der neuen Tarife fällt nun auch der CO₂-Ausstoß ins Gewicht. Auf diese Weise werden emissionsreduzierte Fahrzeuge entlastet und neue Anreize für eine klimaschonende Mobilität geschaffen. Die Kfz-Steuer für zuvor zugelassene Pkw änderte sich hingegen nicht.
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Berechnung der Kfz-Steuer – worauf kommt es an?

Wie viel Kfz-Steuer Sie zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Seit 2021 setzt sich die Steuer aus einem Hubraum-Grundbetrag und einem CO₂‑Anteil zusammen. Außerdem spielen die Kraftstoffart und die Erstzulassung eine Rolle beim Berechnen der Kfz-Steuer.

Wie hoch ist die Kfz‑Steuer?

Die konkrete Summe hängt von Ihren Fahrzeugdaten ab. Ein Kleinwagen mit 1,2 l Benzinmotor und 110 g CO₂/km liegt derzeit bei rund 86 € pro Jahr, ein gleich großer Diesel kann bei etwa 180 € liegen. Stößt ein Fahrzeug mehr als 95 Gramm CO₂ pro Kilometer aus, steigt der Tarif in sechs Stufen. Die Steuersätze starten bei 2 € je Gramm CO₂ pro Kilometer in der ersten Stufe und belaufen sich auf bis zu 4 € je Gramm pro Kilometer in der sechsten Stufe. Somit sind die emissionsärmeren Fahrzeuge der ersten Stufe und die Fahrzeuge mit einem hohen CO₂-Ausstoß der sechsten Stufe zugeordnet. Wer einen emissionsarmen Pkw mit einem CO₂-Ausstoß von weniger als 95 g/km mit einer Erstzulassung vom Zeitraum zwischen dem 12. Juni 2021 bis 31. Dezember 2024 besitzt, erhält eine jährliche Steuervergünstigung von 30 € für maximal fünf Jahre. Diese wird bis zum 31. Dezember 2025 ausgezahlt. Gut zu wissen: Schwerbehinderte Personen sind generell von der Kfz-Steuer befreit oder erhalten eine Steuerermäßigung von 50 %. Tipp: Nutzen Sie den offiziellen Kfz‑Steuer‑Rechner des Bundesfinanzministeriums, um sekundenschnell zu prüfen, wie hoch die Kfz‑Steuer für Ihr Auto ist. Sie müssen lediglich Fahrzeugart, Antrieb, Hubraum und CO₂-Werte eintragen, und schon wird Ihnen der Betrag angezeigt. Die Informationen zu den Werten finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (der Fahrzeugschein) Ihres Autos.

Diesel vs. Benzin

Besitzer von Diesel-Pkw zahlen aufgrund des höheren Grundbetrags mehr Kfz-Steuer als für vergleichbare Benziner. Zwar ist Diesel an der Zapfsäule günstiger besteuert, doch gleicht die höhere Kfz‑Steuer diesen Vorteil teilweise aus.

Steuervergünstigungen für umweltfreundliche Fahrzeuge

Kfz-Steuer für reine E-Autos: Sie beträgt bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2025 für maximal zehn Jahre und bis längstens Ende 2030 0 €. 30‑€-Bonus für Sauber‑Verbrenner: Pkws mit weniger als 95 g CO₂/km, die zwischen 12. Juni 2021 und 31. Dezember 2024 zugelassen werden, erhalten bis Ende 2025 jährlich 30 € Kfz-Steuer-Ermäßigung. Behinderung: Ab einem Grad der Behinderung von 50 % kann eine vollständige oder eine Befreiung von 50 % beantragt werden. Landwirtschaft: Zugmaschinen im landwirtschaftlichen Einsatz bleiben befreit.

Zahlung, Fälligkeit und Fristen

Die Fälligkeit der Kfz-Steuer legt der Zollbescheid fest. Der Standard ist die Jahreszahlung: Die Steuer wird einmal jährlich per SEPA eingezogen. Auf Wunsch können Sie die Kfz-Steuer jährlich, dreimonatlich oder halbjährig zahlen. Bei unterjährigen Raten kommen dann Aufschläge von jeweils 3 bis 6 % hinzu.  Wann ist die Kfz‑Steuer fällig? Der Betrag wird wenige Tage nach dem im Bescheid genannten Termin abgebucht. Achtung: Wird die Kfz-Steuer nicht bezahlt, kann das Hauptzollamt Ihr Fahrzeug zwangsweise stilllegen und zusätzliche Gebühren erheben.

Kraftfahrzeugsteuer für spezielle Fahrzeuge

Für spezielle Fahrzeuge, wie z. B. E-Autos oder Oldtimer, gelten besondere Regelungen für die Kfz-Steuer:

Kfz-Steuer für reine E‑Autos

Bei Erstzulassung bis 31.12.2025 bis zu 10 Jahre steuerfrei, danach 50 % Ermäßigung

Kfz-Steuer für Autogas‑Fahrzeuge

Keine Ermäßigung bei der Kfz‑Steuer, aber bis 12/2022 (Autogas) bzw. 12/2026 (Erdgas) Rabatt auf die Energiesteuer

Kfz-Steuer für Wohnmobile

Steuerhöhe richtet sich gestaffelt nach Gesamtgewicht und Schadstoffklasse des Fahrzeugs

Kfz-Steuer für Motorräder / Krafträder

Jahressteuer: 1,84 € je 25 cm³ Hubraum zulassungsfreie, steuerbefreite Krafträder:  Leichtkrafträder bis 11 kW / 125 cm Kleinkrafträder max. 45 km/h & 50 cm³ bzw. 4 kW (E)  

Kfz-Steuer für Oldtimer

Oldtimer (mind. 30 Jahre, guter Zustand) mit H‑Kennzeichen: Pkw 191,73 € pauschal Motorrad 46,02 € pauschal

Kfz-Steuer für ältere Personenkraftwagen

Pkw mit einer Erstzulassung vor dem 5. November 2008 unterliegen der älteren Kfz-Steuerberechnung, die sich nach dem Hubraum und der Schadstoffklasse richtet. Die ursprünglich für 2013 geplante Überführung dieses Altbestands in die neuere CO₂-basierte Steuer wurde bisher nicht umgesetzt. Für Pkw mit einer Erstzulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 gilt eine Übergangsregelung. Sie werden stets mit der für Sie günstigeren Variante besteuert – also entweder nach der "alten Hubraumsteuer" oder der "neuen CO₂-Steuer". Sie als Fahrzeughalter müssen für diese "Günstiger-Regelung" nicht selbst aktiv werden: Die korrekte Berechnung erfolgt automatisch durch die zuständige Behörde. Bei Pkw mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 1. Juli 2009 wird grundsätzlich eine CO₂-orientierte Kfz-Steuer angewandt. Hierbei gelten jedoch gestaffelte Freibeträge für den CO₂-Ausstoß: Bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2011 bleiben 120 g/km steuerfrei. Bei Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2012 reduziert sich dieser Freibetrag auf 110 g/km. Bei Erstzulassung ab dem 1. Januar 2014 sinkt der Freibetrag weiter auf 95 g/km. Wichtig: Für diese älteren Pkw gelten bisher nicht die seit dem Jahr 2021 eingeführten, stärker nach dem CO₂-Wert ansteigenden Steuersätze.

Kfz-Steuer für Leichtfahrzeuge

Zulassungspflichtige Leichtfahrzeuge wie Quads, Buggys, Trikes und ähnliche Fahrzeuge werden für die Steuer wie Pkw behandelt. Die Höhe der Kfz-Steuer hängt hier vom Schadstoffausstoß, dem Hubraum und der Antriebsart ab. Die Sätze pro angefangene 100 cm³ Hubraum betragen: Bei Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotor (Benziner): 21,07 € oder 25,36 € (je nach Schadstoffnorm). Bei Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel): 33,29 € oder 37,58 € (je nach Schadstoffnorm).

Auswirkungen von Änderungen am Fahrzeug auf die Steuer

Jede technische Änderung, die Hubraum, Leistung, Gewicht oder Abgaswerte beeinflusst, kann Ihre Kfz-Steuer verändern. Motorumbau oder Chiptuning erhöhen Leistung und oft CO₂‑Ausstoß – die Steuer steigt. Die Nachrüstung eines Partikelfilters verbessert die Schadstoffklasse und kann die Kosten senken. Eine Auflastung oder Anhängerkupplung verändert das zulässige Gesamtgewicht, was bei Nutzfahrzeugen eine neue Berechnungsgrundlage schafft. Melden Sie Änderungen unverzüglich der Zulassungsstelle, damit der Zoll den neuen Betrag korrekt festsetzen kann.

Fragen und Antworten rund um die Kfz-Steuer

Wie kann ich Kfz-Steuern einsparen?
Möchte man Kfz-Steuern einsparen, sollte man schon vor dem Kauf darauf achten, ein umweltschonendes Auto zu wählen. Der aktuelle Steuertarif begünstigt nämlich Fahrzeuge, die wenig CO₂ ausstoßen. 
Wann wird die Kfz‑Steuer abgebucht?
Die Kfz‑Steuer wird kurz nach dem im Zollbescheid genannten Termin von Ihrem Konto eingezogen. Bei einer Erstzulassung erfolgt die Abbuchung in der Regel innerhalb der ersten Wochen.
Kann man die Kfz‑Versicherung von der Steuer absetzen?
Privatpersonen können die Kfz-Versicherung nicht von der Steuer absetzen. Selbstständige dürfen hingegen sowohl die Kfz‑Steuer als auch die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben geltend machen, sofern das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 %) beruflich genutzt wird. Arbeitnehmende können die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte allerdings als Werbungskosten absetzen. Die Entfernungspauschale deckt auch Ausgaben wie Reparaturen und die Kfz‑Steuer ab.
Wie oft zahlt man Kfz‑Steuer?
Die Kfz‑Steuer ist grundsätzlich einmal im Jahr fällig. Auf Antrag ist auch eine halb‑ oder vierteljährliche Ratenzahlung möglich, für die allerdings ein Zuschlag erhoben wird.
Wie wird die Kfz‑Steuer berechnet?
Die Berechnung erfolgt so: Grundbetrag (Hubraum) + CO₂‑Anteil + eventuelle Zuschläge oder Ermäßigungen. Der offizielle Kfz‑Steuer‑Rechner des Bundesfinanzministeriums liefert den exakten Betrag.
Ab wie viel Prozent Behinderung ist keine Kfz‑Steuer mehr fällig?
Ab einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 % können Sie eine Befreiung oder 50‑%‑Ermäßigung bei der Kfz-Steuer beantragen.
Wonach richtet sich die Kfz‑Steuer?
Die Kfz‑Steuer richtet sich nach Hubraum, Kraftstoffart, Erstzulassungsdatum, CO₂‑Ausstoß, Schadstoffklasse und – bei Nutzfahrzeugen – nach dem zulässigen Gesamtgewicht.
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